Kriegsverbrechen gegen Eigentum Ihre Verankerung im Statut des Internationalen Strafgerichtshofes und die Umsetzung in das deutsche Völkerstrafgesetzbuch

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
1. Verfasser: Mitri-Plingen, Yvonne (VerfasserIn)
Format: Elektronisch E-Book
Sprache:German
Veröffentlicht: Baden-Baden Nomos Verlagsgesellschaft 2020
Ausgabe:1st ed
Schriftenreihe:Kölner Schriften zum Friedenssicherungsrecht v.12
Schlagworte:
Online-Zugang:DE-2070s
Tags: Tag hinzufügen
Keine Tags, Fügen Sie den ersten Tag hinzu!

MARC

LEADER 00000nam a2200000zcb4500
001 BV048220537
003 DE-604
007 cr|uuu---uuuuu
008 220516s2020 xx o|||| 00||| ger d
020 |a 9783748908173  |9 978-3-7489-0817-3 
035 |a (ZDB-30-PQE)EBC6405479 
035 |a (ZDB-30-PAD)EBC6405479 
035 |a (ZDB-89-EBL)EBL6405479 
035 |a (OCoLC)1319622293 
035 |a (DE-599)BVBBV048220537 
040 |a DE-604  |b ger  |e rda 
041 0 |a ger 
049 |a DE-2070s 
084 |a PR 2210  |0 (DE-625)139529:  |2 rvk 
084 |a PR 2635  |0 (DE-625)139658:  |2 rvk 
084 |a PR 2211  |0 (DE-625)139530:  |2 rvk 
100 1 |a Mitri-Plingen, Yvonne  |e Verfasser  |4 aut 
245 1 0 |a Kriegsverbrechen gegen Eigentum  |b Ihre Verankerung im Statut des Internationalen Strafgerichtshofes und die Umsetzung in das deutsche Völkerstrafgesetzbuch 
250 |a 1st ed 
264 1 |a Baden-Baden  |b Nomos Verlagsgesellschaft  |c 2020 
264 4 |c ©2020 
300 |a 1 Online-Ressource (338 Seiten) 
336 |b txt  |2 rdacontent 
337 |b c  |2 rdamedia 
338 |b cr  |2 rdacarrier 
490 0 |a Kölner Schriften zum Friedenssicherungsrecht  |v v.12 
500 |a Description based on publisher supplied metadata and other sources 
505 8 |a Cover -- Einleitung -- A) Kriegsverbrechen gegen Eigentum - ein Verbrechen gegen Menschen -- B) Ziel und Aufbau der Arbeit -- C) Das anwendbare Recht nach Art. 21 IStGH-Statut -- I) Die primäre Anwendung des Statuts und die Verbrechenselemente als Auslegungshilfe zu Art. 8 -- II) Das Recht der bewaffneten Konflikte als Interpretationshilfe -- 1. Teil: Die Entwicklung des Eigentumsschutzes im Recht der bewaffneten Konflikte -- A) Die Entwicklung des Eigentumsschutzes im Recht der bewaffneten Konflikte vor dem Inkrafttreten des IStGH-Statuts -- I) Der Schutz des Eigentums in der Haager Landkriegsordnung -- II) Das Urteil des Internationalen Militärgerichtshofes: Die Plünderung als Kriegsverbrechen -- 1) Die Errichtung des Internationalen Militärgerichtshofs und die Strafbarkeit wegen Kriegsverbrechen gegen Eigentum nach dem Statut -- 2) Die Verurteilung wegen Kriegsverbrechen gegen Eigentum -- III) Die Verurteilung wegen des Kriegsverbrechens der Plünderung in den Nürnberger Folgeprozessen -- 1) Der Flick-Prozess -- 2) Der I.G.-Farben-Prozess -- 3) Das Krupp-Urteil -- IV) Die Ausgestaltung des Eigentumsschutzes in den Genfer Abkommen von 1949 und den Zusatzprotokollen von 1977 -- 1) Überblick über die Normen der Genfer Abkommen von 1949 und der Zusatzprotokolle von 1977 mit Eigentumsbezug -- 2) Die Eigentumsverletzung als "schwere Verletzung" im Sinne der Genfer Abkommen von 1949 -- V) Die Weiterentwicklung der Kriegsverbrechen gegen Eigentum durch den Jugoslawien-Strafgerichtshof und den Ruanda-Strafgerichtshof -- 1) Kriegsverbrechen gegen Eigentum im Statut und der Rechtsprechung des JStGH -- a) Überblick über die Rechtsprechung des JStGH zu der Zerstörung oder Aneignung von Eigentum als schwere Verletzung der Genfer Abkommen nach Art. 2 d) JStGH-Statut -- b) Überblick über die Rechtsprechung des JStGH zu Art. 3 b) und 3 e) JStGH-Statut 
505 8 |a 2) Die Plünderung im Statut und der Rechtsprechung des RStGH -- VI) Die Plünderung in der Rechtsprechung des Sondergerichtshof für Sierra Leone -- B) Die Kriegsverbrechen gegen Eigentum in Art. 8 des IStGH-Statuts -- I) Überblick über die Tatbestände und Verbrechenselemente der Kriegsverbrechen gegen Eigentum im IStGH-Statut -- 1) Die Systematik der Kriegsverbrechen gegen Eigentum im IStGH-Statut -- 2) Die Zerstörung und Aneignung von Eigentum als "schwere Verletzung" der Genfer Abkommen von 1949, Art. 8 Abs. 2 a) iv) IStGH-Statut -- a) Das Konzept der schweren Verletzungen der Genfer Abkommen -- b) Die Verbrechenselemente des Art. 8 Abs. 2 a) iv) -- 3) Die Zerstörung oder Beschlagnahme feindlichen bzw. gegnerischen Eigentums, Art. 8 Abs. 2 b) xiii) und Art. 8 Abs. 2 e) xii) -- a) Der Bezug der Normen zur HLKO -- b) Die Verbrechenselemente der Art. 8 Abs. 2 b xiii) und Art. 8 Abs. 2 e) xii) -- 4) Die Plünderung einer Stadt oder Ansiedlung, Art. 8 Abs. 2 b) xvi) und Art. 8 Abs. 2) e) v) -- a) Das Verbot der Plünderung in der HLKO und den Genfer Abkommen von 1949 -- b) Die Verbrechenselemente des Art. 8 Abs. 2 b) xvi) und Art. 8 Abs. 2 e) v) -- II) Überblick über die bisher entschiedenen Fälle und die weiteren Ermittlungen am Internationalen Strafgerichtshof mit Bezug zu den Kriegsverbrechen gegen Eigentum -- 1) Die vor dem IStGH verhandelten Fälle wegen Kriegsverbrechen gegen Eigentum -- a) Darfur -- b) Kongo -- c) Mali -- d) Uganda -- e) Zentralafrikanische Republik -- 2) Weitere Ermittlungen wegen Kriegsverbrechen gegen Eigentum -- 2. Teil: Die Kriegsverbrechen gegen Eigentum im System der Kriegsverbrechenstatbestände und der Verbrechen gegen die Menschlichkeit -- A) Die verbotenen Mittel und Methoden der Kriegsführung im Hinblick auf zivile und besonders geschützte Objekte -- I) Das Verbot des Angriffs auf zivile Objekte 
505 8 |a 1) Der Angriffsbegriff des Art. 8 Abs. 2 b) ii) -- 2) Das zivile Objekt in Abgrenzung zum militärischen Objekt -- II) Das in Art. 8 Abs. 2 b) iv) verankerte Verbot des unverhältnismäßigen Angriffs -- B) Das Verhältnis des Eigentumsschutzes zum Kulturgüterschutz -- C) Die Eigentumsverbrechen als Verbrechen gegen die Menschlichkeit -- I) Die Zerstörung und Plünderung als Verbrechen gegen die Menschlichkeit in der Rechtsprechung des IMG und des amerikanischen Militärtribunals in Nürnberg -- II) Die Zerstörung von Häusern und Dörfern als Mittel der Verfolgung und Vertreibung -- 3. Teil: Die Tatbestandsvoraussetzungen des Kriegsverbrechens gegen Eigentum -- A) Die allgemeinen Voraussetzungen für den Tatbestand des Kriegsverbrechens -- I) Internationaler oder nichtinternationaler bewaffneter Konflikt -- 1) Der bewaffnete Konflikt -- 2) Der internationale bewaffnete Konflikt -- a) Kein Erfordernis einer formalen Kriegserklärung -- b) Die "Definition" des internationalen bewaffneten Konflikts -- c) Besondere Situationen -- (i) Nationale Befreiungskriege -- (ii) Unterstützung durch einen anderen Staat -- 3) Der nichtinternationale bewaffnete Konflikt -- a) Der Organisationsgrad der bewaffneten Gruppen -- b) Die Abgrenzung des innerstaatlichen bewaffneten Konflikts zu sonstigen innerstaatlichen Auseinandersetzungen -- c) Die Voraussetzung des lang anhaltenden bewaffneten Konflikts ("protracted armed conflict") -- II) Der Zusammenhang der Einzeltat mit dem bewaffneten Konflikt -- 1) Zeitlicher und örtlicher Zusammenhang -- 2) Der funktionale Zusammenhang mit dem bewaffneten Konflikt -- B) Die Tatbestandvoraussetzungen der Zerstörung und Aneignung bzw. Beschlagnahme von Eigentum -- I) Der Anwendungsbereich der Eigentumsdelikte, Art. 8 Abs. 2 a) iv), Abs. 2 b) xiii) und Abs. 2 e) xii) 
505 8 |a 1) Die Relevanz der Eigentumsdelikte in ihrer Zerstörungsvariante neben dem verbotenen Angriff auf zivile Objekte -- a) Die Zerstörung von Eigentum als schwere Verletzung der Genfer Abkommen in Abgrenzung zu dem Angriff auf zivile Objekte und besonders geschützte Einrichtungen -- b) Die Zerstörung von Eigentum als sonstiger Verstoß gegen das Kriegsrecht in Abgrenzung zum Angriff auf zivile Objekte -- (i) Die Bedeutung des Art. 23 g) HLKO für die Auslegung des Art. 8 Abs. 2 b) xiii) und Abs. 2 e) xii) -- (ii) Die Diskussion um die Einfügung der Formulierung "in the custody or control" -- (iii) Die Gefahr der Einführung eines Verbotes des Angriffs auf zivile Objekte im nichtinternationalen Konflikt "durch die Hintertür" -- (iv) Die Rechtsprechung des JStGH -- (v) Die bisherige Rechtsprechung des IStGH -- (vi) Stellungnahme: Das Merkmal der Kontrolle als Abgrenzungskriterium der Eigentumsdelikte zum Angriff auf zivile Objekte -- 2) Der räumliche Anwendungsbereich der Eigentumsdelikte -- a) Die Beschlagnahme und Zerstörung feindlichen Eigentums im Gebiet des Krieg führenden Staates -- b) Die Anwendbarkeit des Art. 8 Abs. 2 b) xiii) auf besetzte Gebiete -- II) Der Eigentumsbegriff im Recht der bewaffneten Konflikte -- III) Bewegliches und unbewegliches, öffentliches und privates Eigentum -- IV) Das geschützte Eigentum nach Art. 8 Abs. 2 a) iv) -- 1) Die Objekte, die nach den Genfer Abkommen besonders geschützt sind -- 2) Das Eigentum der eigenen Streitpartei -- 3) Das Eigentum in besetzen Gebieten -- a) Wann ist eine Besetzung des Gebietes gegeben? -- b) Die Problematik im Hinblick auf eine so genannte "prolonged occupation" -- c) Die Haltung Israels zur Anwendbarkeit des Rechts des bewaffneten Konflikts in den besetzten Gebieten Palästinas -- 4) Grenzen des Eigentumsschutzes 
505 8 |a a) Grenzen des Schutzes der nach den Genfer Abkommen besonders geschützten Objekte -- b) Die Einschränkungen des Eigentumschutzes in besetzten Gebieten durch die HLKO -- (i) Die Regelungen der HLKO zum öffentlichen Eigentum -- (ii) Die Regelungen der HLKO zum privaten Eigentum -- c) Die durch das Völkergewohnheitsrecht erlaubte Kriegsbeute -- d) Kann der Eigentumsschutz durch einen Vorbehalt der militärischen Sicherheit beschränkt werden? -- 5) Das Eigentum Kriegsgefangener -- V) Der Begriff des feindlichen Eigentums i. S. d. Art. 8 Abs. 2 b) xiii) und des gegnerischen Eigentums i. S. d. Art. 8 Abs. 2 e) xii) -- 1) Eigentum des Feindes -- 2) Eigentum des Gegners -- 3) Die Forderung der Verbrechenselemente nach dem besonderen Schutz des Eigentums nach dem internationalen Recht -- VI) Die Zerstörung -- VII) Die Aneignung, Art. 8 Abs. 2 a) iv) und die Beschlagnahme, Art. 8 Abs. 2 b) xiii) bzw. Art. 8 Abs. 2 e) xii) -- 1) Die Aneignung, Art. 8 Abs. 2 a) iv) -- 2) Die Beschlagnahme, Art. 8 Abs. 2 b) xiii) und Art. 8 Abs. 2 e) xii) -- VIII) Das Ausmaß der Tat -- 1) Das Tatbestandsmerkmal "in großem Ausmaß" in Art. 8 Abs. 2 a) iv) -- 2) Die Bedeutung des Ausmaßes der Tat zur Tatbestandsverwirklichung des Art. 8 Abs. 2 b) xiii) bzw. Abs. 2 e) xii) -- IX) Die Rechtfertigung durch militärische Erfordernisse -- 1) Der Ursprung des Gedankens der "military necessity" -- 2) Die militärischen Erfordernisse in den Verbrechenselementen - ein einheitlicher Standard für Art. 8 Abs. 2 a) iv) und Art. 8 Abs. 2 b) xiii) bzw. Abs. 2 e) xii)? -- 3) Das Verständnis der militärischen Erfordernisse im Hinblick auf nach den Genfer Abkommen absolut geschützte Güter und im Hinblick auf Einschränkungen des Eigentumsschutzes auf Tatbestandsebene -- 4) Das Vorliegen militärischer Erfordernisse -- a) Die Rechtsprechung in den Nachfolgeprozessen 
505 8 |a b) Die militärischen Erfordernisse in der israelischen Praxis 
610 2 7 |a Internationaler Strafgerichtshof für das Ehemalige Jugoslawien  |0 (DE-588)4383997-6  |2 gnd  |9 rswk-swf 
610 2 7 |a Deutschland  |t Völkerstrafgesetzbuch  |0 (DE-588)4825738-2  |2 gnd  |9 rswk-swf 
630 0 7 |a Rome Statute of the International Criminal Court  |f 1998 Juli 17  |0 (DE-588)4579681-6  |2 gnd  |9 rswk-swf 
650 0 7 |a Eigentumsschutz  |0 (DE-588)4013798-3  |2 gnd  |9 rswk-swf 
650 0 7 |a Kriegsverbrechen  |0 (DE-588)4033151-9  |2 gnd  |9 rswk-swf 
650 0 7 |a Eigentum  |0 (DE-588)4013793-4  |2 gnd  |9 rswk-swf 
650 0 7 |a Rechtsprechung  |0 (DE-588)4115710-2  |2 gnd  |9 rswk-swf 
650 0 7 |a Bewaffneter Konflikt  |0 (DE-588)4137568-3  |2 gnd  |9 rswk-swf 
655 7 |0 (DE-588)4113937-9  |a Hochschulschrift  |2 gnd-content 
689 0 0 |a Rome Statute of the International Criminal Court  |f 1998 Juli 17  |0 (DE-588)4579681-6  |D u 
689 0 1 |a Deutschland  |t Völkerstrafgesetzbuch  |0 (DE-588)4825738-2  |D u 
689 0 2 |a Bewaffneter Konflikt  |0 (DE-588)4137568-3  |D s 
689 0 3 |a Eigentumsschutz  |0 (DE-588)4013798-3  |D s 
689 0 |5 DE-604 
689 1 0 |a Internationaler Strafgerichtshof für das Ehemalige Jugoslawien  |0 (DE-588)4383997-6  |D b 
689 1 1 |a Rechtsprechung  |0 (DE-588)4115710-2  |D s 
689 1 2 |a Kriegsverbrechen  |0 (DE-588)4033151-9  |D s 
689 1 3 |a Eigentum  |0 (DE-588)4013793-4  |D s 
689 1 |5 DE-604 
776 0 8 |i Erscheint auch als  |n Druck-Ausgabe  |a Mitri-Plingen, Yvonne  |t Kriegsverbrechen gegen Eigentum : Ihre Verankerung im Statut des Internationalen Strafgerichtshofes und die Umsetzung in das deutsche Völkerstrafgesetzbuch  |d Baden-Baden : Nomos Verlagsgesellschaft,c2020  |z 9783848767458 
912 |a ZDB-30-PQE 
943 1 |a oai:aleph.bib-bvb.de:BVB01-033601281 
966 e |u https://ebookcentral.proquest.com/lib/hwr/detail.action?docID=6405479  |l DE-2070s  |p ZDB-30-PQE  |q HWR_PDA_PQE  |x Aggregator  |3 Volltext 

Datensatz im Suchindex

_version_ 1822410703088123904
adam_text
any_adam_object
author Mitri-Plingen, Yvonne
author_facet Mitri-Plingen, Yvonne
author_role aut
author_sort Mitri-Plingen, Yvonne
author_variant y m p ymp
building Verbundindex
bvnumber BV048220537
classification_rvk PR 2210
PR 2635
PR 2211
collection ZDB-30-PQE
contents Cover -- Einleitung -- A) Kriegsverbrechen gegen Eigentum - ein Verbrechen gegen Menschen -- B) Ziel und Aufbau der Arbeit -- C) Das anwendbare Recht nach Art. 21 IStGH-Statut -- I) Die primäre Anwendung des Statuts und die Verbrechenselemente als Auslegungshilfe zu Art. 8 -- II) Das Recht der bewaffneten Konflikte als Interpretationshilfe -- 1. Teil: Die Entwicklung des Eigentumsschutzes im Recht der bewaffneten Konflikte -- A) Die Entwicklung des Eigentumsschutzes im Recht der bewaffneten Konflikte vor dem Inkrafttreten des IStGH-Statuts -- I) Der Schutz des Eigentums in der Haager Landkriegsordnung -- II) Das Urteil des Internationalen Militärgerichtshofes: Die Plünderung als Kriegsverbrechen -- 1) Die Errichtung des Internationalen Militärgerichtshofs und die Strafbarkeit wegen Kriegsverbrechen gegen Eigentum nach dem Statut -- 2) Die Verurteilung wegen Kriegsverbrechen gegen Eigentum -- III) Die Verurteilung wegen des Kriegsverbrechens der Plünderung in den Nürnberger Folgeprozessen -- 1) Der Flick-Prozess -- 2) Der I.G.-Farben-Prozess -- 3) Das Krupp-Urteil -- IV) Die Ausgestaltung des Eigentumsschutzes in den Genfer Abkommen von 1949 und den Zusatzprotokollen von 1977 -- 1) Überblick über die Normen der Genfer Abkommen von 1949 und der Zusatzprotokolle von 1977 mit Eigentumsbezug -- 2) Die Eigentumsverletzung als "schwere Verletzung" im Sinne der Genfer Abkommen von 1949 -- V) Die Weiterentwicklung der Kriegsverbrechen gegen Eigentum durch den Jugoslawien-Strafgerichtshof und den Ruanda-Strafgerichtshof -- 1) Kriegsverbrechen gegen Eigentum im Statut und der Rechtsprechung des JStGH -- a) Überblick über die Rechtsprechung des JStGH zu der Zerstörung oder Aneignung von Eigentum als schwere Verletzung der Genfer Abkommen nach Art. 2 d) JStGH-Statut -- b) Überblick über die Rechtsprechung des JStGH zu Art. 3 b) und 3 e) JStGH-Statut
2) Die Plünderung im Statut und der Rechtsprechung des RStGH -- VI) Die Plünderung in der Rechtsprechung des Sondergerichtshof für Sierra Leone -- B) Die Kriegsverbrechen gegen Eigentum in Art. 8 des IStGH-Statuts -- I) Überblick über die Tatbestände und Verbrechenselemente der Kriegsverbrechen gegen Eigentum im IStGH-Statut -- 1) Die Systematik der Kriegsverbrechen gegen Eigentum im IStGH-Statut -- 2) Die Zerstörung und Aneignung von Eigentum als "schwere Verletzung" der Genfer Abkommen von 1949, Art. 8 Abs. 2 a) iv) IStGH-Statut -- a) Das Konzept der schweren Verletzungen der Genfer Abkommen -- b) Die Verbrechenselemente des Art. 8 Abs. 2 a) iv) -- 3) Die Zerstörung oder Beschlagnahme feindlichen bzw. gegnerischen Eigentums, Art. 8 Abs. 2 b) xiii) und Art. 8 Abs. 2 e) xii) -- a) Der Bezug der Normen zur HLKO -- b) Die Verbrechenselemente der Art. 8 Abs. 2 b xiii) und Art. 8 Abs. 2 e) xii) -- 4) Die Plünderung einer Stadt oder Ansiedlung, Art. 8 Abs. 2 b) xvi) und Art. 8 Abs. 2) e) v) -- a) Das Verbot der Plünderung in der HLKO und den Genfer Abkommen von 1949 -- b) Die Verbrechenselemente des Art. 8 Abs. 2 b) xvi) und Art. 8 Abs. 2 e) v) -- II) Überblick über die bisher entschiedenen Fälle und die weiteren Ermittlungen am Internationalen Strafgerichtshof mit Bezug zu den Kriegsverbrechen gegen Eigentum -- 1) Die vor dem IStGH verhandelten Fälle wegen Kriegsverbrechen gegen Eigentum -- a) Darfur -- b) Kongo -- c) Mali -- d) Uganda -- e) Zentralafrikanische Republik -- 2) Weitere Ermittlungen wegen Kriegsverbrechen gegen Eigentum -- 2. Teil: Die Kriegsverbrechen gegen Eigentum im System der Kriegsverbrechenstatbestände und der Verbrechen gegen die Menschlichkeit -- A) Die verbotenen Mittel und Methoden der Kriegsführung im Hinblick auf zivile und besonders geschützte Objekte -- I) Das Verbot des Angriffs auf zivile Objekte
1) Der Angriffsbegriff des Art. 8 Abs. 2 b) ii) -- 2) Das zivile Objekt in Abgrenzung zum militärischen Objekt -- II) Das in Art. 8 Abs. 2 b) iv) verankerte Verbot des unverhältnismäßigen Angriffs -- B) Das Verhältnis des Eigentumsschutzes zum Kulturgüterschutz -- C) Die Eigentumsverbrechen als Verbrechen gegen die Menschlichkeit -- I) Die Zerstörung und Plünderung als Verbrechen gegen die Menschlichkeit in der Rechtsprechung des IMG und des amerikanischen Militärtribunals in Nürnberg -- II) Die Zerstörung von Häusern und Dörfern als Mittel der Verfolgung und Vertreibung -- 3. Teil: Die Tatbestandsvoraussetzungen des Kriegsverbrechens gegen Eigentum -- A) Die allgemeinen Voraussetzungen für den Tatbestand des Kriegsverbrechens -- I) Internationaler oder nichtinternationaler bewaffneter Konflikt -- 1) Der bewaffnete Konflikt -- 2) Der internationale bewaffnete Konflikt -- a) Kein Erfordernis einer formalen Kriegserklärung -- b) Die "Definition" des internationalen bewaffneten Konflikts -- c) Besondere Situationen -- (i) Nationale Befreiungskriege -- (ii) Unterstützung durch einen anderen Staat -- 3) Der nichtinternationale bewaffnete Konflikt -- a) Der Organisationsgrad der bewaffneten Gruppen -- b) Die Abgrenzung des innerstaatlichen bewaffneten Konflikts zu sonstigen innerstaatlichen Auseinandersetzungen -- c) Die Voraussetzung des lang anhaltenden bewaffneten Konflikts ("protracted armed conflict") -- II) Der Zusammenhang der Einzeltat mit dem bewaffneten Konflikt -- 1) Zeitlicher und örtlicher Zusammenhang -- 2) Der funktionale Zusammenhang mit dem bewaffneten Konflikt -- B) Die Tatbestandvoraussetzungen der Zerstörung und Aneignung bzw. Beschlagnahme von Eigentum -- I) Der Anwendungsbereich der Eigentumsdelikte, Art. 8 Abs. 2 a) iv), Abs. 2 b) xiii) und Abs. 2 e) xii)
1) Die Relevanz der Eigentumsdelikte in ihrer Zerstörungsvariante neben dem verbotenen Angriff auf zivile Objekte -- a) Die Zerstörung von Eigentum als schwere Verletzung der Genfer Abkommen in Abgrenzung zu dem Angriff auf zivile Objekte und besonders geschützte Einrichtungen -- b) Die Zerstörung von Eigentum als sonstiger Verstoß gegen das Kriegsrecht in Abgrenzung zum Angriff auf zivile Objekte -- (i) Die Bedeutung des Art. 23 g) HLKO für die Auslegung des Art. 8 Abs. 2 b) xiii) und Abs. 2 e) xii) -- (ii) Die Diskussion um die Einfügung der Formulierung "in the custody or control" -- (iii) Die Gefahr der Einführung eines Verbotes des Angriffs auf zivile Objekte im nichtinternationalen Konflikt "durch die Hintertür" -- (iv) Die Rechtsprechung des JStGH -- (v) Die bisherige Rechtsprechung des IStGH -- (vi) Stellungnahme: Das Merkmal der Kontrolle als Abgrenzungskriterium der Eigentumsdelikte zum Angriff auf zivile Objekte -- 2) Der räumliche Anwendungsbereich der Eigentumsdelikte -- a) Die Beschlagnahme und Zerstörung feindlichen Eigentums im Gebiet des Krieg führenden Staates -- b) Die Anwendbarkeit des Art. 8 Abs. 2 b) xiii) auf besetzte Gebiete -- II) Der Eigentumsbegriff im Recht der bewaffneten Konflikte -- III) Bewegliches und unbewegliches, öffentliches und privates Eigentum -- IV) Das geschützte Eigentum nach Art. 8 Abs. 2 a) iv) -- 1) Die Objekte, die nach den Genfer Abkommen besonders geschützt sind -- 2) Das Eigentum der eigenen Streitpartei -- 3) Das Eigentum in besetzen Gebieten -- a) Wann ist eine Besetzung des Gebietes gegeben? -- b) Die Problematik im Hinblick auf eine so genannte "prolonged occupation" -- c) Die Haltung Israels zur Anwendbarkeit des Rechts des bewaffneten Konflikts in den besetzten Gebieten Palästinas -- 4) Grenzen des Eigentumsschutzes
a) Grenzen des Schutzes der nach den Genfer Abkommen besonders geschützten Objekte -- b) Die Einschränkungen des Eigentumschutzes in besetzten Gebieten durch die HLKO -- (i) Die Regelungen der HLKO zum öffentlichen Eigentum -- (ii) Die Regelungen der HLKO zum privaten Eigentum -- c) Die durch das Völkergewohnheitsrecht erlaubte Kriegsbeute -- d) Kann der Eigentumsschutz durch einen Vorbehalt der militärischen Sicherheit beschränkt werden? -- 5) Das Eigentum Kriegsgefangener -- V) Der Begriff des feindlichen Eigentums i. S. d. Art. 8 Abs. 2 b) xiii) und des gegnerischen Eigentums i. S. d. Art. 8 Abs. 2 e) xii) -- 1) Eigentum des Feindes -- 2) Eigentum des Gegners -- 3) Die Forderung der Verbrechenselemente nach dem besonderen Schutz des Eigentums nach dem internationalen Recht -- VI) Die Zerstörung -- VII) Die Aneignung, Art. 8 Abs. 2 a) iv) und die Beschlagnahme, Art. 8 Abs. 2 b) xiii) bzw. Art. 8 Abs. 2 e) xii) -- 1) Die Aneignung, Art. 8 Abs. 2 a) iv) -- 2) Die Beschlagnahme, Art. 8 Abs. 2 b) xiii) und Art. 8 Abs. 2 e) xii) -- VIII) Das Ausmaß der Tat -- 1) Das Tatbestandsmerkmal "in großem Ausmaß" in Art. 8 Abs. 2 a) iv) -- 2) Die Bedeutung des Ausmaßes der Tat zur Tatbestandsverwirklichung des Art. 8 Abs. 2 b) xiii) bzw. Abs. 2 e) xii) -- IX) Die Rechtfertigung durch militärische Erfordernisse -- 1) Der Ursprung des Gedankens der "military necessity" -- 2) Die militärischen Erfordernisse in den Verbrechenselementen - ein einheitlicher Standard für Art. 8 Abs. 2 a) iv) und Art. 8 Abs. 2 b) xiii) bzw. Abs. 2 e) xii)? -- 3) Das Verständnis der militärischen Erfordernisse im Hinblick auf nach den Genfer Abkommen absolut geschützte Güter und im Hinblick auf Einschränkungen des Eigentumsschutzes auf Tatbestandsebene -- 4) Das Vorliegen militärischer Erfordernisse -- a) Die Rechtsprechung in den Nachfolgeprozessen
b) Die militärischen Erfordernisse in der israelischen Praxis
ctrlnum (ZDB-30-PQE)EBC6405479
(ZDB-30-PAD)EBC6405479
(ZDB-89-EBL)EBL6405479
(OCoLC)1319622293
(DE-599)BVBBV048220537
discipline Rechtswissenschaft
edition 1st ed
format Electronic
eBook
fullrecord <?xml version="1.0" encoding="UTF-8"?><collection xmlns="http://www.loc.gov/MARC21/slim"><record><leader>00000nam a2200000zcb4500</leader><controlfield tag="001">BV048220537</controlfield><controlfield tag="003">DE-604</controlfield><controlfield tag="007">cr|uuu---uuuuu</controlfield><controlfield tag="008">220516s2020 xx o|||| 00||| ger d</controlfield><datafield tag="020" ind1=" " ind2=" "><subfield code="a">9783748908173</subfield><subfield code="9">978-3-7489-0817-3</subfield></datafield><datafield tag="035" ind1=" " ind2=" "><subfield code="a">(ZDB-30-PQE)EBC6405479</subfield></datafield><datafield tag="035" ind1=" " ind2=" "><subfield code="a">(ZDB-30-PAD)EBC6405479</subfield></datafield><datafield tag="035" ind1=" " ind2=" "><subfield code="a">(ZDB-89-EBL)EBL6405479</subfield></datafield><datafield tag="035" ind1=" " ind2=" "><subfield code="a">(OCoLC)1319622293</subfield></datafield><datafield tag="035" ind1=" " ind2=" "><subfield code="a">(DE-599)BVBBV048220537</subfield></datafield><datafield tag="040" ind1=" " ind2=" "><subfield code="a">DE-604</subfield><subfield code="b">ger</subfield><subfield code="e">rda</subfield></datafield><datafield tag="041" ind1="0" ind2=" "><subfield code="a">ger</subfield></datafield><datafield tag="049" ind1=" " ind2=" "><subfield code="a">DE-2070s</subfield></datafield><datafield tag="084" ind1=" " ind2=" "><subfield code="a">PR 2210</subfield><subfield code="0">(DE-625)139529:</subfield><subfield code="2">rvk</subfield></datafield><datafield tag="084" ind1=" " ind2=" "><subfield code="a">PR 2635</subfield><subfield code="0">(DE-625)139658:</subfield><subfield code="2">rvk</subfield></datafield><datafield tag="084" ind1=" " ind2=" "><subfield code="a">PR 2211</subfield><subfield code="0">(DE-625)139530:</subfield><subfield code="2">rvk</subfield></datafield><datafield tag="100" ind1="1" ind2=" "><subfield code="a">Mitri-Plingen, Yvonne</subfield><subfield code="e">Verfasser</subfield><subfield code="4">aut</subfield></datafield><datafield tag="245" ind1="1" ind2="0"><subfield code="a">Kriegsverbrechen gegen Eigentum</subfield><subfield code="b">Ihre Verankerung im Statut des Internationalen Strafgerichtshofes und die Umsetzung in das deutsche Völkerstrafgesetzbuch</subfield></datafield><datafield tag="250" ind1=" " ind2=" "><subfield code="a">1st ed</subfield></datafield><datafield tag="264" ind1=" " ind2="1"><subfield code="a">Baden-Baden</subfield><subfield code="b">Nomos Verlagsgesellschaft</subfield><subfield code="c">2020</subfield></datafield><datafield tag="264" ind1=" " ind2="4"><subfield code="c">©2020</subfield></datafield><datafield tag="300" ind1=" " ind2=" "><subfield code="a">1 Online-Ressource (338 Seiten)</subfield></datafield><datafield tag="336" ind1=" " ind2=" "><subfield code="b">txt</subfield><subfield code="2">rdacontent</subfield></datafield><datafield tag="337" ind1=" " ind2=" "><subfield code="b">c</subfield><subfield code="2">rdamedia</subfield></datafield><datafield tag="338" ind1=" " ind2=" "><subfield code="b">cr</subfield><subfield code="2">rdacarrier</subfield></datafield><datafield tag="490" ind1="0" ind2=" "><subfield code="a">Kölner Schriften zum Friedenssicherungsrecht</subfield><subfield code="v">v.12</subfield></datafield><datafield tag="500" ind1=" " ind2=" "><subfield code="a">Description based on publisher supplied metadata and other sources</subfield></datafield><datafield tag="505" ind1="8" ind2=" "><subfield code="a">Cover -- Einleitung -- A) Kriegsverbrechen gegen Eigentum - ein Verbrechen gegen Menschen -- B) Ziel und Aufbau der Arbeit -- C) Das anwendbare Recht nach Art. 21 IStGH-Statut -- I) Die primäre Anwendung des Statuts und die Verbrechenselemente als Auslegungshilfe zu Art. 8 -- II) Das Recht der bewaffneten Konflikte als Interpretationshilfe -- 1. Teil: Die Entwicklung des Eigentumsschutzes im Recht der bewaffneten Konflikte -- A) Die Entwicklung des Eigentumsschutzes im Recht der bewaffneten Konflikte vor dem Inkrafttreten des IStGH-Statuts -- I) Der Schutz des Eigentums in der Haager Landkriegsordnung -- II) Das Urteil des Internationalen Militärgerichtshofes: Die Plünderung als Kriegsverbrechen -- 1) Die Errichtung des Internationalen Militärgerichtshofs und die Strafbarkeit wegen Kriegsverbrechen gegen Eigentum nach dem Statut -- 2) Die Verurteilung wegen Kriegsverbrechen gegen Eigentum -- III) Die Verurteilung wegen des Kriegsverbrechens der Plünderung in den Nürnberger Folgeprozessen -- 1) Der Flick-Prozess -- 2) Der I.G.-Farben-Prozess -- 3) Das Krupp-Urteil -- IV) Die Ausgestaltung des Eigentumsschutzes in den Genfer Abkommen von 1949 und den Zusatzprotokollen von 1977 -- 1) Überblick über die Normen der Genfer Abkommen von 1949 und der Zusatzprotokolle von 1977 mit Eigentumsbezug -- 2) Die Eigentumsverletzung als "schwere Verletzung" im Sinne der Genfer Abkommen von 1949 -- V) Die Weiterentwicklung der Kriegsverbrechen gegen Eigentum durch den Jugoslawien-Strafgerichtshof und den Ruanda-Strafgerichtshof -- 1) Kriegsverbrechen gegen Eigentum im Statut und der Rechtsprechung des JStGH -- a) Überblick über die Rechtsprechung des JStGH zu der Zerstörung oder Aneignung von Eigentum als schwere Verletzung der Genfer Abkommen nach Art. 2 d) JStGH-Statut -- b) Überblick über die Rechtsprechung des JStGH zu Art. 3 b) und 3 e) JStGH-Statut</subfield></datafield><datafield tag="505" ind1="8" ind2=" "><subfield code="a">2) Die Plünderung im Statut und der Rechtsprechung des RStGH -- VI) Die Plünderung in der Rechtsprechung des Sondergerichtshof für Sierra Leone -- B) Die Kriegsverbrechen gegen Eigentum in Art. 8 des IStGH-Statuts -- I) Überblick über die Tatbestände und Verbrechenselemente der Kriegsverbrechen gegen Eigentum im IStGH-Statut -- 1) Die Systematik der Kriegsverbrechen gegen Eigentum im IStGH-Statut -- 2) Die Zerstörung und Aneignung von Eigentum als "schwere Verletzung" der Genfer Abkommen von 1949, Art. 8 Abs. 2 a) iv) IStGH-Statut -- a) Das Konzept der schweren Verletzungen der Genfer Abkommen -- b) Die Verbrechenselemente des Art. 8 Abs. 2 a) iv) -- 3) Die Zerstörung oder Beschlagnahme feindlichen bzw. gegnerischen Eigentums, Art. 8 Abs. 2 b) xiii) und Art. 8 Abs. 2 e) xii) -- a) Der Bezug der Normen zur HLKO -- b) Die Verbrechenselemente der Art. 8 Abs. 2 b xiii) und Art. 8 Abs. 2 e) xii) -- 4) Die Plünderung einer Stadt oder Ansiedlung, Art. 8 Abs. 2 b) xvi) und Art. 8 Abs. 2) e) v) -- a) Das Verbot der Plünderung in der HLKO und den Genfer Abkommen von 1949 -- b) Die Verbrechenselemente des Art. 8 Abs. 2 b) xvi) und Art. 8 Abs. 2 e) v) -- II) Überblick über die bisher entschiedenen Fälle und die weiteren Ermittlungen am Internationalen Strafgerichtshof mit Bezug zu den Kriegsverbrechen gegen Eigentum -- 1) Die vor dem IStGH verhandelten Fälle wegen Kriegsverbrechen gegen Eigentum -- a) Darfur -- b) Kongo -- c) Mali -- d) Uganda -- e) Zentralafrikanische Republik -- 2) Weitere Ermittlungen wegen Kriegsverbrechen gegen Eigentum -- 2. Teil: Die Kriegsverbrechen gegen Eigentum im System der Kriegsverbrechenstatbestände und der Verbrechen gegen die Menschlichkeit -- A) Die verbotenen Mittel und Methoden der Kriegsführung im Hinblick auf zivile und besonders geschützte Objekte -- I) Das Verbot des Angriffs auf zivile Objekte</subfield></datafield><datafield tag="505" ind1="8" ind2=" "><subfield code="a">1) Der Angriffsbegriff des Art. 8 Abs. 2 b) ii) -- 2) Das zivile Objekt in Abgrenzung zum militärischen Objekt -- II) Das in Art. 8 Abs. 2 b) iv) verankerte Verbot des unverhältnismäßigen Angriffs -- B) Das Verhältnis des Eigentumsschutzes zum Kulturgüterschutz -- C) Die Eigentumsverbrechen als Verbrechen gegen die Menschlichkeit -- I) Die Zerstörung und Plünderung als Verbrechen gegen die Menschlichkeit in der Rechtsprechung des IMG und des amerikanischen Militärtribunals in Nürnberg -- II) Die Zerstörung von Häusern und Dörfern als Mittel der Verfolgung und Vertreibung -- 3. Teil: Die Tatbestandsvoraussetzungen des Kriegsverbrechens gegen Eigentum -- A) Die allgemeinen Voraussetzungen für den Tatbestand des Kriegsverbrechens -- I) Internationaler oder nichtinternationaler bewaffneter Konflikt -- 1) Der bewaffnete Konflikt -- 2) Der internationale bewaffnete Konflikt -- a) Kein Erfordernis einer formalen Kriegserklärung -- b) Die "Definition" des internationalen bewaffneten Konflikts -- c) Besondere Situationen -- (i) Nationale Befreiungskriege -- (ii) Unterstützung durch einen anderen Staat -- 3) Der nichtinternationale bewaffnete Konflikt -- a) Der Organisationsgrad der bewaffneten Gruppen -- b) Die Abgrenzung des innerstaatlichen bewaffneten Konflikts zu sonstigen innerstaatlichen Auseinandersetzungen -- c) Die Voraussetzung des lang anhaltenden bewaffneten Konflikts ("protracted armed conflict") -- II) Der Zusammenhang der Einzeltat mit dem bewaffneten Konflikt -- 1) Zeitlicher und örtlicher Zusammenhang -- 2) Der funktionale Zusammenhang mit dem bewaffneten Konflikt -- B) Die Tatbestandvoraussetzungen der Zerstörung und Aneignung bzw. Beschlagnahme von Eigentum -- I) Der Anwendungsbereich der Eigentumsdelikte, Art. 8 Abs. 2 a) iv), Abs. 2 b) xiii) und Abs. 2 e) xii)</subfield></datafield><datafield tag="505" ind1="8" ind2=" "><subfield code="a">1) Die Relevanz der Eigentumsdelikte in ihrer Zerstörungsvariante neben dem verbotenen Angriff auf zivile Objekte -- a) Die Zerstörung von Eigentum als schwere Verletzung der Genfer Abkommen in Abgrenzung zu dem Angriff auf zivile Objekte und besonders geschützte Einrichtungen -- b) Die Zerstörung von Eigentum als sonstiger Verstoß gegen das Kriegsrecht in Abgrenzung zum Angriff auf zivile Objekte -- (i) Die Bedeutung des Art. 23 g) HLKO für die Auslegung des Art. 8 Abs. 2 b) xiii) und Abs. 2 e) xii) -- (ii) Die Diskussion um die Einfügung der Formulierung "in the custody or control" -- (iii) Die Gefahr der Einführung eines Verbotes des Angriffs auf zivile Objekte im nichtinternationalen Konflikt "durch die Hintertür" -- (iv) Die Rechtsprechung des JStGH -- (v) Die bisherige Rechtsprechung des IStGH -- (vi) Stellungnahme: Das Merkmal der Kontrolle als Abgrenzungskriterium der Eigentumsdelikte zum Angriff auf zivile Objekte -- 2) Der räumliche Anwendungsbereich der Eigentumsdelikte -- a) Die Beschlagnahme und Zerstörung feindlichen Eigentums im Gebiet des Krieg führenden Staates -- b) Die Anwendbarkeit des Art. 8 Abs. 2 b) xiii) auf besetzte Gebiete -- II) Der Eigentumsbegriff im Recht der bewaffneten Konflikte -- III) Bewegliches und unbewegliches, öffentliches und privates Eigentum -- IV) Das geschützte Eigentum nach Art. 8 Abs. 2 a) iv) -- 1) Die Objekte, die nach den Genfer Abkommen besonders geschützt sind -- 2) Das Eigentum der eigenen Streitpartei -- 3) Das Eigentum in besetzen Gebieten -- a) Wann ist eine Besetzung des Gebietes gegeben? -- b) Die Problematik im Hinblick auf eine so genannte "prolonged occupation" -- c) Die Haltung Israels zur Anwendbarkeit des Rechts des bewaffneten Konflikts in den besetzten Gebieten Palästinas -- 4) Grenzen des Eigentumsschutzes</subfield></datafield><datafield tag="505" ind1="8" ind2=" "><subfield code="a">a) Grenzen des Schutzes der nach den Genfer Abkommen besonders geschützten Objekte -- b) Die Einschränkungen des Eigentumschutzes in besetzten Gebieten durch die HLKO -- (i) Die Regelungen der HLKO zum öffentlichen Eigentum -- (ii) Die Regelungen der HLKO zum privaten Eigentum -- c) Die durch das Völkergewohnheitsrecht erlaubte Kriegsbeute -- d) Kann der Eigentumsschutz durch einen Vorbehalt der militärischen Sicherheit beschränkt werden? -- 5) Das Eigentum Kriegsgefangener -- V) Der Begriff des feindlichen Eigentums i. S. d. Art. 8 Abs. 2 b) xiii) und des gegnerischen Eigentums i. S. d. Art. 8 Abs. 2 e) xii) -- 1) Eigentum des Feindes -- 2) Eigentum des Gegners -- 3) Die Forderung der Verbrechenselemente nach dem besonderen Schutz des Eigentums nach dem internationalen Recht -- VI) Die Zerstörung -- VII) Die Aneignung, Art. 8 Abs. 2 a) iv) und die Beschlagnahme, Art. 8 Abs. 2 b) xiii) bzw. Art. 8 Abs. 2 e) xii) -- 1) Die Aneignung, Art. 8 Abs. 2 a) iv) -- 2) Die Beschlagnahme, Art. 8 Abs. 2 b) xiii) und Art. 8 Abs. 2 e) xii) -- VIII) Das Ausmaß der Tat -- 1) Das Tatbestandsmerkmal "in großem Ausmaß" in Art. 8 Abs. 2 a) iv) -- 2) Die Bedeutung des Ausmaßes der Tat zur Tatbestandsverwirklichung des Art. 8 Abs. 2 b) xiii) bzw. Abs. 2 e) xii) -- IX) Die Rechtfertigung durch militärische Erfordernisse -- 1) Der Ursprung des Gedankens der "military necessity" -- 2) Die militärischen Erfordernisse in den Verbrechenselementen - ein einheitlicher Standard für Art. 8 Abs. 2 a) iv) und Art. 8 Abs. 2 b) xiii) bzw. Abs. 2 e) xii)? -- 3) Das Verständnis der militärischen Erfordernisse im Hinblick auf nach den Genfer Abkommen absolut geschützte Güter und im Hinblick auf Einschränkungen des Eigentumsschutzes auf Tatbestandsebene -- 4) Das Vorliegen militärischer Erfordernisse -- a) Die Rechtsprechung in den Nachfolgeprozessen</subfield></datafield><datafield tag="505" ind1="8" ind2=" "><subfield code="a">b) Die militärischen Erfordernisse in der israelischen Praxis</subfield></datafield><datafield tag="610" ind1="2" ind2="7"><subfield code="a">Internationaler Strafgerichtshof für das Ehemalige Jugoslawien</subfield><subfield code="0">(DE-588)4383997-6</subfield><subfield code="2">gnd</subfield><subfield code="9">rswk-swf</subfield></datafield><datafield tag="610" ind1="2" ind2="7"><subfield code="a">Deutschland</subfield><subfield code="t">Völkerstrafgesetzbuch</subfield><subfield code="0">(DE-588)4825738-2</subfield><subfield code="2">gnd</subfield><subfield code="9">rswk-swf</subfield></datafield><datafield tag="630" ind1="0" ind2="7"><subfield code="a">Rome Statute of the International Criminal Court</subfield><subfield code="f">1998 Juli 17</subfield><subfield code="0">(DE-588)4579681-6</subfield><subfield code="2">gnd</subfield><subfield code="9">rswk-swf</subfield></datafield><datafield tag="650" ind1="0" ind2="7"><subfield code="a">Eigentumsschutz</subfield><subfield code="0">(DE-588)4013798-3</subfield><subfield code="2">gnd</subfield><subfield code="9">rswk-swf</subfield></datafield><datafield tag="650" ind1="0" ind2="7"><subfield code="a">Kriegsverbrechen</subfield><subfield code="0">(DE-588)4033151-9</subfield><subfield code="2">gnd</subfield><subfield code="9">rswk-swf</subfield></datafield><datafield tag="650" ind1="0" ind2="7"><subfield code="a">Eigentum</subfield><subfield code="0">(DE-588)4013793-4</subfield><subfield code="2">gnd</subfield><subfield code="9">rswk-swf</subfield></datafield><datafield tag="650" ind1="0" ind2="7"><subfield code="a">Rechtsprechung</subfield><subfield code="0">(DE-588)4115710-2</subfield><subfield code="2">gnd</subfield><subfield code="9">rswk-swf</subfield></datafield><datafield tag="650" ind1="0" ind2="7"><subfield code="a">Bewaffneter Konflikt</subfield><subfield code="0">(DE-588)4137568-3</subfield><subfield code="2">gnd</subfield><subfield code="9">rswk-swf</subfield></datafield><datafield tag="655" ind1=" " ind2="7"><subfield code="0">(DE-588)4113937-9</subfield><subfield code="a">Hochschulschrift</subfield><subfield code="2">gnd-content</subfield></datafield><datafield tag="689" ind1="0" ind2="0"><subfield code="a">Rome Statute of the International Criminal Court</subfield><subfield code="f">1998 Juli 17</subfield><subfield code="0">(DE-588)4579681-6</subfield><subfield code="D">u</subfield></datafield><datafield tag="689" ind1="0" ind2="1"><subfield code="a">Deutschland</subfield><subfield code="t">Völkerstrafgesetzbuch</subfield><subfield code="0">(DE-588)4825738-2</subfield><subfield code="D">u</subfield></datafield><datafield tag="689" ind1="0" ind2="2"><subfield code="a">Bewaffneter Konflikt</subfield><subfield code="0">(DE-588)4137568-3</subfield><subfield code="D">s</subfield></datafield><datafield tag="689" ind1="0" ind2="3"><subfield code="a">Eigentumsschutz</subfield><subfield code="0">(DE-588)4013798-3</subfield><subfield code="D">s</subfield></datafield><datafield tag="689" ind1="0" ind2=" "><subfield code="5">DE-604</subfield></datafield><datafield tag="689" ind1="1" ind2="0"><subfield code="a">Internationaler Strafgerichtshof für das Ehemalige Jugoslawien</subfield><subfield code="0">(DE-588)4383997-6</subfield><subfield code="D">b</subfield></datafield><datafield tag="689" ind1="1" ind2="1"><subfield code="a">Rechtsprechung</subfield><subfield code="0">(DE-588)4115710-2</subfield><subfield code="D">s</subfield></datafield><datafield tag="689" ind1="1" ind2="2"><subfield code="a">Kriegsverbrechen</subfield><subfield code="0">(DE-588)4033151-9</subfield><subfield code="D">s</subfield></datafield><datafield tag="689" ind1="1" ind2="3"><subfield code="a">Eigentum</subfield><subfield code="0">(DE-588)4013793-4</subfield><subfield code="D">s</subfield></datafield><datafield tag="689" ind1="1" ind2=" "><subfield code="5">DE-604</subfield></datafield><datafield tag="776" ind1="0" ind2="8"><subfield code="i">Erscheint auch als</subfield><subfield code="n">Druck-Ausgabe</subfield><subfield code="a">Mitri-Plingen, Yvonne</subfield><subfield code="t">Kriegsverbrechen gegen Eigentum : Ihre Verankerung im Statut des Internationalen Strafgerichtshofes und die Umsetzung in das deutsche Völkerstrafgesetzbuch</subfield><subfield code="d">Baden-Baden : Nomos Verlagsgesellschaft,c2020</subfield><subfield code="z">9783848767458</subfield></datafield><datafield tag="912" ind1=" " ind2=" "><subfield code="a">ZDB-30-PQE</subfield></datafield><datafield tag="943" ind1="1" ind2=" "><subfield code="a">oai:aleph.bib-bvb.de:BVB01-033601281</subfield></datafield><datafield tag="966" ind1="e" ind2=" "><subfield code="u">https://ebookcentral.proquest.com/lib/hwr/detail.action?docID=6405479</subfield><subfield code="l">DE-2070s</subfield><subfield code="p">ZDB-30-PQE</subfield><subfield code="q">HWR_PDA_PQE</subfield><subfield code="x">Aggregator</subfield><subfield code="3">Volltext</subfield></datafield></record></collection>
genre (DE-588)4113937-9 Hochschulschrift gnd-content
genre_facet Hochschulschrift
id DE-604.BV048220537
illustrated Not Illustrated
indexdate 2025-01-27T13:57:58Z
institution BVB
isbn 9783748908173
language German
oai_aleph_id oai:aleph.bib-bvb.de:BVB01-033601281
oclc_num 1319622293
open_access_boolean
owner DE-2070s
owner_facet DE-2070s
physical 1 Online-Ressource (338 Seiten)
psigel ZDB-30-PQE
ZDB-30-PQE HWR_PDA_PQE
publishDate 2020
publishDateSearch 2020
publishDateSort 2020
publisher Nomos Verlagsgesellschaft
record_format marc
series2 Kölner Schriften zum Friedenssicherungsrecht
spelling Mitri-Plingen, Yvonne Verfasser aut
Kriegsverbrechen gegen Eigentum Ihre Verankerung im Statut des Internationalen Strafgerichtshofes und die Umsetzung in das deutsche Völkerstrafgesetzbuch
1st ed
Baden-Baden Nomos Verlagsgesellschaft 2020
©2020
1 Online-Ressource (338 Seiten)
txt rdacontent
c rdamedia
cr rdacarrier
Kölner Schriften zum Friedenssicherungsrecht v.12
Description based on publisher supplied metadata and other sources
Cover -- Einleitung -- A) Kriegsverbrechen gegen Eigentum - ein Verbrechen gegen Menschen -- B) Ziel und Aufbau der Arbeit -- C) Das anwendbare Recht nach Art. 21 IStGH-Statut -- I) Die primäre Anwendung des Statuts und die Verbrechenselemente als Auslegungshilfe zu Art. 8 -- II) Das Recht der bewaffneten Konflikte als Interpretationshilfe -- 1. Teil: Die Entwicklung des Eigentumsschutzes im Recht der bewaffneten Konflikte -- A) Die Entwicklung des Eigentumsschutzes im Recht der bewaffneten Konflikte vor dem Inkrafttreten des IStGH-Statuts -- I) Der Schutz des Eigentums in der Haager Landkriegsordnung -- II) Das Urteil des Internationalen Militärgerichtshofes: Die Plünderung als Kriegsverbrechen -- 1) Die Errichtung des Internationalen Militärgerichtshofs und die Strafbarkeit wegen Kriegsverbrechen gegen Eigentum nach dem Statut -- 2) Die Verurteilung wegen Kriegsverbrechen gegen Eigentum -- III) Die Verurteilung wegen des Kriegsverbrechens der Plünderung in den Nürnberger Folgeprozessen -- 1) Der Flick-Prozess -- 2) Der I.G.-Farben-Prozess -- 3) Das Krupp-Urteil -- IV) Die Ausgestaltung des Eigentumsschutzes in den Genfer Abkommen von 1949 und den Zusatzprotokollen von 1977 -- 1) Überblick über die Normen der Genfer Abkommen von 1949 und der Zusatzprotokolle von 1977 mit Eigentumsbezug -- 2) Die Eigentumsverletzung als "schwere Verletzung" im Sinne der Genfer Abkommen von 1949 -- V) Die Weiterentwicklung der Kriegsverbrechen gegen Eigentum durch den Jugoslawien-Strafgerichtshof und den Ruanda-Strafgerichtshof -- 1) Kriegsverbrechen gegen Eigentum im Statut und der Rechtsprechung des JStGH -- a) Überblick über die Rechtsprechung des JStGH zu der Zerstörung oder Aneignung von Eigentum als schwere Verletzung der Genfer Abkommen nach Art. 2 d) JStGH-Statut -- b) Überblick über die Rechtsprechung des JStGH zu Art. 3 b) und 3 e) JStGH-Statut
2) Die Plünderung im Statut und der Rechtsprechung des RStGH -- VI) Die Plünderung in der Rechtsprechung des Sondergerichtshof für Sierra Leone -- B) Die Kriegsverbrechen gegen Eigentum in Art. 8 des IStGH-Statuts -- I) Überblick über die Tatbestände und Verbrechenselemente der Kriegsverbrechen gegen Eigentum im IStGH-Statut -- 1) Die Systematik der Kriegsverbrechen gegen Eigentum im IStGH-Statut -- 2) Die Zerstörung und Aneignung von Eigentum als "schwere Verletzung" der Genfer Abkommen von 1949, Art. 8 Abs. 2 a) iv) IStGH-Statut -- a) Das Konzept der schweren Verletzungen der Genfer Abkommen -- b) Die Verbrechenselemente des Art. 8 Abs. 2 a) iv) -- 3) Die Zerstörung oder Beschlagnahme feindlichen bzw. gegnerischen Eigentums, Art. 8 Abs. 2 b) xiii) und Art. 8 Abs. 2 e) xii) -- a) Der Bezug der Normen zur HLKO -- b) Die Verbrechenselemente der Art. 8 Abs. 2 b xiii) und Art. 8 Abs. 2 e) xii) -- 4) Die Plünderung einer Stadt oder Ansiedlung, Art. 8 Abs. 2 b) xvi) und Art. 8 Abs. 2) e) v) -- a) Das Verbot der Plünderung in der HLKO und den Genfer Abkommen von 1949 -- b) Die Verbrechenselemente des Art. 8 Abs. 2 b) xvi) und Art. 8 Abs. 2 e) v) -- II) Überblick über die bisher entschiedenen Fälle und die weiteren Ermittlungen am Internationalen Strafgerichtshof mit Bezug zu den Kriegsverbrechen gegen Eigentum -- 1) Die vor dem IStGH verhandelten Fälle wegen Kriegsverbrechen gegen Eigentum -- a) Darfur -- b) Kongo -- c) Mali -- d) Uganda -- e) Zentralafrikanische Republik -- 2) Weitere Ermittlungen wegen Kriegsverbrechen gegen Eigentum -- 2. Teil: Die Kriegsverbrechen gegen Eigentum im System der Kriegsverbrechenstatbestände und der Verbrechen gegen die Menschlichkeit -- A) Die verbotenen Mittel und Methoden der Kriegsführung im Hinblick auf zivile und besonders geschützte Objekte -- I) Das Verbot des Angriffs auf zivile Objekte
1) Der Angriffsbegriff des Art. 8 Abs. 2 b) ii) -- 2) Das zivile Objekt in Abgrenzung zum militärischen Objekt -- II) Das in Art. 8 Abs. 2 b) iv) verankerte Verbot des unverhältnismäßigen Angriffs -- B) Das Verhältnis des Eigentumsschutzes zum Kulturgüterschutz -- C) Die Eigentumsverbrechen als Verbrechen gegen die Menschlichkeit -- I) Die Zerstörung und Plünderung als Verbrechen gegen die Menschlichkeit in der Rechtsprechung des IMG und des amerikanischen Militärtribunals in Nürnberg -- II) Die Zerstörung von Häusern und Dörfern als Mittel der Verfolgung und Vertreibung -- 3. Teil: Die Tatbestandsvoraussetzungen des Kriegsverbrechens gegen Eigentum -- A) Die allgemeinen Voraussetzungen für den Tatbestand des Kriegsverbrechens -- I) Internationaler oder nichtinternationaler bewaffneter Konflikt -- 1) Der bewaffnete Konflikt -- 2) Der internationale bewaffnete Konflikt -- a) Kein Erfordernis einer formalen Kriegserklärung -- b) Die "Definition" des internationalen bewaffneten Konflikts -- c) Besondere Situationen -- (i) Nationale Befreiungskriege -- (ii) Unterstützung durch einen anderen Staat -- 3) Der nichtinternationale bewaffnete Konflikt -- a) Der Organisationsgrad der bewaffneten Gruppen -- b) Die Abgrenzung des innerstaatlichen bewaffneten Konflikts zu sonstigen innerstaatlichen Auseinandersetzungen -- c) Die Voraussetzung des lang anhaltenden bewaffneten Konflikts ("protracted armed conflict") -- II) Der Zusammenhang der Einzeltat mit dem bewaffneten Konflikt -- 1) Zeitlicher und örtlicher Zusammenhang -- 2) Der funktionale Zusammenhang mit dem bewaffneten Konflikt -- B) Die Tatbestandvoraussetzungen der Zerstörung und Aneignung bzw. Beschlagnahme von Eigentum -- I) Der Anwendungsbereich der Eigentumsdelikte, Art. 8 Abs. 2 a) iv), Abs. 2 b) xiii) und Abs. 2 e) xii)
1) Die Relevanz der Eigentumsdelikte in ihrer Zerstörungsvariante neben dem verbotenen Angriff auf zivile Objekte -- a) Die Zerstörung von Eigentum als schwere Verletzung der Genfer Abkommen in Abgrenzung zu dem Angriff auf zivile Objekte und besonders geschützte Einrichtungen -- b) Die Zerstörung von Eigentum als sonstiger Verstoß gegen das Kriegsrecht in Abgrenzung zum Angriff auf zivile Objekte -- (i) Die Bedeutung des Art. 23 g) HLKO für die Auslegung des Art. 8 Abs. 2 b) xiii) und Abs. 2 e) xii) -- (ii) Die Diskussion um die Einfügung der Formulierung "in the custody or control" -- (iii) Die Gefahr der Einführung eines Verbotes des Angriffs auf zivile Objekte im nichtinternationalen Konflikt "durch die Hintertür" -- (iv) Die Rechtsprechung des JStGH -- (v) Die bisherige Rechtsprechung des IStGH -- (vi) Stellungnahme: Das Merkmal der Kontrolle als Abgrenzungskriterium der Eigentumsdelikte zum Angriff auf zivile Objekte -- 2) Der räumliche Anwendungsbereich der Eigentumsdelikte -- a) Die Beschlagnahme und Zerstörung feindlichen Eigentums im Gebiet des Krieg führenden Staates -- b) Die Anwendbarkeit des Art. 8 Abs. 2 b) xiii) auf besetzte Gebiete -- II) Der Eigentumsbegriff im Recht der bewaffneten Konflikte -- III) Bewegliches und unbewegliches, öffentliches und privates Eigentum -- IV) Das geschützte Eigentum nach Art. 8 Abs. 2 a) iv) -- 1) Die Objekte, die nach den Genfer Abkommen besonders geschützt sind -- 2) Das Eigentum der eigenen Streitpartei -- 3) Das Eigentum in besetzen Gebieten -- a) Wann ist eine Besetzung des Gebietes gegeben? -- b) Die Problematik im Hinblick auf eine so genannte "prolonged occupation" -- c) Die Haltung Israels zur Anwendbarkeit des Rechts des bewaffneten Konflikts in den besetzten Gebieten Palästinas -- 4) Grenzen des Eigentumsschutzes
a) Grenzen des Schutzes der nach den Genfer Abkommen besonders geschützten Objekte -- b) Die Einschränkungen des Eigentumschutzes in besetzten Gebieten durch die HLKO -- (i) Die Regelungen der HLKO zum öffentlichen Eigentum -- (ii) Die Regelungen der HLKO zum privaten Eigentum -- c) Die durch das Völkergewohnheitsrecht erlaubte Kriegsbeute -- d) Kann der Eigentumsschutz durch einen Vorbehalt der militärischen Sicherheit beschränkt werden? -- 5) Das Eigentum Kriegsgefangener -- V) Der Begriff des feindlichen Eigentums i. S. d. Art. 8 Abs. 2 b) xiii) und des gegnerischen Eigentums i. S. d. Art. 8 Abs. 2 e) xii) -- 1) Eigentum des Feindes -- 2) Eigentum des Gegners -- 3) Die Forderung der Verbrechenselemente nach dem besonderen Schutz des Eigentums nach dem internationalen Recht -- VI) Die Zerstörung -- VII) Die Aneignung, Art. 8 Abs. 2 a) iv) und die Beschlagnahme, Art. 8 Abs. 2 b) xiii) bzw. Art. 8 Abs. 2 e) xii) -- 1) Die Aneignung, Art. 8 Abs. 2 a) iv) -- 2) Die Beschlagnahme, Art. 8 Abs. 2 b) xiii) und Art. 8 Abs. 2 e) xii) -- VIII) Das Ausmaß der Tat -- 1) Das Tatbestandsmerkmal "in großem Ausmaß" in Art. 8 Abs. 2 a) iv) -- 2) Die Bedeutung des Ausmaßes der Tat zur Tatbestandsverwirklichung des Art. 8 Abs. 2 b) xiii) bzw. Abs. 2 e) xii) -- IX) Die Rechtfertigung durch militärische Erfordernisse -- 1) Der Ursprung des Gedankens der "military necessity" -- 2) Die militärischen Erfordernisse in den Verbrechenselementen - ein einheitlicher Standard für Art. 8 Abs. 2 a) iv) und Art. 8 Abs. 2 b) xiii) bzw. Abs. 2 e) xii)? -- 3) Das Verständnis der militärischen Erfordernisse im Hinblick auf nach den Genfer Abkommen absolut geschützte Güter und im Hinblick auf Einschränkungen des Eigentumsschutzes auf Tatbestandsebene -- 4) Das Vorliegen militärischer Erfordernisse -- a) Die Rechtsprechung in den Nachfolgeprozessen
b) Die militärischen Erfordernisse in der israelischen Praxis
Internationaler Strafgerichtshof für das Ehemalige Jugoslawien (DE-588)4383997-6 gnd rswk-swf
Deutschland Völkerstrafgesetzbuch (DE-588)4825738-2 gnd rswk-swf
Rome Statute of the International Criminal Court 1998 Juli 17 (DE-588)4579681-6 gnd rswk-swf
Eigentumsschutz (DE-588)4013798-3 gnd rswk-swf
Kriegsverbrechen (DE-588)4033151-9 gnd rswk-swf
Eigentum (DE-588)4013793-4 gnd rswk-swf
Rechtsprechung (DE-588)4115710-2 gnd rswk-swf
Bewaffneter Konflikt (DE-588)4137568-3 gnd rswk-swf
(DE-588)4113937-9 Hochschulschrift gnd-content
Rome Statute of the International Criminal Court 1998 Juli 17 (DE-588)4579681-6 u
Deutschland Völkerstrafgesetzbuch (DE-588)4825738-2 u
Bewaffneter Konflikt (DE-588)4137568-3 s
Eigentumsschutz (DE-588)4013798-3 s
DE-604
Internationaler Strafgerichtshof für das Ehemalige Jugoslawien (DE-588)4383997-6 b
Rechtsprechung (DE-588)4115710-2 s
Kriegsverbrechen (DE-588)4033151-9 s
Eigentum (DE-588)4013793-4 s
Erscheint auch als Druck-Ausgabe Mitri-Plingen, Yvonne Kriegsverbrechen gegen Eigentum : Ihre Verankerung im Statut des Internationalen Strafgerichtshofes und die Umsetzung in das deutsche Völkerstrafgesetzbuch Baden-Baden : Nomos Verlagsgesellschaft,c2020 9783848767458
spellingShingle Mitri-Plingen, Yvonne
Kriegsverbrechen gegen Eigentum Ihre Verankerung im Statut des Internationalen Strafgerichtshofes und die Umsetzung in das deutsche Völkerstrafgesetzbuch
Cover -- Einleitung -- A) Kriegsverbrechen gegen Eigentum - ein Verbrechen gegen Menschen -- B) Ziel und Aufbau der Arbeit -- C) Das anwendbare Recht nach Art. 21 IStGH-Statut -- I) Die primäre Anwendung des Statuts und die Verbrechenselemente als Auslegungshilfe zu Art. 8 -- II) Das Recht der bewaffneten Konflikte als Interpretationshilfe -- 1. Teil: Die Entwicklung des Eigentumsschutzes im Recht der bewaffneten Konflikte -- A) Die Entwicklung des Eigentumsschutzes im Recht der bewaffneten Konflikte vor dem Inkrafttreten des IStGH-Statuts -- I) Der Schutz des Eigentums in der Haager Landkriegsordnung -- II) Das Urteil des Internationalen Militärgerichtshofes: Die Plünderung als Kriegsverbrechen -- 1) Die Errichtung des Internationalen Militärgerichtshofs und die Strafbarkeit wegen Kriegsverbrechen gegen Eigentum nach dem Statut -- 2) Die Verurteilung wegen Kriegsverbrechen gegen Eigentum -- III) Die Verurteilung wegen des Kriegsverbrechens der Plünderung in den Nürnberger Folgeprozessen -- 1) Der Flick-Prozess -- 2) Der I.G.-Farben-Prozess -- 3) Das Krupp-Urteil -- IV) Die Ausgestaltung des Eigentumsschutzes in den Genfer Abkommen von 1949 und den Zusatzprotokollen von 1977 -- 1) Überblick über die Normen der Genfer Abkommen von 1949 und der Zusatzprotokolle von 1977 mit Eigentumsbezug -- 2) Die Eigentumsverletzung als "schwere Verletzung" im Sinne der Genfer Abkommen von 1949 -- V) Die Weiterentwicklung der Kriegsverbrechen gegen Eigentum durch den Jugoslawien-Strafgerichtshof und den Ruanda-Strafgerichtshof -- 1) Kriegsverbrechen gegen Eigentum im Statut und der Rechtsprechung des JStGH -- a) Überblick über die Rechtsprechung des JStGH zu der Zerstörung oder Aneignung von Eigentum als schwere Verletzung der Genfer Abkommen nach Art. 2 d) JStGH-Statut -- b) Überblick über die Rechtsprechung des JStGH zu Art. 3 b) und 3 e) JStGH-Statut
2) Die Plünderung im Statut und der Rechtsprechung des RStGH -- VI) Die Plünderung in der Rechtsprechung des Sondergerichtshof für Sierra Leone -- B) Die Kriegsverbrechen gegen Eigentum in Art. 8 des IStGH-Statuts -- I) Überblick über die Tatbestände und Verbrechenselemente der Kriegsverbrechen gegen Eigentum im IStGH-Statut -- 1) Die Systematik der Kriegsverbrechen gegen Eigentum im IStGH-Statut -- 2) Die Zerstörung und Aneignung von Eigentum als "schwere Verletzung" der Genfer Abkommen von 1949, Art. 8 Abs. 2 a) iv) IStGH-Statut -- a) Das Konzept der schweren Verletzungen der Genfer Abkommen -- b) Die Verbrechenselemente des Art. 8 Abs. 2 a) iv) -- 3) Die Zerstörung oder Beschlagnahme feindlichen bzw. gegnerischen Eigentums, Art. 8 Abs. 2 b) xiii) und Art. 8 Abs. 2 e) xii) -- a) Der Bezug der Normen zur HLKO -- b) Die Verbrechenselemente der Art. 8 Abs. 2 b xiii) und Art. 8 Abs. 2 e) xii) -- 4) Die Plünderung einer Stadt oder Ansiedlung, Art. 8 Abs. 2 b) xvi) und Art. 8 Abs. 2) e) v) -- a) Das Verbot der Plünderung in der HLKO und den Genfer Abkommen von 1949 -- b) Die Verbrechenselemente des Art. 8 Abs. 2 b) xvi) und Art. 8 Abs. 2 e) v) -- II) Überblick über die bisher entschiedenen Fälle und die weiteren Ermittlungen am Internationalen Strafgerichtshof mit Bezug zu den Kriegsverbrechen gegen Eigentum -- 1) Die vor dem IStGH verhandelten Fälle wegen Kriegsverbrechen gegen Eigentum -- a) Darfur -- b) Kongo -- c) Mali -- d) Uganda -- e) Zentralafrikanische Republik -- 2) Weitere Ermittlungen wegen Kriegsverbrechen gegen Eigentum -- 2. Teil: Die Kriegsverbrechen gegen Eigentum im System der Kriegsverbrechenstatbestände und der Verbrechen gegen die Menschlichkeit -- A) Die verbotenen Mittel und Methoden der Kriegsführung im Hinblick auf zivile und besonders geschützte Objekte -- I) Das Verbot des Angriffs auf zivile Objekte
1) Der Angriffsbegriff des Art. 8 Abs. 2 b) ii) -- 2) Das zivile Objekt in Abgrenzung zum militärischen Objekt -- II) Das in Art. 8 Abs. 2 b) iv) verankerte Verbot des unverhältnismäßigen Angriffs -- B) Das Verhältnis des Eigentumsschutzes zum Kulturgüterschutz -- C) Die Eigentumsverbrechen als Verbrechen gegen die Menschlichkeit -- I) Die Zerstörung und Plünderung als Verbrechen gegen die Menschlichkeit in der Rechtsprechung des IMG und des amerikanischen Militärtribunals in Nürnberg -- II) Die Zerstörung von Häusern und Dörfern als Mittel der Verfolgung und Vertreibung -- 3. Teil: Die Tatbestandsvoraussetzungen des Kriegsverbrechens gegen Eigentum -- A) Die allgemeinen Voraussetzungen für den Tatbestand des Kriegsverbrechens -- I) Internationaler oder nichtinternationaler bewaffneter Konflikt -- 1) Der bewaffnete Konflikt -- 2) Der internationale bewaffnete Konflikt -- a) Kein Erfordernis einer formalen Kriegserklärung -- b) Die "Definition" des internationalen bewaffneten Konflikts -- c) Besondere Situationen -- (i) Nationale Befreiungskriege -- (ii) Unterstützung durch einen anderen Staat -- 3) Der nichtinternationale bewaffnete Konflikt -- a) Der Organisationsgrad der bewaffneten Gruppen -- b) Die Abgrenzung des innerstaatlichen bewaffneten Konflikts zu sonstigen innerstaatlichen Auseinandersetzungen -- c) Die Voraussetzung des lang anhaltenden bewaffneten Konflikts ("protracted armed conflict") -- II) Der Zusammenhang der Einzeltat mit dem bewaffneten Konflikt -- 1) Zeitlicher und örtlicher Zusammenhang -- 2) Der funktionale Zusammenhang mit dem bewaffneten Konflikt -- B) Die Tatbestandvoraussetzungen der Zerstörung und Aneignung bzw. Beschlagnahme von Eigentum -- I) Der Anwendungsbereich der Eigentumsdelikte, Art. 8 Abs. 2 a) iv), Abs. 2 b) xiii) und Abs. 2 e) xii)
1) Die Relevanz der Eigentumsdelikte in ihrer Zerstörungsvariante neben dem verbotenen Angriff auf zivile Objekte -- a) Die Zerstörung von Eigentum als schwere Verletzung der Genfer Abkommen in Abgrenzung zu dem Angriff auf zivile Objekte und besonders geschützte Einrichtungen -- b) Die Zerstörung von Eigentum als sonstiger Verstoß gegen das Kriegsrecht in Abgrenzung zum Angriff auf zivile Objekte -- (i) Die Bedeutung des Art. 23 g) HLKO für die Auslegung des Art. 8 Abs. 2 b) xiii) und Abs. 2 e) xii) -- (ii) Die Diskussion um die Einfügung der Formulierung "in the custody or control" -- (iii) Die Gefahr der Einführung eines Verbotes des Angriffs auf zivile Objekte im nichtinternationalen Konflikt "durch die Hintertür" -- (iv) Die Rechtsprechung des JStGH -- (v) Die bisherige Rechtsprechung des IStGH -- (vi) Stellungnahme: Das Merkmal der Kontrolle als Abgrenzungskriterium der Eigentumsdelikte zum Angriff auf zivile Objekte -- 2) Der räumliche Anwendungsbereich der Eigentumsdelikte -- a) Die Beschlagnahme und Zerstörung feindlichen Eigentums im Gebiet des Krieg führenden Staates -- b) Die Anwendbarkeit des Art. 8 Abs. 2 b) xiii) auf besetzte Gebiete -- II) Der Eigentumsbegriff im Recht der bewaffneten Konflikte -- III) Bewegliches und unbewegliches, öffentliches und privates Eigentum -- IV) Das geschützte Eigentum nach Art. 8 Abs. 2 a) iv) -- 1) Die Objekte, die nach den Genfer Abkommen besonders geschützt sind -- 2) Das Eigentum der eigenen Streitpartei -- 3) Das Eigentum in besetzen Gebieten -- a) Wann ist eine Besetzung des Gebietes gegeben? -- b) Die Problematik im Hinblick auf eine so genannte "prolonged occupation" -- c) Die Haltung Israels zur Anwendbarkeit des Rechts des bewaffneten Konflikts in den besetzten Gebieten Palästinas -- 4) Grenzen des Eigentumsschutzes
a) Grenzen des Schutzes der nach den Genfer Abkommen besonders geschützten Objekte -- b) Die Einschränkungen des Eigentumschutzes in besetzten Gebieten durch die HLKO -- (i) Die Regelungen der HLKO zum öffentlichen Eigentum -- (ii) Die Regelungen der HLKO zum privaten Eigentum -- c) Die durch das Völkergewohnheitsrecht erlaubte Kriegsbeute -- d) Kann der Eigentumsschutz durch einen Vorbehalt der militärischen Sicherheit beschränkt werden? -- 5) Das Eigentum Kriegsgefangener -- V) Der Begriff des feindlichen Eigentums i. S. d. Art. 8 Abs. 2 b) xiii) und des gegnerischen Eigentums i. S. d. Art. 8 Abs. 2 e) xii) -- 1) Eigentum des Feindes -- 2) Eigentum des Gegners -- 3) Die Forderung der Verbrechenselemente nach dem besonderen Schutz des Eigentums nach dem internationalen Recht -- VI) Die Zerstörung -- VII) Die Aneignung, Art. 8 Abs. 2 a) iv) und die Beschlagnahme, Art. 8 Abs. 2 b) xiii) bzw. Art. 8 Abs. 2 e) xii) -- 1) Die Aneignung, Art. 8 Abs. 2 a) iv) -- 2) Die Beschlagnahme, Art. 8 Abs. 2 b) xiii) und Art. 8 Abs. 2 e) xii) -- VIII) Das Ausmaß der Tat -- 1) Das Tatbestandsmerkmal "in großem Ausmaß" in Art. 8 Abs. 2 a) iv) -- 2) Die Bedeutung des Ausmaßes der Tat zur Tatbestandsverwirklichung des Art. 8 Abs. 2 b) xiii) bzw. Abs. 2 e) xii) -- IX) Die Rechtfertigung durch militärische Erfordernisse -- 1) Der Ursprung des Gedankens der "military necessity" -- 2) Die militärischen Erfordernisse in den Verbrechenselementen - ein einheitlicher Standard für Art. 8 Abs. 2 a) iv) und Art. 8 Abs. 2 b) xiii) bzw. Abs. 2 e) xii)? -- 3) Das Verständnis der militärischen Erfordernisse im Hinblick auf nach den Genfer Abkommen absolut geschützte Güter und im Hinblick auf Einschränkungen des Eigentumsschutzes auf Tatbestandsebene -- 4) Das Vorliegen militärischer Erfordernisse -- a) Die Rechtsprechung in den Nachfolgeprozessen
b) Die militärischen Erfordernisse in der israelischen Praxis
Internationaler Strafgerichtshof für das Ehemalige Jugoslawien (DE-588)4383997-6 gnd
Deutschland Völkerstrafgesetzbuch (DE-588)4825738-2 gnd
Rome Statute of the International Criminal Court 1998 Juli 17 (DE-588)4579681-6 gnd
Eigentumsschutz (DE-588)4013798-3 gnd
Kriegsverbrechen (DE-588)4033151-9 gnd
Eigentum (DE-588)4013793-4 gnd
Rechtsprechung (DE-588)4115710-2 gnd
Bewaffneter Konflikt (DE-588)4137568-3 gnd
subject_GND (DE-588)4383997-6
(DE-588)4825738-2
(DE-588)4579681-6
(DE-588)4013798-3
(DE-588)4033151-9
(DE-588)4013793-4
(DE-588)4115710-2
(DE-588)4137568-3
(DE-588)4113937-9
title Kriegsverbrechen gegen Eigentum Ihre Verankerung im Statut des Internationalen Strafgerichtshofes und die Umsetzung in das deutsche Völkerstrafgesetzbuch
title_auth Kriegsverbrechen gegen Eigentum Ihre Verankerung im Statut des Internationalen Strafgerichtshofes und die Umsetzung in das deutsche Völkerstrafgesetzbuch
title_exact_search Kriegsverbrechen gegen Eigentum Ihre Verankerung im Statut des Internationalen Strafgerichtshofes und die Umsetzung in das deutsche Völkerstrafgesetzbuch
title_full Kriegsverbrechen gegen Eigentum Ihre Verankerung im Statut des Internationalen Strafgerichtshofes und die Umsetzung in das deutsche Völkerstrafgesetzbuch
title_fullStr Kriegsverbrechen gegen Eigentum Ihre Verankerung im Statut des Internationalen Strafgerichtshofes und die Umsetzung in das deutsche Völkerstrafgesetzbuch
title_full_unstemmed Kriegsverbrechen gegen Eigentum Ihre Verankerung im Statut des Internationalen Strafgerichtshofes und die Umsetzung in das deutsche Völkerstrafgesetzbuch
title_short Kriegsverbrechen gegen Eigentum
title_sort kriegsverbrechen gegen eigentum ihre verankerung im statut des internationalen strafgerichtshofes und die umsetzung in das deutsche volkerstrafgesetzbuch
title_sub Ihre Verankerung im Statut des Internationalen Strafgerichtshofes und die Umsetzung in das deutsche Völkerstrafgesetzbuch
topic Internationaler Strafgerichtshof für das Ehemalige Jugoslawien (DE-588)4383997-6 gnd
Deutschland Völkerstrafgesetzbuch (DE-588)4825738-2 gnd
Rome Statute of the International Criminal Court 1998 Juli 17 (DE-588)4579681-6 gnd
Eigentumsschutz (DE-588)4013798-3 gnd
Kriegsverbrechen (DE-588)4033151-9 gnd
Eigentum (DE-588)4013793-4 gnd
Rechtsprechung (DE-588)4115710-2 gnd
Bewaffneter Konflikt (DE-588)4137568-3 gnd
topic_facet Internationaler Strafgerichtshof für das Ehemalige Jugoslawien
Deutschland Völkerstrafgesetzbuch
Rome Statute of the International Criminal Court 1998 Juli 17
Eigentumsschutz
Kriegsverbrechen
Eigentum
Rechtsprechung
Bewaffneter Konflikt
Hochschulschrift
work_keys_str_mv AT mitriplingenyvonne kriegsverbrechengegeneigentumihreverankerungimstatutdesinternationalenstrafgerichtshofesunddieumsetzungindasdeutschevolkerstrafgesetzbuch