Die Energiespar-wohnung: Erprobte Spar-tips Fur Eigentumer Und Mieter

Energieeinsparung, sondern auch die Wohnbehag­ Was will dieses Buchlein? lichkeit in Gebauden vernachlassigt. Bei diesen In erster Linie sind hier aile diejenigen angespro­ Wohnungen durften sich die hier vorgeschlagenen chen, die in der gro&!n Zahl von Gebauden woh­ Verbesserungen des Warmeschu...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
1. Verfasser: Hebgen, Heinrich
Format: Buch
Sprache:eng
Online-Zugang:Volltext
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Beschreibung
Zusammenfassung:Energieeinsparung, sondern auch die Wohnbehag­ Was will dieses Buchlein? lichkeit in Gebauden vernachlassigt. Bei diesen In erster Linie sind hier aile diejenigen angespro­ Wohnungen durften sich die hier vorgeschlagenen chen, die in der gro&!n Zahl von Gebauden woh­ Verbesserungen des Warmeschutzes besonders aus­ nen, die dem heutigen Standard des baulichen War­ wirken, sei es durch kurze Amortisationszeiten fur me- und Schallschutzes nicht entsprechen bzw. die aufgewendeten Kosten, sei es durch eine be­ wegen ihres Alters nicht entsprechen k6nnen. achtliche Anhebung der Wohnbehaglichkeit. Empfohlen und eingehend beschrieben werden sol­ Erst die Warmeschutzverordnung als Ausfuhrungs­ che Ma~nahmen, die sich auf die Wohnung im en­ bestimmung zum Energieeinsparungsgesetz geht geren Sinne beziehen. Die Verbesserungsvorschlage uber diese Minimalforderung hinaus. Die Energie­ sind so ausgewahlt, da~ sie innerhalb der eigenen preise sind aber seit Einfiihrung der ersten Warme­ Wohnung bzw. in benachbarten unbewohnten schutzverordnung um etwa 70% gestiegen. Die An­ Raumen, wie z.B. Keller oder Dachgescho~, ausge­ forderungen an den baulichen Warmeschutz und fuhrt werden k6nnen. Ob und inwieweit im Einzel­ weitere Ma~nahmen zur Energieeinsparung in Ge­ fall die Zustimmung des Hauseigentumers erforder­ bauden sollen deshalb in einer zweiten Fassung lich ist, bedarf selbstverstandlich sorgfaitiger dieser wichtigen Verordnung entsprechend erh6ht Klarung. werden. Eine dritte Fassung mit noch h6heren An­ Ma~nahmen , die das gesamte Gebaude betreffe- spruchen ist vorgesehen.