Die Ermittlung des Firmenwertes: nach dem Bundesentschadigungsgesetz in der Fassung vom 29. 6. 56

Das BEG ist durch das Fachschrifttum und die Judikatur schon hin­ reichend kommentiert worden. Auch die Frage, ob das Gesetz den Goodwill erfaBt, ist durch hOchstrichterliche Rechtsprechung gekl?rt. Bisher konnte jedoch das Gesetz kaum oder nur in unbefriedigender Weise angewandt werden, weil die Ve...

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Bibliographische Detailangaben
1. Verfasser: Hartmann, Bernhard
Format: Buch
Sprache:eng
Online-Zugang:Volltext
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Beschreibung
Zusammenfassung:Das BEG ist durch das Fachschrifttum und die Judikatur schon hin­ reichend kommentiert worden. Auch die Frage, ob das Gesetz den Goodwill erfaBt, ist durch hOchstrichterliche Rechtsprechung gekl?rt. Bisher konnte jedoch das Gesetz kaum oder nur in unbefriedigender Weise angewandt werden, weil die Verfahren zur Ermittlung des Goodwill den Beteiligten zumeist unbekannt sind. Die Theorie zur Bewertung von Unternehmungen bildet zwar einen in Jahrzehnten entstandenen und ausgereiften Komplex der Betriebs­ wirtschaftslehre, aber die Verfahren beziehen sich vorzugsweise auf groBe Unternehmungen. AuBerdem sind die Bewertungsverfahren fUr die in Frage kommenden kleinen Unternehmungen vieI zu kom­ pliziert. Die groBe Anzahl der F?lle erfordert einfache Verfahren, die leicht anwendbar sind. Angesichts dieser Zielsetzung kann es sich nicht darum handeln, eine neue Bewertungstheorie zu entwickeln. Wissenschaftlich vertretbar ist nur die Anwendung der schon vorhandenen theoretischen Grund­ lagen und Erfahrungen auf die kleinen Unternehmungseinheiten. Demgem?B beginnt die vorliegende Schrift mit einer Systematisie­ rung der Theorie zur Unternehmungswertermittlung nach dem heu­ tigen Stande der betriebswirtschaftlichen Forschung. Dies geschieht im Kapitel B, wobei die Grundgedanken der Bewertungsmethoden und ihre maBgebenden Faktoren herausgestellt werden. AnschlieBend wird das betriebswirtschaftliche Gedankengut auf die im Gesetz vor­ gesehenen F?lle angewandt (Kapitel C). Sowohl der Allgemeine Teil des Kapitels B wie der spezielle des Ka­ pitels C sind theoretischer Natur. Die Anwendung dieser Grundlagen setzt eine betriebswirtschaftliche Ausbildung und hinreichende prak­ tische Erfahrungen bei der Bewertung von Unternehmungen voraus.