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Von Gottes gnaden Wir Maximilian Henrich ErtzBischoff zu Cöllen, ... Thuen kundt vnd hiemit zuwissen, Obzwarn Wir von anfang vnserer angetrettener Regierung vns nichts mehrers angelegen sem lassen, als vnsere von Gott anvertrawete Landt- vnd Leuthe von einquartierungen vnd vnderhalt grosser anzahl Kriegsvolcks, auch anderen vngewohnlichen vnd harten aufflagen, ......
Veröffentlicht 1672“… Von Gottes gnaden Wir Maximilian Henrich ErtzBischoff zu Cöllen, ... Thuen kundt und hiemit zuwissen, Obzwarn Wir von anfang unserer angetrettener Regierung uns nichts mehrers angelegen sem lassen, als unsere von Gott anvertrawete Landt- vnd Leuthe von einquartierungen und underhalt grosser anzahl Kriegsvolcks, auch anderen ungewohnlichen und harten aufflagen, ... …”
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Buch -
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Von Gottes Gnaden Wir Christian Ernst, Marggraff zu Brandenburg ... thuen hiemit kund jedermänniglich, daß Wir jederzeit gemeint gewesen, die ... denen ......
Veröffentlicht 1686Volltext // 2013 digitalisiert von: Universitätsbibliothek Erlangen-Nürnberg. Exemplar mit der Signatur: Erlangen-Nürnberg, Universitätsbibliothek -- H00/2 PAED 744
Buch -
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Von Gottes Gnaden, Wir Carl Philipp, Pfaltzgraff bey Rhein ... Thuen Kundt, und fügen Gnädigst zu wissen; Nachdeme Ihre Kayserliche Majestät, wegen der in dem Königreich Franckreich annoch steths grassirender- und umb sich greiffender laidiger Seüche, zu deren möglichster Abwendung, von denen Reichs Landen, unterm 20....
Veröffentlicht 1722kostenfrei
Buch -
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Von Gottes gnaden, Wir Carl Philipp, Pfaltzgraff bey Rhein ... Thuen Kundt und fügen durch gegenwärtiges offenes Patent Jedermänniglich zu Wissen, demnach sich eine zeithero in Unseren Chur-Pfältzischen, auch anderen benachbahrten Landen verschiedene Ziegeiner, und sonsten allerhand Landt-Streicher- Raub- und Herren loses Gesindel eingefunden und verspühren lassen, wordurch nicht allein die offene Land und andere Strassen nicht wenig unsicher gemacht, sonderen auch in Städten und Dörfferen ... verschiedene Raub- und Diebereyen vorgegangen ......
Veröffentlicht 1721kostenfrei
Buch -
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Von Gottes Gnaden Wir Carl Philipp Pfaltz-Graff bey Rhein ... Thuen kund und zu wissen. Nachdeme Wir Uns über die bißdaherige Einrichtung und Fortgang Unserer Schönfelder auch sonstiger eigenen Saline-Weesen und dessen hinkünfftige mehreren Flor und Auffnahm umbständlich gehorsambst referiren lassen, forth darauffhien gnädigst gut befunden und entschlossen haben zu Einführung einer ehebaldiger vollkommener Gleichheit in Unseren dahiesigen Chur-Pfältzischen Landen, und damit das Saltz-Weesen durchgehends in Ordnung und Gang gebracht ......
Veröffentlicht 1737kostenfrei
Buch -
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Von Gottes Genaden, Wir Theresia Kunigunda, in Ober- und Nidern Bayrn, auch der Obern Pfaltz Hertzogin, Pfaltz-Gräfin bey Rhein, Chur-Fürstin und Land-Gräfin zu Leuchtenberg, gebohrne Königliche Princessin in Pohlen, Groß-Hertzogin zu Litauen, [et]c. THuen kundt männiglich, daß gegenwärtiger [...] in die Chur-Bayrische Kriegs-Dienst unterhalten lassen, und [...] gedient, auch währender Zeit [...]...
Ausfuehrliche Beschreibung
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Wir Burgermeister und Rath der Statt Nürmberg thuen khund hiemit menniglich Obwohln Wir alß die Obrigkeit nun eine geraume zeit hero Unß sorgfältig angelegen sein lassen bey deme vor augenschwebendem Müntzunwesen die einschleichung der geringheltigen Groschen ... die verführung der groben Guldenen und Silbernen Sorten zuverwehren und also den ReichsConstitutionibus, und der Drey Correspondirenden Löblichen Creiß Probation Schlüssen ... ein genügen zuthun Sondern auch der ... entstehenden Theurung vorzukommen und Unserer gehorsamen Burgerschafft nutzen alles fleisses zubefürdern ......
Veröffentlicht 1620kostenfrei
Ausfuehrliche Beschreibung
Buch -
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Unser Zumahlen ab denen in offnem Truck ergangnen Churfürstl. Mandaten genuegsamb außführlich zusehen ist welchergestalten man sich aller Orthen in einbringung der erforderten Stewr und Anlagen zuverhalten habe unnd in was schwere Straffen sich die jenige einstossen welche hiebey einige Geferde brauchen aintweders ihr stewrbares Vermögen hinderhalten unnd die hievon verfallne Schuldigkeit nit abrichten oder bey deren Ubernemmung ainige Aigennützigkeit eintringen lassen Also thuen Wir Uns kürtzlich darauff referirn und zu solchem Ende uns versehen ......
Veröffentlicht 1688kostenfrei
Ausfuehrliche Beschreibung
Buch -
14
Unser Gleich wie es allzeit in underthänigister Schuldigkeit zuerkennen ist daß Ihr Hochfürstl. Durchl. der Hertzog Maximilian Philipp [et]c. [et]c. unser auch gnädigister Fürst und Herr neben auch unserm gnädigistem Churfürsten unnd Herrn [et]c. [et]c. Ihnen haben so eyferig angelegen seyn lassen die bißhero denen Ständen und Underthonen deß Lands obgeweste Purden sovil es sich bey jetzigen Zeiten und Leuffen nur hat thuen lassen zuerringern und solches auß dem hierüber außgefertigten Mandat alles mehrern Inhalts erhellet Also erfordert gleichfahls die Schuldigkeit daß ein jedwederer den zu unumbgänglicher Notturfft noch befundnen Beytrag desto unwaigersamber abrichte ......
Veröffentlicht 1680kostenfrei
Ausfuehrliche Beschreibung
Buch -
15
Wir zur Churfürstlich-Pfältzischen Regierung verordnete Praesident, Vice-Praesident, Vice-Cantzler, und Räthe. [et]c. [et]c. Thuen hiermit kund, und fügen zu wissen: Nachdeme Ihro Churf. Durchl. und Herr Herr Carl Theodor, Pfaltzgraf bey Rhein, ... Unser gnädigster Herr zur Verbesserung des zeithero kundbarlich so tief versunckenen teutschen Müntz-Weesens, und zu künfftiger Abwendung der ab diesem Zerfall auf das werthe Vatterland überhaupt, und auf Ihre getreue Unterthanen insbesondere sich ergiesenden länger ohnerträglich Beschädigung Ihre in gemein-ersprießlicher Einverständnus mehrerer benachbarten Chur-Fürsten ... verkünden zu lassen gnädigst geruhet, ......
Veröffentlicht 1765kostenfrei
Buch -
16
UNser [...] ALdiweilen ab denen in offnen Truck ergangnen Churfuerstl. Mandat, genugsamb und außfuehrlich zu sehen ist, welchergestalten man sich aller Orthen, in Einbringung der heurig erforderten Steur, und Anlagen, zuverhalten habe, und in was schwaere Straffen sich die jenige einstossen, welche mit Einbring: und Lifferung deren saumbig erscheinen, oder hiebey andere Geferde brauchen, aintweders ihr steurbares Vermoegen hinderhalten- und die hievon verfallne Schuldigkeit nit abrichten- oder bey deren Ubernemmung, ainige Aigennuetzigkeit eintringen lassen, Also thuen Wir, Uns kuertzlich darauff referirn- und zu solchem Ende Uns versehen ......
Ausfuehrliche Beschreibung
Buch -
17
UNser [...] ALldieweilen ab dem in offnen Truck ergangnen Churfuerstl. Mandat, genugsamb und außfuehrlich zu sehen ist, welchergestalten man sich aller Orthen, in Einbringung der heurig erforderten Steur, und Anlagen, zuverhalten habe, und in was schwaere Straffen sich die jenige einstossen, welche mit Einbring: und Lifferung deren saumbig erscheinen, oder hiebey andere Geferde brauchen, aintweders ihr steurbares Vermoegen hinderhalten- und die hievon verfallne Schuldigkeit nit abrichten- oder bey deren Ubernemmung, ainige Aigennutzigkeit eintringen lassen, Also thuen Wir Uns kuertzlich darauff referirn - und zu solchem Ende Uns versechen ......
Ausfuehrliche Beschreibung
Buch -
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Von Gottes Gnaden Wir Carl Philipp, Pfaltz-Graff bey Rhein, des Heil. Römischen Reichs Ertz-Schatz-Meister ... Thuen kund und fügen ... allen und jeden Eingesessenen in Unserem Churfürstenthumb der Pfaltz hiemit gnädiglich zu wissen, daß nachdeme Wir zum Besten Unseren liebsten Unterthanen das jenige Quantum, so Uns an der von dem Reich unterm 28. Decembris verwichenen 1737. Jahrs verwilligten Türcken-Steuer ... zugekommen, durch Unseren Schutz-Juden und der gemeinen Land-Judenschafft ... in Verfolg des mit solchen getroffenen Contract in einer Summ nacher Wienn dergestalten übermachen lassen, daß hingegen demselben solches durch Unseres Kriegs-Commissariat in 4. nacheinander folgenden Quartalien ... refundirt werden solle, dabey dann nach denen vorgekommenen Umständen am gerathsambsten befunden ... zumahlen denen Reichs-Abschieden gemäß, sothanes Quantum als ein extraordinarie Anlaag durch eine Kopff-Steuer erheben zu lassen ......
Veröffentlicht 1738kostenfrei
Buch -
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Von Gottes Gnaden Wir Carl Philipp, Pfaltz-Graff bey Rhein, des Heil. Römischen Reichs Ertz-Schatz-Meister ... Thuen kund und fügen ... allen und jeden Eingesessenen in Unserem Churfürstenthumb der Pfaltz hiemit gnädiglich zu wissen, daß nachdeme Wir zum Besten Unseren liebsten Unterthanen das jenige Quantum, so Uns an der von dem Reich unterm 28. Decembris verwichenen 1737. Jahrs verwilligten Türcken-Steuer ... zugekommen, durch Unseren Schutz-Juden und der gemeinen Land-Judenschafft ... in verfolg des mit solchem getroffenen Contract in einer Summ nacher Wienn dergestalten übermachen lassen, daß hingegen demselben solches durch Unseres Kriegs-Commissariat in 4. nacheinander folgenden Quartalien ... refundirt werden solle, dabey dann nach denen vorgekommenen Umständen am gerathsambsten befunden ... zumahlen denen Reichs-Abschieden gemäß, sothanes Quantum als ein extraordinarie Anlaag durch eine Kopff-Steuer erheben zu lassen ......
Veröffentlicht 1738kostenfrei
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