Beeinträchtigen Beratungsleistungen die Urteilsfreiheit des Abschlussprüfers? Zum Einfluss von Beratungshonoraren auf diskretionäre Periodenabgrenzungen

Zusammenfassung Die Verknüpfung von Prüfungs- und Beratungstätigkeiten könnte die Unabhängigkeit des Abschlussprüfers beeinträchtigen. Aktuelle deutsche wie auch internationale Studien belegen einen negativen Einfluss der parallelen Beratung durch den Abschlussprüfer auf Unabhängigkeitswahrnehmungen...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Schmalenbachs Zeitschrift für betriebswirtschaftliche Forschung 2011, Vol.63 (4), p.310-343
Hauptverfasser: Quick, .Reiner, Sattler, Matthias
Format: Artikel
Sprache:ger
Schlagworte:
Online-Zugang:Volltext
Tags: Tag hinzufügen
Keine Tags, Fügen Sie den ersten Tag hinzu!
Beschreibung
Zusammenfassung:Zusammenfassung Die Verknüpfung von Prüfungs- und Beratungstätigkeiten könnte die Unabhängigkeit des Abschlussprüfers beeinträchtigen. Aktuelle deutsche wie auch internationale Studien belegen einen negativen Einfluss der parallelen Beratung durch den Abschlussprüfer auf Unabhängigkeitswahrnehmungen. Dagegen lässt die anglo-amerikanisch dominierte Forschung zur tatsächlichen Unabhängigkeit keine eindeutigen Zusammenhänge erkennen. Für DAX-, MDAX-, SDAX- und TecDAX-Unternehmen wird mit Hilfe von Regressionen ein möglicher Zusammenhang zwischen der Höhe des Beratungshonorars und der Unabhängigkeit des Prüfers für die Geschäftsjahre 2005, 2006 und 2007 untersucht. Da die Unabhängigkeit nicht unmittelbar beobachtbar ist, wird das Ausmaß der Bilanzpolitik im Abschluss des Mandanten als Surrogat für die Urteilsfreiheit des Prüfers verwendet. Die Ergebnisse lassen vermuten, dass von der Beratung im Allgemeinen, den „Bestätigungsleistungen“ und der „Steuerberatung“ keine Beeinträchtigung der tatsächlichen Unabhängigkeit ausgehen. Dienstleistungen, die unter den „Sonstigen Leistungen“ ausgewiesenen werden, entfalten hingegen eine negative Wirkung auf die Rechnungslegungs- und damit auch auf die Prüfungsqualität.
ISSN:0341-2687
2366-6153
DOI:10.1007/BF03373684