Automationsgerechte Lohnabzuge
In den Lohnburos der offentlichen und privaten Unternehmen ist die Lohnerrechnung zu einem vorrangigen, aber auch schwierigen Pro- blem geworden. Grunde hierfur sind der Personalmangel in diesem Bereich, die durch den Wettbewerb bedingte Notwendigkeit zu ratio- nalisieren und die Verwendung datenver...
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Hauptverfasser: | , |
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Format: | Buch |
Sprache: | eng |
Online-Zugang: | Volltext |
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Zusammenfassung: | In den Lohnburos der offentlichen und privaten Unternehmen ist die Lohnerrechnung zu einem vorrangigen, aber auch schwierigen Pro- blem geworden. Grunde hierfur sind der Personalmangel in diesem Bereich, die durch den Wettbewerb bedingte Notwendigkeit zu ratio- nalisieren und die Verwendung datenverarbeitender Anlagen. In der Praxis der Betriebe, gleich welcher Groe, erfordert es einen beachtlichen Zeitaufwand, die Abzuge in der Lohnerrechnung zu er- mitteln. Die hierzu bestehenden gesetzlichen Regelungen, Tarifver- trage und betriebsinternen Vereinbarungen enthalten eine auer- ordentliche Vielfalt von Vorschriften. Ihre Kompliziertheit, besonders die der Sonderregelungen im Steuerrecht und in der Sozialversiche- rung, erschwert erheblich die maschinelle Abrechnung und bedingt vielfach einen unwirtschaftlichen Einsatz der Lochkartenmaschinen und der elektronischen Rechenanlagen. Aufgrund dieser betrieblichen Erfahrungen befassen sich Praktiker privater und offentlicher Verwaltungen sowie Vertreter der Wissen- schaft, der Arbeitnehmer und der Arbeitgeber in einer AWV-Arbeits- gruppe mit den Fragen der automationsgerechten Lohnerrechnung, um eine Vereinheitlichung und Vereinfachung der Abzuge zu er- reichen. Herr Professor Dr. August Marx, Wirtschaftshochschule Mannheim, erhielt auf Anregung eines Wirtschaftsverbandes den wissenschaft- lichen Forschungsauftrag, die derzeitigen Schwierigkeiten zu unter- suchen. Sein Bericht fat die Untersuchungsergebnisse zusammen und zeigt, da erhebliche Rationalisierungsmoglichkeiten auf diesem Ge- biet noch ungenutzt sind. Die Reformvorschlage sollten daher die Gesetzgeber und die offentlich-rechtlichen Institutionen veranlassen, die Belange der maschinellen Abrechnung im Rahmen einer koordi- 6 Vorwort nierten Gesetzgebung zu prufen und zu berucksichtigen. Gleiches gilt fur den Abschlu der Tarifvertrage durch die Tarifpartner. Es ist zu erwarten, da sich dadurch betrachtliche Erleichterungen in den pri- vaten und offentlichen Unternehmen ergeben. |
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