Arbeitnehmertrinkgeld Die Trinkgeldgabe an den Arbeitnehmer und ihre bürgerlich-rechtliche sowie arbeitsrechtliche Behandlung unter Berücksichtigung des Sozial- und Einkommensteuerrechts
Gespeichert in:
1. Verfasser: | |
---|---|
Format: | Elektronisch E-Book |
Sprache: | English |
Veröffentlicht: |
Baden-Baden
Nomos Verlagsgesellschaft
2022
|
Ausgabe: | 1st ed |
Schriftenreihe: | Studien zum Arbeitsrecht
v.38 |
Schlagworte: | |
Online-Zugang: | DE-2070s |
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Inhaltsangabe:
- Cover
- 1 Divergenz zwischen praktischer Relevanz und juristischer Aufarbeitung des Arbeitnehmertrinkgeldes
- 2 Grundlegendes
- A. Begriffsbestimmung
- I. Freiwillige Zahlung eines Dritten
- II. Anlässlich der Arbeitsleistung
- III. Nicht: Zusätzlich zu einer dem Arbeitgeber geschuldeten Leistung
- IV. Ergebnis
- B. Zuwendungsformen: Individual- und Kollektivtrinkgeld
- C. Motive der Trinkgeldgabe und Interessenlage
- D. Abgrenzung von verwandten Zuwendungsarten
- I. Troncgeld in Spielbanken
- II. Bedienungsgeld
- III. Schmiergeld
- 3 Die Trinkgeldgabe
- A. Zuwendungsempfänger
- I. Einordnung der Zuwendung als Arbeitnehmertrinkgeld
- II. Kreis der Trinkgeldnehmer
- III. Ergebnis
- B. Kausalverhältnis
- I. Unabhängige Kausalvereinbarung
- II. Vertragstyp
- 1. Meinungsstand
- a. Vergütungstheorie
- b. Schenkungstheorie
- c. Vertrag sui generis
- 2. Stellungnahme
- a. Unentgeltlichkeit der Zuwendung
- aa. Keine gegenleistungsfähige Zuwendung des Arbeitnehmers
- bb. Einigung über die Unentgeltlichkeit
- b. Nicht: Ausschluss der Schenkung aufgrund fehlender Freigiebigkeit
- III. Ergebnis
- C. Die einzelnen Zuwendungsformen
- I. Methodische und rechtliche Vorüberlegungen zur Vorgehensweise
- 1. Normative Auslegung des Parteiverhaltens
- 2. Die sachenrechtliche Behandlung von Bargeld
- II. Individualtrinkgeld
- 1. Integrierte Trinkgeldgabe von Bargeld
- a. Vorab: Trinkgeldnehmer als Stellvertreter und Besitzdiener des Arbeitgebers
- b. Nicht: Miteigentumserwerb des Trinkgeldnehmers
- aa. Nicht: Einigung über den Erwerb von Miteigentum
- bb. Nicht: Übergabe auch an den Trinkgeldnehmer
- (1) Nicht: Erwerb unmittelbaren Mitbesitzes
- (2) Nicht: Erwerb mittelbaren Mitbesitzes
- cc. Zwischenergebnis
- c. Zuwendung im Dreieck
- aa. Struktur und Ausgestaltung der Drittbeteiligung
- (1) Nicht: Abtretung des Wechselgeldanspruches
- (2) Nicht: Dreiseitiger Vertrag oder zwei Verträge
- (3) Vertrag zugunsten des Trinkgeldnehmers
- (a) Nicht: Insichgeschäft
- (b) Forderungserwerb des Arbeitnehmers
- (c) Deckungsverhältnis: Vertragstyp
- (aa) Nicht: Schenkung unter Auflage
- (bb) Nicht: Auftrag
- (cc) Vertrag sui generis
- (d) Valutaverhältnis: Handschenkung
- bb. Trinkgeldauszahlungspflicht und Arbeitsvertrag
- d. Zwischenergebnis
- 2. Integrierte Trinkgeldgabe von Buchgeld
- 3. Separate Trinkgeldgabe (Bargeld)
- a. Abgrenzung zur integrierten Trinkgeldgabe
- b. Einschub: Einwurf des Trinkgeldes in eine Kasse des Arbeitgebers
- aa. Alleineigentum des Arbeitgebers bei fließenden Kassen
- bb. Wirksamkeit der Arbeitgeberweisung?
- III. Kollektivtrinkgeld
- 1. Weiterleitung des Trinkgeldes durch den Arbeitgeber
- a. Zuwendungskonstruktion
- aa. Nicht: Eigentumserwerb der Trinkgeldnehmer
- bb. Wiederum: Vertrag zugunsten Dritter
- cc. Abschluss der Schenkungsverträge
- b. Mehrpersonenverhältnis
- aa. Trinkgeldnehmer als Teilgläubiger
- bb. Anteilsverhältnisse und Kreis der Trinkgeldnehmer
- (1) Vorgaben des Trinkgeldgebers
- (a) Verfassungsrechtlich geschützte Handlungsfreiheit
- (b) Nicht: Trinkgeldgeber als Adressat von Gleichbehandlungspflichten
- (c) Aber: Arbeitgeberpflichten bei diskriminierenden Drittzuwendungen
- (2) Bestimmung der Anteilsverhältnisse durch den Arbeitgeber
- 2. Einwurf in Sammelkassen
- a. Miteigentumserwerb der Trinkgeldnehmer
- b. Teilungsrecht des unmittelbaren Besitzers
- IV. Ergebnis
- V. Annex: Prozessuale Geltendmachung
- 1. Rechtsweg
- 2. Stufenklage
- 4 Trinkgeld und Arbeitsverhältnis
- A. Einbehalt des Trinkgeldes
- I. Nicht: Gesetzliches Recht zum Einbehalt des Trinkgeldes
- II. Einbehaltsabrede
- 1. Auswirkungen auf das Zuwendungsverhältnis
- 2. Wirksamkeit der Einbehaltsabrede
- a. Nicht: Verstoß gegen ein gesetzliches Verbot
- aa. Keine Unwirksamkeit nach 134 BGB i. V. m. 107 Abs. 3 S. 1 GewO
- bb. "Toiletten-Fälle": Keine Unwirksamkeit nach 134 BGB i. V. m. 263 Abs. 1 StGB
- b. Sittenwidrigkeit
- aa. Nicht: Inhaltssittenwidrigkeit
- bb. Aber gegebenenfalls: Umstandssittenwidrigkeit
- cc. Sonderkonstellation: "Toiletten-Fälle"
- c. Formularvertragliche Klauselkontrolle
- aa. Kontrollfähigkeit der Abrede
- bb. Inhaltskontrolle nach 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB
- (1) Abweichen von einer gesetzlichen Regelung
- (2) Wesentlicher Grundgedanke
- (3) Unvereinbares Abweichen
- III. Ergebnis
- B. Aufteilung des Trinkgeldes
- I. Aufteilung durch Arbeitsvertrag
- 1. Konstruktion
- a. Vorab: Keine Abtretung oder Teilverzicht
- b. Integriertes Trinkgeld: Antizipierter Erlass
- aa. Verfügungsbefugnis des Trinkgeldnehmers
- bb. Antizipierte Verfügung
- c. Separates Trinkgeld: Abbedingung des 951 BGB
- d. Originäre Anspruchsbegründung
- e. Überlagerung der eigenständigen Kausalabrede
- 2. Wirksamkeitsvoraussetzungen und Grenzen
- a. Formularvertragliche Klauselkontrolle
- aa. Inhaltskontrolle
- (1) Kontrollfähigkeit der Regelung
- (2) Unvereinbares Abweichen vom gesetzlichen Leitbild?
- bb. Grundsatz: Keine überraschende Klausel
- b. Allgemeiner arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz
- c. Beteiligungsrecht des Betriebsrates
- aa. Frage der betrieblichen Lohngestaltung?
- (1) Entgeltcharakter?
- (2) Umfassendes Mitbestimmungsrecht
- bb. Rechtsfolge auf individualrechtlicher Ebene bei Verstoß
- 3. Aufteilung durch nachträgliche (konkludente) Vertragsanpassung?
- a. Begünstigte Arbeitnehmer
- b. Benachteiligte Arbeitnehmer
- c. Jedoch: Aufschiebende Bedingung
- d. Annex: Neu eintretende Arbeitnehmer
- II. Aufteilung durch Betriebsvereinbarung
- 1. Vorab: Keine Verfügungs-, sondern lediglich Verpflichtungsbefugnis
- 2. Regelungsbefugnis
- 3. Aber: Günstigkeitsprinzip als Schranke?
- a. Günstigkeitsprinzip als Kollisionsregel
- b. Konkludente Betriebsvereinbarungsoffenheit?
- aa. Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts
- bb. Kritische Bewertung
- cc. Zwischenergebnis
- c. Günstigkeitsvergleich
- aa. Nicht: Kollektiver Günstigkeitsvergleich
- bb. Durchführung des individuellen Günstigkeitsvergleiches
- d. Anerkennenswertes Anpassungsbedürfnis
- III. Ergebnis
- C. Trinkgeld im arbeitsvertraglichen Entgeltgefüge
- I. Ausgangspunkt: Eigenständige Drittzuwendung
- II. Gelegenheit zum Trinkgelderwerb als Naturallohn?
- 1. Verstoß gegen 107 Abs. 1, Abs. 2 GewO
- a. Nicht: Sachbezug im Sinne des 107 Abs. 2 S. 1 GewO
- b. Rechtsfolge bei Verstoß
- 2. Auslegungsleitlinie des Bundesarbeitsgerichts
- 3. Überdies gilt: Eingeschränkte Zuweisungsfreiheit des Arbeitgebers
- III. Entgeltuntergrenzen
- 1. Mindestlohn
- a. Meinungsstand
- b. Stellungnahme
- aa. Keine zwingenden unionsrechtlichen Vorgaben
- bb. Grundfall: Keine Anrechnung
- (1) Wortlaut
- (2) Systematik: 107 Abs. 3 S. 1 GewO
- (3) Sinn und Zweck des MiLoG
- (a) Nicht: Austauschgerechtigkeit
- (b) Sondern: Existenzsicherungsfunktion
- cc. Aufteilungsvereinbarung: Erfüllungswirkung?
- 2. Lohnwucherkontrolle
- a. Grundfall: Kein Einbezug des Trinkgeldes
- b. Aufteilungsvereinbarung: Ebenfalls kein Einbezug
- c. Aber: Mittelbare Auswirkung
- 3. Anrechnungsvereinbarung
- a. Eingeschränkter Aussagegehalt des 107 Abs. 3 S. 1 GewO
- b. Daher: Rückgriff auf allgemeine gesetzliche Grenzen
- c. Formularvertragliche Inhaltskontrolle?
- IV. Entgeltfortzahlung
- 1. Grundfall: Keine Fortzahlungspflicht
- a. Meinungsstand
- b. Stellungnahme
- aa. Krankheit ( 3,4 EFZG)
- bb. Urlaub ( 1, 11 BurlG)
- cc. Betriebsratstätigkeit ( 37 Abs. 2 BetrVG)
- dd. Mutterschaft ( 18, 20 MuSchG)
- ee. Annahmeverzug und Betriebsrisiko ( 615 S. 1 u. 3 BGB)
- c. Rechtspolitische Bewertung
- 2. Aufteilungsvereinbarung?
- a. Sonderzahlung sui generis
- b. Trotzdem: Kompensationspflicht des Arbeitgebers
- c. Zwischenergebnis
- 3. Exkurs: Entgangenes Trinkgeld als Schaden?
- V. Ergebnis
- D. Auskunftspflicht
- 5 Steuer- und sozialrechtliche Behandlung
- A. Lohnsteuerpflicht und sozialversicherungsrechtliche Beitragspflicht
- I. Befreiung von Steuer- und Beitragspflicht
- 1. Steuerfreiheit
- a. Steuerbefreiung des 3 Nr. 51 EStG
- b. Typusbegriff des Bundesfinanzhofs
- 2. Beitragsfreiheit
- II. Aufteilungsvereinbarung
- 1. Steuerfreiheit
- a. Entscheidung des Bundesfinanzhofs vom 18.6.2015
- b. Stellungnahme
- 2. Beitragsfreiheit
- III. Anrechnungsvereinbarung
- IV. Ergebnis
- B. Einfluss des Arbeitnehmertrinkgeldes auf Sozialversicherungs- und Grundsicherungsleistungen
- I. Parallelität zur Beitragspflicht
- II. Aber: Berücksichtigung bei Grundsicherungsleistungen
- 1. Arbeitslosengeld II und Sozialgeld (SGB II)
- a. Meinungsstand
- b. Stellungnahme
- 2. Grundsicherungsleistungen der Sozialhilfe (SGB XII)
- III. Ergebnis
- 6 Die Trinkgeldgabe im Dreiecksverhältnis - eine abschließende Einordnung
- 7 Zusammenfassung der Ergebnisse
- Literaturverzeichnis