Kriegsverbrechen gegen Eigentum Ihre Verankerung im Statut des Internationalen Strafgerichtshofes und die Umsetzung in das deutsche Völkerstrafgesetzbuch
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1. Verfasser: | |
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Format: | Elektronisch E-Book |
Sprache: | German |
Veröffentlicht: |
Baden-Baden
Nomos Verlagsgesellschaft
2020
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Ausgabe: | 1st ed |
Schriftenreihe: | Kölner Schriften zum Friedenssicherungsrecht
v.12 |
Schlagworte: | |
Online-Zugang: | DE-2070s |
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505 | 8 | |a Cover -- Einleitung -- A) Kriegsverbrechen gegen Eigentum - ein Verbrechen gegen Menschen -- B) Ziel und Aufbau der Arbeit -- C) Das anwendbare Recht nach Art. 21 IStGH-Statut -- I) Die primäre Anwendung des Statuts und die Verbrechenselemente als Auslegungshilfe zu Art. 8 -- II) Das Recht der bewaffneten Konflikte als Interpretationshilfe -- 1. Teil: Die Entwicklung des Eigentumsschutzes im Recht der bewaffneten Konflikte -- A) Die Entwicklung des Eigentumsschutzes im Recht der bewaffneten Konflikte vor dem Inkrafttreten des IStGH-Statuts -- I) Der Schutz des Eigentums in der Haager Landkriegsordnung -- II) Das Urteil des Internationalen Militärgerichtshofes: Die Plünderung als Kriegsverbrechen -- 1) Die Errichtung des Internationalen Militärgerichtshofs und die Strafbarkeit wegen Kriegsverbrechen gegen Eigentum nach dem Statut -- 2) Die Verurteilung wegen Kriegsverbrechen gegen Eigentum -- III) Die Verurteilung wegen des Kriegsverbrechens der Plünderung in den Nürnberger Folgeprozessen -- 1) Der Flick-Prozess -- 2) Der I.G.-Farben-Prozess -- 3) Das Krupp-Urteil -- IV) Die Ausgestaltung des Eigentumsschutzes in den Genfer Abkommen von 1949 und den Zusatzprotokollen von 1977 -- 1) Überblick über die Normen der Genfer Abkommen von 1949 und der Zusatzprotokolle von 1977 mit Eigentumsbezug -- 2) Die Eigentumsverletzung als "schwere Verletzung" im Sinne der Genfer Abkommen von 1949 -- V) Die Weiterentwicklung der Kriegsverbrechen gegen Eigentum durch den Jugoslawien-Strafgerichtshof und den Ruanda-Strafgerichtshof -- 1) Kriegsverbrechen gegen Eigentum im Statut und der Rechtsprechung des JStGH -- a) Überblick über die Rechtsprechung des JStGH zu der Zerstörung oder Aneignung von Eigentum als schwere Verletzung der Genfer Abkommen nach Art. 2 d) JStGH-Statut -- b) Überblick über die Rechtsprechung des JStGH zu Art. 3 b) und 3 e) JStGH-Statut | |
505 | 8 | |a 2) Die Plünderung im Statut und der Rechtsprechung des RStGH -- VI) Die Plünderung in der Rechtsprechung des Sondergerichtshof für Sierra Leone -- B) Die Kriegsverbrechen gegen Eigentum in Art. 8 des IStGH-Statuts -- I) Überblick über die Tatbestände und Verbrechenselemente der Kriegsverbrechen gegen Eigentum im IStGH-Statut -- 1) Die Systematik der Kriegsverbrechen gegen Eigentum im IStGH-Statut -- 2) Die Zerstörung und Aneignung von Eigentum als "schwere Verletzung" der Genfer Abkommen von 1949, Art. 8 Abs. 2 a) iv) IStGH-Statut -- a) Das Konzept der schweren Verletzungen der Genfer Abkommen -- b) Die Verbrechenselemente des Art. 8 Abs. 2 a) iv) -- 3) Die Zerstörung oder Beschlagnahme feindlichen bzw. gegnerischen Eigentums, Art. 8 Abs. 2 b) xiii) und Art. 8 Abs. 2 e) xii) -- a) Der Bezug der Normen zur HLKO -- b) Die Verbrechenselemente der Art. 8 Abs. 2 b xiii) und Art. 8 Abs. 2 e) xii) -- 4) Die Plünderung einer Stadt oder Ansiedlung, Art. 8 Abs. 2 b) xvi) und Art. 8 Abs. 2) e) v) -- a) Das Verbot der Plünderung in der HLKO und den Genfer Abkommen von 1949 -- b) Die Verbrechenselemente des Art. 8 Abs. 2 b) xvi) und Art. 8 Abs. 2 e) v) -- II) Überblick über die bisher entschiedenen Fälle und die weiteren Ermittlungen am Internationalen Strafgerichtshof mit Bezug zu den Kriegsverbrechen gegen Eigentum -- 1) Die vor dem IStGH verhandelten Fälle wegen Kriegsverbrechen gegen Eigentum -- a) Darfur -- b) Kongo -- c) Mali -- d) Uganda -- e) Zentralafrikanische Republik -- 2) Weitere Ermittlungen wegen Kriegsverbrechen gegen Eigentum -- 2. Teil: Die Kriegsverbrechen gegen Eigentum im System der Kriegsverbrechenstatbestände und der Verbrechen gegen die Menschlichkeit -- A) Die verbotenen Mittel und Methoden der Kriegsführung im Hinblick auf zivile und besonders geschützte Objekte -- I) Das Verbot des Angriffs auf zivile Objekte | |
505 | 8 | |a 1) Der Angriffsbegriff des Art. 8 Abs. 2 b) ii) -- 2) Das zivile Objekt in Abgrenzung zum militärischen Objekt -- II) Das in Art. 8 Abs. 2 b) iv) verankerte Verbot des unverhältnismäßigen Angriffs -- B) Das Verhältnis des Eigentumsschutzes zum Kulturgüterschutz -- C) Die Eigentumsverbrechen als Verbrechen gegen die Menschlichkeit -- I) Die Zerstörung und Plünderung als Verbrechen gegen die Menschlichkeit in der Rechtsprechung des IMG und des amerikanischen Militärtribunals in Nürnberg -- II) Die Zerstörung von Häusern und Dörfern als Mittel der Verfolgung und Vertreibung -- 3. Teil: Die Tatbestandsvoraussetzungen des Kriegsverbrechens gegen Eigentum -- A) Die allgemeinen Voraussetzungen für den Tatbestand des Kriegsverbrechens -- I) Internationaler oder nichtinternationaler bewaffneter Konflikt -- 1) Der bewaffnete Konflikt -- 2) Der internationale bewaffnete Konflikt -- a) Kein Erfordernis einer formalen Kriegserklärung -- b) Die "Definition" des internationalen bewaffneten Konflikts -- c) Besondere Situationen -- (i) Nationale Befreiungskriege -- (ii) Unterstützung durch einen anderen Staat -- 3) Der nichtinternationale bewaffnete Konflikt -- a) Der Organisationsgrad der bewaffneten Gruppen -- b) Die Abgrenzung des innerstaatlichen bewaffneten Konflikts zu sonstigen innerstaatlichen Auseinandersetzungen -- c) Die Voraussetzung des lang anhaltenden bewaffneten Konflikts ("protracted armed conflict") -- II) Der Zusammenhang der Einzeltat mit dem bewaffneten Konflikt -- 1) Zeitlicher und örtlicher Zusammenhang -- 2) Der funktionale Zusammenhang mit dem bewaffneten Konflikt -- B) Die Tatbestandvoraussetzungen der Zerstörung und Aneignung bzw. Beschlagnahme von Eigentum -- I) Der Anwendungsbereich der Eigentumsdelikte, Art. 8 Abs. 2 a) iv), Abs. 2 b) xiii) und Abs. 2 e) xii) | |
505 | 8 | |a 1) Die Relevanz der Eigentumsdelikte in ihrer Zerstörungsvariante neben dem verbotenen Angriff auf zivile Objekte -- a) Die Zerstörung von Eigentum als schwere Verletzung der Genfer Abkommen in Abgrenzung zu dem Angriff auf zivile Objekte und besonders geschützte Einrichtungen -- b) Die Zerstörung von Eigentum als sonstiger Verstoß gegen das Kriegsrecht in Abgrenzung zum Angriff auf zivile Objekte -- (i) Die Bedeutung des Art. 23 g) HLKO für die Auslegung des Art. 8 Abs. 2 b) xiii) und Abs. 2 e) xii) -- (ii) Die Diskussion um die Einfügung der Formulierung "in the custody or control" -- (iii) Die Gefahr der Einführung eines Verbotes des Angriffs auf zivile Objekte im nichtinternationalen Konflikt "durch die Hintertür" -- (iv) Die Rechtsprechung des JStGH -- (v) Die bisherige Rechtsprechung des IStGH -- (vi) Stellungnahme: Das Merkmal der Kontrolle als Abgrenzungskriterium der Eigentumsdelikte zum Angriff auf zivile Objekte -- 2) Der räumliche Anwendungsbereich der Eigentumsdelikte -- a) Die Beschlagnahme und Zerstörung feindlichen Eigentums im Gebiet des Krieg führenden Staates -- b) Die Anwendbarkeit des Art. 8 Abs. 2 b) xiii) auf besetzte Gebiete -- II) Der Eigentumsbegriff im Recht der bewaffneten Konflikte -- III) Bewegliches und unbewegliches, öffentliches und privates Eigentum -- IV) Das geschützte Eigentum nach Art. 8 Abs. 2 a) iv) -- 1) Die Objekte, die nach den Genfer Abkommen besonders geschützt sind -- 2) Das Eigentum der eigenen Streitpartei -- 3) Das Eigentum in besetzen Gebieten -- a) Wann ist eine Besetzung des Gebietes gegeben? -- b) Die Problematik im Hinblick auf eine so genannte "prolonged occupation" -- c) Die Haltung Israels zur Anwendbarkeit des Rechts des bewaffneten Konflikts in den besetzten Gebieten Palästinas -- 4) Grenzen des Eigentumsschutzes | |
505 | 8 | |a a) Grenzen des Schutzes der nach den Genfer Abkommen besonders geschützten Objekte -- b) Die Einschränkungen des Eigentumschutzes in besetzten Gebieten durch die HLKO -- (i) Die Regelungen der HLKO zum öffentlichen Eigentum -- (ii) Die Regelungen der HLKO zum privaten Eigentum -- c) Die durch das Völkergewohnheitsrecht erlaubte Kriegsbeute -- d) Kann der Eigentumsschutz durch einen Vorbehalt der militärischen Sicherheit beschränkt werden? -- 5) Das Eigentum Kriegsgefangener -- V) Der Begriff des feindlichen Eigentums i. S. d. Art. 8 Abs. 2 b) xiii) und des gegnerischen Eigentums i. S. d. Art. 8 Abs. 2 e) xii) -- 1) Eigentum des Feindes -- 2) Eigentum des Gegners -- 3) Die Forderung der Verbrechenselemente nach dem besonderen Schutz des Eigentums nach dem internationalen Recht -- VI) Die Zerstörung -- VII) Die Aneignung, Art. 8 Abs. 2 a) iv) und die Beschlagnahme, Art. 8 Abs. 2 b) xiii) bzw. Art. 8 Abs. 2 e) xii) -- 1) Die Aneignung, Art. 8 Abs. 2 a) iv) -- 2) Die Beschlagnahme, Art. 8 Abs. 2 b) xiii) und Art. 8 Abs. 2 e) xii) -- VIII) Das Ausmaß der Tat -- 1) Das Tatbestandsmerkmal "in großem Ausmaß" in Art. 8 Abs. 2 a) iv) -- 2) Die Bedeutung des Ausmaßes der Tat zur Tatbestandsverwirklichung des Art. 8 Abs. 2 b) xiii) bzw. Abs. 2 e) xii) -- IX) Die Rechtfertigung durch militärische Erfordernisse -- 1) Der Ursprung des Gedankens der "military necessity" -- 2) Die militärischen Erfordernisse in den Verbrechenselementen - ein einheitlicher Standard für Art. 8 Abs. 2 a) iv) und Art. 8 Abs. 2 b) xiii) bzw. Abs. 2 e) xii)? -- 3) Das Verständnis der militärischen Erfordernisse im Hinblick auf nach den Genfer Abkommen absolut geschützte Güter und im Hinblick auf Einschränkungen des Eigentumsschutzes auf Tatbestandsebene -- 4) Das Vorliegen militärischer Erfordernisse -- a) Die Rechtsprechung in den Nachfolgeprozessen | |
505 | 8 | |a b) Die militärischen Erfordernisse in der israelischen Praxis | |
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Teil: Die Tatbestandsvoraussetzungen des Kriegsverbrechens gegen Eigentum -- A) Die allgemeinen Voraussetzungen für den Tatbestand des Kriegsverbrechens -- I) Internationaler oder nichtinternationaler bewaffneter Konflikt -- 1) Der bewaffnete Konflikt -- 2) Der internationale bewaffnete Konflikt -- a) Kein Erfordernis einer formalen Kriegserklärung -- b) Die "Definition" des internationalen bewaffneten Konflikts -- c) Besondere Situationen -- (i) Nationale Befreiungskriege -- (ii) Unterstützung durch einen anderen Staat -- 3) Der nichtinternationale bewaffnete Konflikt -- a) Der Organisationsgrad der bewaffneten Gruppen -- b) Die Abgrenzung des innerstaatlichen bewaffneten Konflikts zu sonstigen innerstaatlichen Auseinandersetzungen -- c) Die Voraussetzung des lang anhaltenden bewaffneten Konflikts ("protracted armed conflict") -- II) Der Zusammenhang der Einzeltat mit dem bewaffneten Konflikt -- 1) Zeitlicher und örtlicher Zusammenhang -- 2) Der funktionale Zusammenhang mit dem bewaffneten Konflikt -- B) Die Tatbestandvoraussetzungen der Zerstörung und Aneignung bzw. Beschlagnahme von Eigentum -- I) Der Anwendungsbereich der Eigentumsdelikte, Art. 8 Abs. 2 a) iv), Abs. 2 b) xiii) und Abs. 2 e) xii) 1) Die Relevanz der Eigentumsdelikte in ihrer Zerstörungsvariante neben dem verbotenen Angriff auf zivile Objekte -- a) Die Zerstörung von Eigentum als schwere Verletzung der Genfer Abkommen in Abgrenzung zu dem Angriff auf zivile Objekte und besonders geschützte Einrichtungen -- b) Die Zerstörung von Eigentum als sonstiger Verstoß gegen das Kriegsrecht in Abgrenzung zum Angriff auf zivile Objekte -- (i) Die Bedeutung des Art. 23 g) HLKO für die Auslegung des Art. 8 Abs. 2 b) xiii) und Abs. 2 e) xii) -- (ii) Die Diskussion um die Einfügung der Formulierung "in the custody or control" -- (iii) Die Gefahr der Einführung eines Verbotes des Angriffs auf zivile Objekte im nichtinternationalen Konflikt "durch die Hintertür" -- (iv) Die Rechtsprechung des JStGH -- (v) Die bisherige Rechtsprechung des IStGH -- (vi) Stellungnahme: Das Merkmal der Kontrolle als Abgrenzungskriterium der Eigentumsdelikte zum Angriff auf zivile Objekte -- 2) Der räumliche Anwendungsbereich der Eigentumsdelikte -- a) Die Beschlagnahme und Zerstörung feindlichen Eigentums im Gebiet des Krieg führenden Staates -- b) Die Anwendbarkeit des Art. 8 Abs. 2 b) xiii) auf besetzte Gebiete -- II) Der Eigentumsbegriff im Recht der bewaffneten Konflikte -- III) Bewegliches und unbewegliches, öffentliches und privates Eigentum -- IV) Das geschützte Eigentum nach Art. 8 Abs. 2 a) iv) -- 1) Die Objekte, die nach den Genfer Abkommen besonders geschützt sind -- 2) Das Eigentum der eigenen Streitpartei -- 3) Das Eigentum in besetzen Gebieten -- a) Wann ist eine Besetzung des Gebietes gegeben? -- b) Die Problematik im Hinblick auf eine so genannte "prolonged occupation" -- c) Die Haltung Israels zur Anwendbarkeit des Rechts des bewaffneten Konflikts in den besetzten Gebieten Palästinas -- 4) Grenzen des Eigentumsschutzes a) Grenzen des Schutzes der nach den Genfer Abkommen besonders geschützten Objekte -- b) Die Einschränkungen des Eigentumschutzes in besetzten Gebieten durch die HLKO -- (i) Die Regelungen der HLKO zum öffentlichen Eigentum -- (ii) Die Regelungen der HLKO zum privaten Eigentum -- c) Die durch das Völkergewohnheitsrecht erlaubte Kriegsbeute -- d) Kann der Eigentumsschutz durch einen Vorbehalt der militärischen Sicherheit beschränkt werden? -- 5) Das Eigentum Kriegsgefangener -- V) Der Begriff des feindlichen Eigentums i. 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Teil: Die Entwicklung des Eigentumsschutzes im Recht der bewaffneten Konflikte -- A) Die Entwicklung des Eigentumsschutzes im Recht der bewaffneten Konflikte vor dem Inkrafttreten des IStGH-Statuts -- I) Der Schutz des Eigentums in der Haager Landkriegsordnung -- II) Das Urteil des Internationalen Militärgerichtshofes: Die Plünderung als Kriegsverbrechen -- 1) Die Errichtung des Internationalen Militärgerichtshofs und die Strafbarkeit wegen Kriegsverbrechen gegen Eigentum nach dem Statut -- 2) Die Verurteilung wegen Kriegsverbrechen gegen Eigentum -- III) Die Verurteilung wegen des Kriegsverbrechens der Plünderung in den Nürnberger Folgeprozessen -- 1) Der Flick-Prozess -- 2) Der I.G.-Farben-Prozess -- 3) Das Krupp-Urteil -- IV) Die Ausgestaltung des Eigentumsschutzes in den Genfer Abkommen von 1949 und den Zusatzprotokollen von 1977 -- 1) Überblick über die Normen der Genfer Abkommen von 1949 und der Zusatzprotokolle von 1977 mit Eigentumsbezug -- 2) Die Eigentumsverletzung als "schwere Verletzung" im Sinne der Genfer Abkommen von 1949 -- V) Die Weiterentwicklung der Kriegsverbrechen gegen Eigentum durch den Jugoslawien-Strafgerichtshof und den Ruanda-Strafgerichtshof -- 1) Kriegsverbrechen gegen Eigentum im Statut und der Rechtsprechung des JStGH -- a) Überblick über die Rechtsprechung des JStGH zu der Zerstörung oder Aneignung von Eigentum als schwere Verletzung der Genfer Abkommen nach Art. 2 d) JStGH-Statut -- b) Überblick über die Rechtsprechung des JStGH zu Art. 3 b) und 3 e) JStGH-Statut</subfield></datafield><datafield tag="505" ind1="8" ind2=" "><subfield code="a">2) Die Plünderung im Statut und der Rechtsprechung des RStGH -- VI) Die Plünderung in der Rechtsprechung des Sondergerichtshof für Sierra Leone -- B) Die Kriegsverbrechen gegen Eigentum in Art. 8 des IStGH-Statuts -- I) Überblick über die Tatbestände und Verbrechenselemente der Kriegsverbrechen gegen Eigentum im IStGH-Statut -- 1) Die Systematik der Kriegsverbrechen gegen Eigentum im IStGH-Statut -- 2) Die Zerstörung und Aneignung von Eigentum als "schwere Verletzung" der Genfer Abkommen von 1949, Art. 8 Abs. 2 a) iv) IStGH-Statut -- a) Das Konzept der schweren Verletzungen der Genfer Abkommen -- b) Die Verbrechenselemente des Art. 8 Abs. 2 a) iv) -- 3) Die Zerstörung oder Beschlagnahme feindlichen bzw. gegnerischen Eigentums, Art. 8 Abs. 2 b) xiii) und Art. 8 Abs. 2 e) xii) -- a) Der Bezug der Normen zur HLKO -- b) Die Verbrechenselemente der Art. 8 Abs. 2 b xiii) und Art. 8 Abs. 2 e) xii) -- 4) Die Plünderung einer Stadt oder Ansiedlung, Art. 8 Abs. 2 b) xvi) und Art. 8 Abs. 2) e) v) -- a) Das Verbot der Plünderung in der HLKO und den Genfer Abkommen von 1949 -- b) Die Verbrechenselemente des Art. 8 Abs. 2 b) xvi) und Art. 8 Abs. 2 e) v) -- II) Überblick über die bisher entschiedenen Fälle und die weiteren Ermittlungen am Internationalen Strafgerichtshof mit Bezug zu den Kriegsverbrechen gegen Eigentum -- 1) Die vor dem IStGH verhandelten Fälle wegen Kriegsverbrechen gegen Eigentum -- a) Darfur -- b) Kongo -- c) Mali -- d) Uganda -- e) Zentralafrikanische Republik -- 2) Weitere Ermittlungen wegen Kriegsverbrechen gegen Eigentum -- 2. Teil: Die Kriegsverbrechen gegen Eigentum im System der Kriegsverbrechenstatbestände und der Verbrechen gegen die Menschlichkeit -- A) Die verbotenen Mittel und Methoden der Kriegsführung im Hinblick auf zivile und besonders geschützte Objekte -- I) Das Verbot des Angriffs auf zivile Objekte</subfield></datafield><datafield tag="505" ind1="8" ind2=" "><subfield code="a">1) Der Angriffsbegriff des Art. 8 Abs. 2 b) ii) -- 2) Das zivile Objekt in Abgrenzung zum militärischen Objekt -- II) Das in Art. 8 Abs. 2 b) iv) verankerte Verbot des unverhältnismäßigen Angriffs -- B) Das Verhältnis des Eigentumsschutzes zum Kulturgüterschutz -- C) Die Eigentumsverbrechen als Verbrechen gegen die Menschlichkeit -- I) Die Zerstörung und Plünderung als Verbrechen gegen die Menschlichkeit in der Rechtsprechung des IMG und des amerikanischen Militärtribunals in Nürnberg -- II) Die Zerstörung von Häusern und Dörfern als Mittel der Verfolgung und Vertreibung -- 3. Teil: Die Tatbestandsvoraussetzungen des Kriegsverbrechens gegen Eigentum -- A) Die allgemeinen Voraussetzungen für den Tatbestand des Kriegsverbrechens -- I) Internationaler oder nichtinternationaler bewaffneter Konflikt -- 1) Der bewaffnete Konflikt -- 2) Der internationale bewaffnete Konflikt -- a) Kein Erfordernis einer formalen Kriegserklärung -- b) Die "Definition" des internationalen bewaffneten Konflikts -- c) Besondere Situationen -- (i) Nationale Befreiungskriege -- (ii) Unterstützung durch einen anderen Staat -- 3) Der nichtinternationale bewaffnete Konflikt -- a) Der Organisationsgrad der bewaffneten Gruppen -- b) Die Abgrenzung des innerstaatlichen bewaffneten Konflikts zu sonstigen innerstaatlichen Auseinandersetzungen -- c) Die Voraussetzung des lang anhaltenden bewaffneten Konflikts ("protracted armed conflict") -- II) Der Zusammenhang der Einzeltat mit dem bewaffneten Konflikt -- 1) Zeitlicher und örtlicher Zusammenhang -- 2) Der funktionale Zusammenhang mit dem bewaffneten Konflikt -- B) Die Tatbestandvoraussetzungen der Zerstörung und Aneignung bzw. Beschlagnahme von Eigentum -- I) Der Anwendungsbereich der Eigentumsdelikte, Art. 8 Abs. 2 a) iv), Abs. 2 b) xiii) und Abs. 2 e) xii)</subfield></datafield><datafield tag="505" ind1="8" ind2=" "><subfield code="a">1) Die Relevanz der Eigentumsdelikte in ihrer Zerstörungsvariante neben dem verbotenen Angriff auf zivile Objekte -- a) Die Zerstörung von Eigentum als schwere Verletzung der Genfer Abkommen in Abgrenzung zu dem Angriff auf zivile Objekte und besonders geschützte Einrichtungen -- b) Die Zerstörung von Eigentum als sonstiger Verstoß gegen das Kriegsrecht in Abgrenzung zum Angriff auf zivile Objekte -- (i) Die Bedeutung des Art. 23 g) HLKO für die Auslegung des Art. 8 Abs. 2 b) xiii) und Abs. 2 e) xii) -- (ii) Die Diskussion um die Einfügung der Formulierung "in the custody or control" -- (iii) Die Gefahr der Einführung eines Verbotes des Angriffs auf zivile Objekte im nichtinternationalen Konflikt "durch die Hintertür" -- (iv) Die Rechtsprechung des JStGH -- (v) Die bisherige Rechtsprechung des IStGH -- (vi) Stellungnahme: Das Merkmal der Kontrolle als Abgrenzungskriterium der Eigentumsdelikte zum Angriff auf zivile Objekte -- 2) Der räumliche Anwendungsbereich der Eigentumsdelikte -- a) Die Beschlagnahme und Zerstörung feindlichen Eigentums im Gebiet des Krieg führenden Staates -- b) Die Anwendbarkeit des Art. 8 Abs. 2 b) xiii) auf besetzte Gebiete -- II) Der Eigentumsbegriff im Recht der bewaffneten Konflikte -- III) Bewegliches und unbewegliches, öffentliches und privates Eigentum -- IV) Das geschützte Eigentum nach Art. 8 Abs. 2 a) iv) -- 1) Die Objekte, die nach den Genfer Abkommen besonders geschützt sind -- 2) Das Eigentum der eigenen Streitpartei -- 3) Das Eigentum in besetzen Gebieten -- a) Wann ist eine Besetzung des Gebietes gegeben? -- b) Die Problematik im Hinblick auf eine so genannte "prolonged occupation" -- c) Die Haltung Israels zur Anwendbarkeit des Rechts des bewaffneten Konflikts in den besetzten Gebieten Palästinas -- 4) Grenzen des Eigentumsschutzes</subfield></datafield><datafield tag="505" ind1="8" ind2=" "><subfield code="a">a) Grenzen des Schutzes der nach den Genfer Abkommen besonders geschützten Objekte -- b) Die Einschränkungen des Eigentumschutzes in besetzten Gebieten durch die HLKO -- (i) Die Regelungen der HLKO zum öffentlichen Eigentum -- (ii) Die Regelungen der HLKO zum privaten Eigentum -- c) Die durch das Völkergewohnheitsrecht erlaubte Kriegsbeute -- d) Kann der Eigentumsschutz durch einen Vorbehalt der militärischen Sicherheit beschränkt werden? -- 5) Das Eigentum Kriegsgefangener -- V) Der Begriff des feindlichen Eigentums i. S. d. Art. 8 Abs. 2 b) xiii) und des gegnerischen Eigentums i. S. d. Art. 8 Abs. 2 e) xii) -- 1) Eigentum des Feindes -- 2) Eigentum des Gegners -- 3) Die Forderung der Verbrechenselemente nach dem besonderen Schutz des Eigentums nach dem internationalen Recht -- VI) Die Zerstörung -- VII) Die Aneignung, Art. 8 Abs. 2 a) iv) und die Beschlagnahme, Art. 8 Abs. 2 b) xiii) bzw. Art. 8 Abs. 2 e) xii) -- 1) Die Aneignung, Art. 8 Abs. 2 a) iv) -- 2) Die Beschlagnahme, Art. 8 Abs. 2 b) xiii) und Art. 8 Abs. 2 e) xii) -- VIII) Das Ausmaß der Tat -- 1) Das Tatbestandsmerkmal "in großem Ausmaß" in Art. 8 Abs. 2 a) iv) -- 2) Die Bedeutung des Ausmaßes der Tat zur Tatbestandsverwirklichung des Art. 8 Abs. 2 b) xiii) bzw. Abs. 2 e) xii) -- IX) Die Rechtfertigung durch militärische Erfordernisse -- 1) Der Ursprung des Gedankens der "military necessity" -- 2) Die militärischen Erfordernisse in den Verbrechenselementen - ein einheitlicher Standard für Art. 8 Abs. 2 a) iv) und Art. 8 Abs. 2 b) xiii) bzw. Abs. 2 e) xii)? -- 3) Das Verständnis der militärischen Erfordernisse im Hinblick auf nach den Genfer Abkommen absolut geschützte Güter und im Hinblick auf Einschränkungen des Eigentumsschutzes auf Tatbestandsebene -- 4) Das Vorliegen militärischer Erfordernisse -- a) Die Rechtsprechung in den Nachfolgeprozessen</subfield></datafield><datafield tag="505" ind1="8" ind2=" "><subfield code="a">b) Die militärischen Erfordernisse in der israelischen Praxis</subfield></datafield><datafield tag="610" ind1="2" ind2="7"><subfield code="a">Internationaler Strafgerichtshof für das Ehemalige Jugoslawien</subfield><subfield code="0">(DE-588)4383997-6</subfield><subfield code="2">gnd</subfield><subfield code="9">rswk-swf</subfield></datafield><datafield tag="610" ind1="2" ind2="7"><subfield code="a">Deutschland</subfield><subfield code="t">Völkerstrafgesetzbuch</subfield><subfield code="0">(DE-588)4825738-2</subfield><subfield code="2">gnd</subfield><subfield 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series2 | Kölner Schriften zum Friedenssicherungsrecht |
spelling | Mitri-Plingen, Yvonne Verfasser aut Kriegsverbrechen gegen Eigentum Ihre Verankerung im Statut des Internationalen Strafgerichtshofes und die Umsetzung in das deutsche Völkerstrafgesetzbuch 1st ed Baden-Baden Nomos Verlagsgesellschaft 2020 ©2020 1 Online-Ressource (338 Seiten) txt rdacontent c rdamedia cr rdacarrier Kölner Schriften zum Friedenssicherungsrecht v.12 Description based on publisher supplied metadata and other sources Cover -- Einleitung -- A) Kriegsverbrechen gegen Eigentum - ein Verbrechen gegen Menschen -- B) Ziel und Aufbau der Arbeit -- C) Das anwendbare Recht nach Art. 21 IStGH-Statut -- I) Die primäre Anwendung des Statuts und die Verbrechenselemente als Auslegungshilfe zu Art. 8 -- II) Das Recht der bewaffneten Konflikte als Interpretationshilfe -- 1. Teil: Die Entwicklung des Eigentumsschutzes im Recht der bewaffneten Konflikte -- A) Die Entwicklung des Eigentumsschutzes im Recht der bewaffneten Konflikte vor dem Inkrafttreten des IStGH-Statuts -- I) Der Schutz des Eigentums in der Haager Landkriegsordnung -- II) Das Urteil des Internationalen Militärgerichtshofes: Die Plünderung als Kriegsverbrechen -- 1) Die Errichtung des Internationalen Militärgerichtshofs und die Strafbarkeit wegen Kriegsverbrechen gegen Eigentum nach dem Statut -- 2) Die Verurteilung wegen Kriegsverbrechen gegen Eigentum -- III) Die Verurteilung wegen des Kriegsverbrechens der Plünderung in den Nürnberger Folgeprozessen -- 1) Der Flick-Prozess -- 2) Der I.G.-Farben-Prozess -- 3) Das Krupp-Urteil -- IV) Die Ausgestaltung des Eigentumsschutzes in den Genfer Abkommen von 1949 und den Zusatzprotokollen von 1977 -- 1) Überblick über die Normen der Genfer Abkommen von 1949 und der Zusatzprotokolle von 1977 mit Eigentumsbezug -- 2) Die Eigentumsverletzung als "schwere Verletzung" im Sinne der Genfer Abkommen von 1949 -- V) Die Weiterentwicklung der Kriegsverbrechen gegen Eigentum durch den Jugoslawien-Strafgerichtshof und den Ruanda-Strafgerichtshof -- 1) Kriegsverbrechen gegen Eigentum im Statut und der Rechtsprechung des JStGH -- a) Überblick über die Rechtsprechung des JStGH zu der Zerstörung oder Aneignung von Eigentum als schwere Verletzung der Genfer Abkommen nach Art. 2 d) JStGH-Statut -- b) Überblick über die Rechtsprechung des JStGH zu Art. 3 b) und 3 e) JStGH-Statut 2) Die Plünderung im Statut und der Rechtsprechung des RStGH -- VI) Die Plünderung in der Rechtsprechung des Sondergerichtshof für Sierra Leone -- B) Die Kriegsverbrechen gegen Eigentum in Art. 8 des IStGH-Statuts -- I) Überblick über die Tatbestände und Verbrechenselemente der Kriegsverbrechen gegen Eigentum im IStGH-Statut -- 1) Die Systematik der Kriegsverbrechen gegen Eigentum im IStGH-Statut -- 2) Die Zerstörung und Aneignung von Eigentum als "schwere Verletzung" der Genfer Abkommen von 1949, Art. 8 Abs. 2 a) iv) IStGH-Statut -- a) Das Konzept der schweren Verletzungen der Genfer Abkommen -- b) Die Verbrechenselemente des Art. 8 Abs. 2 a) iv) -- 3) Die Zerstörung oder Beschlagnahme feindlichen bzw. gegnerischen Eigentums, Art. 8 Abs. 2 b) xiii) und Art. 8 Abs. 2 e) xii) -- a) Der Bezug der Normen zur HLKO -- b) Die Verbrechenselemente der Art. 8 Abs. 2 b xiii) und Art. 8 Abs. 2 e) xii) -- 4) Die Plünderung einer Stadt oder Ansiedlung, Art. 8 Abs. 2 b) xvi) und Art. 8 Abs. 2) e) v) -- a) Das Verbot der Plünderung in der HLKO und den Genfer Abkommen von 1949 -- b) Die Verbrechenselemente des Art. 8 Abs. 2 b) xvi) und Art. 8 Abs. 2 e) v) -- II) Überblick über die bisher entschiedenen Fälle und die weiteren Ermittlungen am Internationalen Strafgerichtshof mit Bezug zu den Kriegsverbrechen gegen Eigentum -- 1) Die vor dem IStGH verhandelten Fälle wegen Kriegsverbrechen gegen Eigentum -- a) Darfur -- b) Kongo -- c) Mali -- d) Uganda -- e) Zentralafrikanische Republik -- 2) Weitere Ermittlungen wegen Kriegsverbrechen gegen Eigentum -- 2. Teil: Die Kriegsverbrechen gegen Eigentum im System der Kriegsverbrechenstatbestände und der Verbrechen gegen die Menschlichkeit -- A) Die verbotenen Mittel und Methoden der Kriegsführung im Hinblick auf zivile und besonders geschützte Objekte -- I) Das Verbot des Angriffs auf zivile Objekte 1) Der Angriffsbegriff des Art. 8 Abs. 2 b) ii) -- 2) Das zivile Objekt in Abgrenzung zum militärischen Objekt -- II) Das in Art. 8 Abs. 2 b) iv) verankerte Verbot des unverhältnismäßigen Angriffs -- B) Das Verhältnis des Eigentumsschutzes zum Kulturgüterschutz -- C) Die Eigentumsverbrechen als Verbrechen gegen die Menschlichkeit -- I) Die Zerstörung und Plünderung als Verbrechen gegen die Menschlichkeit in der Rechtsprechung des IMG und des amerikanischen Militärtribunals in Nürnberg -- II) Die Zerstörung von Häusern und Dörfern als Mittel der Verfolgung und Vertreibung -- 3. Teil: Die Tatbestandsvoraussetzungen des Kriegsverbrechens gegen Eigentum -- A) Die allgemeinen Voraussetzungen für den Tatbestand des Kriegsverbrechens -- I) Internationaler oder nichtinternationaler bewaffneter Konflikt -- 1) Der bewaffnete Konflikt -- 2) Der internationale bewaffnete Konflikt -- a) Kein Erfordernis einer formalen Kriegserklärung -- b) Die "Definition" des internationalen bewaffneten Konflikts -- c) Besondere Situationen -- (i) Nationale Befreiungskriege -- (ii) Unterstützung durch einen anderen Staat -- 3) Der nichtinternationale bewaffnete Konflikt -- a) Der Organisationsgrad der bewaffneten Gruppen -- b) Die Abgrenzung des innerstaatlichen bewaffneten Konflikts zu sonstigen innerstaatlichen Auseinandersetzungen -- c) Die Voraussetzung des lang anhaltenden bewaffneten Konflikts ("protracted armed conflict") -- II) Der Zusammenhang der Einzeltat mit dem bewaffneten Konflikt -- 1) Zeitlicher und örtlicher Zusammenhang -- 2) Der funktionale Zusammenhang mit dem bewaffneten Konflikt -- B) Die Tatbestandvoraussetzungen der Zerstörung und Aneignung bzw. Beschlagnahme von Eigentum -- I) Der Anwendungsbereich der Eigentumsdelikte, Art. 8 Abs. 2 a) iv), Abs. 2 b) xiii) und Abs. 2 e) xii) 1) Die Relevanz der Eigentumsdelikte in ihrer Zerstörungsvariante neben dem verbotenen Angriff auf zivile Objekte -- a) Die Zerstörung von Eigentum als schwere Verletzung der Genfer Abkommen in Abgrenzung zu dem Angriff auf zivile Objekte und besonders geschützte Einrichtungen -- b) Die Zerstörung von Eigentum als sonstiger Verstoß gegen das Kriegsrecht in Abgrenzung zum Angriff auf zivile Objekte -- (i) Die Bedeutung des Art. 23 g) HLKO für die Auslegung des Art. 8 Abs. 2 b) xiii) und Abs. 2 e) xii) -- (ii) Die Diskussion um die Einfügung der Formulierung "in the custody or control" -- (iii) Die Gefahr der Einführung eines Verbotes des Angriffs auf zivile Objekte im nichtinternationalen Konflikt "durch die Hintertür" -- (iv) Die Rechtsprechung des JStGH -- (v) Die bisherige Rechtsprechung des IStGH -- (vi) Stellungnahme: Das Merkmal der Kontrolle als Abgrenzungskriterium der Eigentumsdelikte zum Angriff auf zivile Objekte -- 2) Der räumliche Anwendungsbereich der Eigentumsdelikte -- a) Die Beschlagnahme und Zerstörung feindlichen Eigentums im Gebiet des Krieg führenden Staates -- b) Die Anwendbarkeit des Art. 8 Abs. 2 b) xiii) auf besetzte Gebiete -- II) Der Eigentumsbegriff im Recht der bewaffneten Konflikte -- III) Bewegliches und unbewegliches, öffentliches und privates Eigentum -- IV) Das geschützte Eigentum nach Art. 8 Abs. 2 a) iv) -- 1) Die Objekte, die nach den Genfer Abkommen besonders geschützt sind -- 2) Das Eigentum der eigenen Streitpartei -- 3) Das Eigentum in besetzen Gebieten -- a) Wann ist eine Besetzung des Gebietes gegeben? -- b) Die Problematik im Hinblick auf eine so genannte "prolonged occupation" -- c) Die Haltung Israels zur Anwendbarkeit des Rechts des bewaffneten Konflikts in den besetzten Gebieten Palästinas -- 4) Grenzen des Eigentumsschutzes a) Grenzen des Schutzes der nach den Genfer Abkommen besonders geschützten Objekte -- b) Die Einschränkungen des Eigentumschutzes in besetzten Gebieten durch die HLKO -- (i) Die Regelungen der HLKO zum öffentlichen Eigentum -- (ii) Die Regelungen der HLKO zum privaten Eigentum -- c) Die durch das Völkergewohnheitsrecht erlaubte Kriegsbeute -- d) Kann der Eigentumsschutz durch einen Vorbehalt der militärischen Sicherheit beschränkt werden? -- 5) Das Eigentum Kriegsgefangener -- V) Der Begriff des feindlichen Eigentums i. S. d. Art. 8 Abs. 2 b) xiii) und des gegnerischen Eigentums i. S. d. Art. 8 Abs. 2 e) xii) -- 1) Eigentum des Feindes -- 2) Eigentum des Gegners -- 3) Die Forderung der Verbrechenselemente nach dem besonderen Schutz des Eigentums nach dem internationalen Recht -- VI) Die Zerstörung -- VII) Die Aneignung, Art. 8 Abs. 2 a) iv) und die Beschlagnahme, Art. 8 Abs. 2 b) xiii) bzw. Art. 8 Abs. 2 e) xii) -- 1) Die Aneignung, Art. 8 Abs. 2 a) iv) -- 2) Die Beschlagnahme, Art. 8 Abs. 2 b) xiii) und Art. 8 Abs. 2 e) xii) -- VIII) Das Ausmaß der Tat -- 1) Das Tatbestandsmerkmal "in großem Ausmaß" in Art. 8 Abs. 2 a) iv) -- 2) Die Bedeutung des Ausmaßes der Tat zur Tatbestandsverwirklichung des Art. 8 Abs. 2 b) xiii) bzw. Abs. 2 e) xii) -- IX) Die Rechtfertigung durch militärische Erfordernisse -- 1) Der Ursprung des Gedankens der "military necessity" -- 2) Die militärischen Erfordernisse in den Verbrechenselementen - ein einheitlicher Standard für Art. 8 Abs. 2 a) iv) und Art. 8 Abs. 2 b) xiii) bzw. Abs. 2 e) xii)? -- 3) Das Verständnis der militärischen Erfordernisse im Hinblick auf nach den Genfer Abkommen absolut geschützte Güter und im Hinblick auf Einschränkungen des Eigentumsschutzes auf Tatbestandsebene -- 4) Das Vorliegen militärischer Erfordernisse -- a) Die Rechtsprechung in den Nachfolgeprozessen b) Die militärischen Erfordernisse in der israelischen Praxis Internationaler Strafgerichtshof für das Ehemalige Jugoslawien (DE-588)4383997-6 gnd rswk-swf Deutschland Völkerstrafgesetzbuch (DE-588)4825738-2 gnd rswk-swf Rome Statute of the International Criminal Court 1998 Juli 17 (DE-588)4579681-6 gnd rswk-swf Eigentumsschutz (DE-588)4013798-3 gnd rswk-swf Kriegsverbrechen (DE-588)4033151-9 gnd rswk-swf Eigentum (DE-588)4013793-4 gnd rswk-swf Rechtsprechung (DE-588)4115710-2 gnd rswk-swf Bewaffneter Konflikt (DE-588)4137568-3 gnd rswk-swf (DE-588)4113937-9 Hochschulschrift gnd-content Rome Statute of the International Criminal Court 1998 Juli 17 (DE-588)4579681-6 u Deutschland Völkerstrafgesetzbuch (DE-588)4825738-2 u Bewaffneter Konflikt (DE-588)4137568-3 s Eigentumsschutz (DE-588)4013798-3 s DE-604 Internationaler Strafgerichtshof für das Ehemalige Jugoslawien (DE-588)4383997-6 b Rechtsprechung (DE-588)4115710-2 s Kriegsverbrechen (DE-588)4033151-9 s Eigentum (DE-588)4013793-4 s Erscheint auch als Druck-Ausgabe Mitri-Plingen, Yvonne Kriegsverbrechen gegen Eigentum : Ihre Verankerung im Statut des Internationalen Strafgerichtshofes und die Umsetzung in das deutsche Völkerstrafgesetzbuch Baden-Baden : Nomos Verlagsgesellschaft,c2020 9783848767458 |
spellingShingle | Mitri-Plingen, Yvonne Kriegsverbrechen gegen Eigentum Ihre Verankerung im Statut des Internationalen Strafgerichtshofes und die Umsetzung in das deutsche Völkerstrafgesetzbuch Cover -- Einleitung -- A) Kriegsverbrechen gegen Eigentum - ein Verbrechen gegen Menschen -- B) Ziel und Aufbau der Arbeit -- C) Das anwendbare Recht nach Art. 21 IStGH-Statut -- I) Die primäre Anwendung des Statuts und die Verbrechenselemente als Auslegungshilfe zu Art. 8 -- II) Das Recht der bewaffneten Konflikte als Interpretationshilfe -- 1. Teil: Die Entwicklung des Eigentumsschutzes im Recht der bewaffneten Konflikte -- A) Die Entwicklung des Eigentumsschutzes im Recht der bewaffneten Konflikte vor dem Inkrafttreten des IStGH-Statuts -- I) Der Schutz des Eigentums in der Haager Landkriegsordnung -- II) Das Urteil des Internationalen Militärgerichtshofes: Die Plünderung als Kriegsverbrechen -- 1) Die Errichtung des Internationalen Militärgerichtshofs und die Strafbarkeit wegen Kriegsverbrechen gegen Eigentum nach dem Statut -- 2) Die Verurteilung wegen Kriegsverbrechen gegen Eigentum -- III) Die Verurteilung wegen des Kriegsverbrechens der Plünderung in den Nürnberger Folgeprozessen -- 1) Der Flick-Prozess -- 2) Der I.G.-Farben-Prozess -- 3) Das Krupp-Urteil -- IV) Die Ausgestaltung des Eigentumsschutzes in den Genfer Abkommen von 1949 und den Zusatzprotokollen von 1977 -- 1) Überblick über die Normen der Genfer Abkommen von 1949 und der Zusatzprotokolle von 1977 mit Eigentumsbezug -- 2) Die Eigentumsverletzung als "schwere Verletzung" im Sinne der Genfer Abkommen von 1949 -- V) Die Weiterentwicklung der Kriegsverbrechen gegen Eigentum durch den Jugoslawien-Strafgerichtshof und den Ruanda-Strafgerichtshof -- 1) Kriegsverbrechen gegen Eigentum im Statut und der Rechtsprechung des JStGH -- a) Überblick über die Rechtsprechung des JStGH zu der Zerstörung oder Aneignung von Eigentum als schwere Verletzung der Genfer Abkommen nach Art. 2 d) JStGH-Statut -- b) Überblick über die Rechtsprechung des JStGH zu Art. 3 b) und 3 e) JStGH-Statut 2) Die Plünderung im Statut und der Rechtsprechung des RStGH -- VI) Die Plünderung in der Rechtsprechung des Sondergerichtshof für Sierra Leone -- B) Die Kriegsverbrechen gegen Eigentum in Art. 8 des IStGH-Statuts -- I) Überblick über die Tatbestände und Verbrechenselemente der Kriegsverbrechen gegen Eigentum im IStGH-Statut -- 1) Die Systematik der Kriegsverbrechen gegen Eigentum im IStGH-Statut -- 2) Die Zerstörung und Aneignung von Eigentum als "schwere Verletzung" der Genfer Abkommen von 1949, Art. 8 Abs. 2 a) iv) IStGH-Statut -- a) Das Konzept der schweren Verletzungen der Genfer Abkommen -- b) Die Verbrechenselemente des Art. 8 Abs. 2 a) iv) -- 3) Die Zerstörung oder Beschlagnahme feindlichen bzw. gegnerischen Eigentums, Art. 8 Abs. 2 b) xiii) und Art. 8 Abs. 2 e) xii) -- a) Der Bezug der Normen zur HLKO -- b) Die Verbrechenselemente der Art. 8 Abs. 2 b xiii) und Art. 8 Abs. 2 e) xii) -- 4) Die Plünderung einer Stadt oder Ansiedlung, Art. 8 Abs. 2 b) xvi) und Art. 8 Abs. 2) e) v) -- a) Das Verbot der Plünderung in der HLKO und den Genfer Abkommen von 1949 -- b) Die Verbrechenselemente des Art. 8 Abs. 2 b) xvi) und Art. 8 Abs. 2 e) v) -- II) Überblick über die bisher entschiedenen Fälle und die weiteren Ermittlungen am Internationalen Strafgerichtshof mit Bezug zu den Kriegsverbrechen gegen Eigentum -- 1) Die vor dem IStGH verhandelten Fälle wegen Kriegsverbrechen gegen Eigentum -- a) Darfur -- b) Kongo -- c) Mali -- d) Uganda -- e) Zentralafrikanische Republik -- 2) Weitere Ermittlungen wegen Kriegsverbrechen gegen Eigentum -- 2. Teil: Die Kriegsverbrechen gegen Eigentum im System der Kriegsverbrechenstatbestände und der Verbrechen gegen die Menschlichkeit -- A) Die verbotenen Mittel und Methoden der Kriegsführung im Hinblick auf zivile und besonders geschützte Objekte -- I) Das Verbot des Angriffs auf zivile Objekte 1) Der Angriffsbegriff des Art. 8 Abs. 2 b) ii) -- 2) Das zivile Objekt in Abgrenzung zum militärischen Objekt -- II) Das in Art. 8 Abs. 2 b) iv) verankerte Verbot des unverhältnismäßigen Angriffs -- B) Das Verhältnis des Eigentumsschutzes zum Kulturgüterschutz -- C) Die Eigentumsverbrechen als Verbrechen gegen die Menschlichkeit -- I) Die Zerstörung und Plünderung als Verbrechen gegen die Menschlichkeit in der Rechtsprechung des IMG und des amerikanischen Militärtribunals in Nürnberg -- II) Die Zerstörung von Häusern und Dörfern als Mittel der Verfolgung und Vertreibung -- 3. Teil: Die Tatbestandsvoraussetzungen des Kriegsverbrechens gegen Eigentum -- A) Die allgemeinen Voraussetzungen für den Tatbestand des Kriegsverbrechens -- I) Internationaler oder nichtinternationaler bewaffneter Konflikt -- 1) Der bewaffnete Konflikt -- 2) Der internationale bewaffnete Konflikt -- a) Kein Erfordernis einer formalen Kriegserklärung -- b) Die "Definition" des internationalen bewaffneten Konflikts -- c) Besondere Situationen -- (i) Nationale Befreiungskriege -- (ii) Unterstützung durch einen anderen Staat -- 3) Der nichtinternationale bewaffnete Konflikt -- a) Der Organisationsgrad der bewaffneten Gruppen -- b) Die Abgrenzung des innerstaatlichen bewaffneten Konflikts zu sonstigen innerstaatlichen Auseinandersetzungen -- c) Die Voraussetzung des lang anhaltenden bewaffneten Konflikts ("protracted armed conflict") -- II) Der Zusammenhang der Einzeltat mit dem bewaffneten Konflikt -- 1) Zeitlicher und örtlicher Zusammenhang -- 2) Der funktionale Zusammenhang mit dem bewaffneten Konflikt -- B) Die Tatbestandvoraussetzungen der Zerstörung und Aneignung bzw. Beschlagnahme von Eigentum -- I) Der Anwendungsbereich der Eigentumsdelikte, Art. 8 Abs. 2 a) iv), Abs. 2 b) xiii) und Abs. 2 e) xii) 1) Die Relevanz der Eigentumsdelikte in ihrer Zerstörungsvariante neben dem verbotenen Angriff auf zivile Objekte -- a) Die Zerstörung von Eigentum als schwere Verletzung der Genfer Abkommen in Abgrenzung zu dem Angriff auf zivile Objekte und besonders geschützte Einrichtungen -- b) Die Zerstörung von Eigentum als sonstiger Verstoß gegen das Kriegsrecht in Abgrenzung zum Angriff auf zivile Objekte -- (i) Die Bedeutung des Art. 23 g) HLKO für die Auslegung des Art. 8 Abs. 2 b) xiii) und Abs. 2 e) xii) -- (ii) Die Diskussion um die Einfügung der Formulierung "in the custody or control" -- (iii) Die Gefahr der Einführung eines Verbotes des Angriffs auf zivile Objekte im nichtinternationalen Konflikt "durch die Hintertür" -- (iv) Die Rechtsprechung des JStGH -- (v) Die bisherige Rechtsprechung des IStGH -- (vi) Stellungnahme: Das Merkmal der Kontrolle als Abgrenzungskriterium der Eigentumsdelikte zum Angriff auf zivile Objekte -- 2) Der räumliche Anwendungsbereich der Eigentumsdelikte -- a) Die Beschlagnahme und Zerstörung feindlichen Eigentums im Gebiet des Krieg führenden Staates -- b) Die Anwendbarkeit des Art. 8 Abs. 2 b) xiii) auf besetzte Gebiete -- II) Der Eigentumsbegriff im Recht der bewaffneten Konflikte -- III) Bewegliches und unbewegliches, öffentliches und privates Eigentum -- IV) Das geschützte Eigentum nach Art. 8 Abs. 2 a) iv) -- 1) Die Objekte, die nach den Genfer Abkommen besonders geschützt sind -- 2) Das Eigentum der eigenen Streitpartei -- 3) Das Eigentum in besetzen Gebieten -- a) Wann ist eine Besetzung des Gebietes gegeben? -- b) Die Problematik im Hinblick auf eine so genannte "prolonged occupation" -- c) Die Haltung Israels zur Anwendbarkeit des Rechts des bewaffneten Konflikts in den besetzten Gebieten Palästinas -- 4) Grenzen des Eigentumsschutzes a) Grenzen des Schutzes der nach den Genfer Abkommen besonders geschützten Objekte -- b) Die Einschränkungen des Eigentumschutzes in besetzten Gebieten durch die HLKO -- (i) Die Regelungen der HLKO zum öffentlichen Eigentum -- (ii) Die Regelungen der HLKO zum privaten Eigentum -- c) Die durch das Völkergewohnheitsrecht erlaubte Kriegsbeute -- d) Kann der Eigentumsschutz durch einen Vorbehalt der militärischen Sicherheit beschränkt werden? -- 5) Das Eigentum Kriegsgefangener -- V) Der Begriff des feindlichen Eigentums i. S. d. Art. 8 Abs. 2 b) xiii) und des gegnerischen Eigentums i. S. d. Art. 8 Abs. 2 e) xii) -- 1) Eigentum des Feindes -- 2) Eigentum des Gegners -- 3) Die Forderung der Verbrechenselemente nach dem besonderen Schutz des Eigentums nach dem internationalen Recht -- VI) Die Zerstörung -- VII) Die Aneignung, Art. 8 Abs. 2 a) iv) und die Beschlagnahme, Art. 8 Abs. 2 b) xiii) bzw. Art. 8 Abs. 2 e) xii) -- 1) Die Aneignung, Art. 8 Abs. 2 a) iv) -- 2) Die Beschlagnahme, Art. 8 Abs. 2 b) xiii) und Art. 8 Abs. 2 e) xii) -- VIII) Das Ausmaß der Tat -- 1) Das Tatbestandsmerkmal "in großem Ausmaß" in Art. 8 Abs. 2 a) iv) -- 2) Die Bedeutung des Ausmaßes der Tat zur Tatbestandsverwirklichung des Art. 8 Abs. 2 b) xiii) bzw. Abs. 2 e) xii) -- IX) Die Rechtfertigung durch militärische Erfordernisse -- 1) Der Ursprung des Gedankens der "military necessity" -- 2) Die militärischen Erfordernisse in den Verbrechenselementen - ein einheitlicher Standard für Art. 8 Abs. 2 a) iv) und Art. 8 Abs. 2 b) xiii) bzw. Abs. 2 e) xii)? -- 3) Das Verständnis der militärischen Erfordernisse im Hinblick auf nach den Genfer Abkommen absolut geschützte Güter und im Hinblick auf Einschränkungen des Eigentumsschutzes auf Tatbestandsebene -- 4) Das Vorliegen militärischer Erfordernisse -- a) Die Rechtsprechung in den Nachfolgeprozessen b) Die militärischen Erfordernisse in der israelischen Praxis Internationaler Strafgerichtshof für das Ehemalige Jugoslawien (DE-588)4383997-6 gnd Deutschland Völkerstrafgesetzbuch (DE-588)4825738-2 gnd Rome Statute of the International Criminal Court 1998 Juli 17 (DE-588)4579681-6 gnd Eigentumsschutz (DE-588)4013798-3 gnd Kriegsverbrechen (DE-588)4033151-9 gnd Eigentum (DE-588)4013793-4 gnd Rechtsprechung (DE-588)4115710-2 gnd Bewaffneter Konflikt (DE-588)4137568-3 gnd |
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