Zur Rückstandssituation von DDT, HCH und HCB in Getreidekörnern in den Jahren 1982 bis 1987
In der DDR sind DDT‐Präparate nicht zugelassen, und Lindan‐Präparate werden nur begrenzt eingesetzt. In Fortführung der Untersuchungen seit 1971 wurden in Getreidekörnerproben DDT‐, DDE‐, α‐, β‐ und γ‐HCH‐ sowie HCB‐Rückstände bestimmt. Diese Rückstände sind auf eine ungewollte Kontamination infolge...
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Die Nahrung 1988, Vol.32 (10), p.945-953 |
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Hauptverfasser: | , , |
Format: | Artikel |
Sprache: | ger |
Online-Zugang: | Volltext |
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Zusammenfassung: | In der DDR sind DDT‐Präparate nicht zugelassen, und Lindan‐Präparate werden nur begrenzt eingesetzt. In Fortführung der Untersuchungen seit 1971 wurden in Getreidekörnerproben DDT‐, DDE‐, α‐, β‐ und γ‐HCH‐ sowie HCB‐Rückstände bestimmt. Diese Rückstände sind auf eine ungewollte Kontamination infolge einer Aufnahme aus dem Boden zurückzuführen. Im Vergleich zur Rückstandssituation von 1971 bis 1980 ist eine weitere Abnahme der Kontamination des Getreides mit DDT‐ und HCH‐Rückständen zu verzeichnen, während die HCB‐Rückstände konstant blieben. Die Durchschnittswerte für Gesamt‐DDT‐, Gesamt‐HCH‐ und HCB‐Rückstände liegen im Jahre 1987 deutlich unter den in der Rückstandsmengen‐Anordnung der DDR festgelegten maximal zulässigen Rückstandsmengen bzw. unter den vernachlässigbaren Rückstandsmengen nach Toxizitätsgruppe II von 0,02 mg kg
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für DDT, HCH und HCB. |
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ISSN: | 0027-769X 1521-3803 |
DOI: | 10.1002/food.19880321008 |