Der Grundsatz der Totalreparation Naturrechtliche Wertungen als Grundlage für einen deutschen Sonderweg
Gespeichert in:
1. Verfasser: | |
---|---|
Format: | Elektronisch E-Book |
Sprache: | German |
Veröffentlicht: |
Tübingen
Mohr Siebeck
2020
|
Ausgabe: | 1st ed |
Schriftenreihe: | Grundlagen der Rechtswissenschaft
v.25 |
Schlagworte: | |
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Inhaltsangabe:
- Cover
- Titel
- Vorwort
- Inhaltsverzeichnis
- Abkürzungen
- 1 Einleitung
- A. Ausgangspunkt
- B. Untersuchungsgegenstand
- C. Methode und Gang der Untersuchung
- 2 Das ältere Naturrecht
- A. Hugo Grotius
- I. Der Rechtsbegriff
- II. Der Krieg als strukturprägendes Element
- 1. Bellum publicum und bellum privatum
- 2. Die Lehre vom gerechten Krieg (bellum iustum)
- a) Ius ad bellum
- b) Ius in bello
- III. Die Relevanz außerjuristischer Wertungen
- IV. Das Schadensersatzrecht
- B. Samuel Pufendorf
- I. Der anthropologische Ausgangspunkt
- II. Die socialitas als Grundregel des Naturrechts
- III. Der Naturzustand als grundlegendes Denkmodell des Naturrechts
- 1. Hobbes' Vorstellungen vom Naturzustand
- 2. Die Naturzustandskonzeption bei Pufendorf
- IV. Die Pflichtenlehre
- 1. Die Pflichten des Menschen gegen Gott, sich selbst und andere
- 2. Absolute und hypothetische Pflichten
- 3. Officia humanitatis
- V. Das Schadensersatzrecht
- C. Christian Thomasius
- I. Die anthropologischen Grundlagen
- 1. Wille und Verstand
- 2. Die "moralische" und die "vernünftige" Natur des Menschen
- 3. Die Erkenntnis des "wahren Guten"
- 4. Die drei Hauptaffekte
- II. Die Naturrechtslehre
- 1. Consilium und imperium
- 2. Die norma universalis
- 3. Honestum, decorum, justum
- 4. Das Naturrecht im engeren Sinne und das Verhältnis von Recht und Moral
- III. Das Schadensersatzrecht
- 1. Fehlverhaltensunabhängige Haftung
- a) Die Zurechnung
- aa) Der Wille als Fundament der allgemeinen Zurechnungslehre
- bb) Die strikte Haftung bei der Schadenszurechnung
- b) Die Rechtswidrigkeit als haftungsauslösendes Merkmal
- c) Das Schadensersatzrecht als Ausprägung des umfassenden Eigentumsrechts
- 2. Das Schadensersatzrecht als Teil des justum
- D. Christian Wolff
- I. Die Grundlagen der Naturrechtslehre
- 1. Das "Gesetz der Natur"
- a) Das Vollkommenheitsprinzip
- b) Gebot, Verbot, Erlaubnis: jus oritur ex obligatione
- c) Gesetz, Verbindlichkeit, Pflicht
- 2. Allgemeine Verbindlichkeit und allgemeines Recht
- a) Gleichheit und Freiheit
- b) Vollkommene und unvollkommene Verbindlichkeit
- c) Das vollkommene Recht (jus perfectum)
- aa) Vergleich zum unvollkommenen Recht (jus imperfectum)
- bb) Nemo est laedendus und jus securitatis
- 3. Die Pflichten gegen andere
- a) Ausgangspunkt und Maßstab: Die Pflichten gegen sich selbst
- b) Inhalt und Grenzen
- 4. Die Einheit von Recht und Moral
- II. Das Schadensersatzrecht als integraler Bestandteil der Eigentumslehre
- 1. Begriff, Inhalt und Grenzen des Eigentums
- 2. Das Schadensersatzrecht
- E. Synthese
- I. Die Reduktion des Naturrechts: jus naturae stricte dictum
- II. Die Erzwingbarkeit des Naturrechts
- 1. Das Naturzustandstheorem und die Hobbes-Rezeption im deutschen Naturrecht
- 2. Der "Krieg" als Form der Rechtsverteidigung im Naturzustand
- 3. Die verschiedenen Phasen der Rechtsverteidigung
- III. Die Strenge des Naturrechts
- IV. Die Rigorosität des Naturrechts
- V. Jus in infinitum
- VI. Das Schadensersatzrecht
- 1. Ausgangspunkt und Terminologie
- 2. Der Umfang der Schadensersatzpflicht
- a) Der Grundsatz vollständigen Schadensersatzes
- b) Die Haftung für Folgeschäden
- 3. Das jus indemnitatis als erzwingbare Rechtsverteidigung post laesionem
- F. Einige Ergebnisse
- 3 Das jüngere Naturrecht
- A. Die Revision des Naturrechts
- I. Das Verhältnis von Recht und Moral
- II. Die zunehmende Abkehr vom Naturzustandstheorem
- III. Das Verhältnis zwischen Staat und Individuum
- B. Immanuel Kant - Initiator einer neuen Phase des Naturrechts
- I. Kant und das deutsche Naturrecht
- II. Die Grundlagen der Kantischen Rechtslehre
- 1. Die Freiheit als Ausgangs- und Bezugspunkt des Rechts
- 2. Das erzwingbare Rechtsgesetz
- C. Die Naturrechtslehre des jüngeren Naturrechts
- I. Das Naturrecht im engeren Sinne: Das Rechtsgesetz
- II. Die Erzwingbarkeit des Naturrechts
- 1. Die Rechtsverletzung (laesio) als Auslöser
- 2. Umfang und Terminologie
- 3. Die verschiedenen Phasen der Rechtsverteidigung
- III. Die Strenge des Naturrechts
- 1. Die Ausübung des Rechts
- 2. Die Heiligkeit des Rechts
- 3. Die Vernunft im Recht
- 4. Die Formalität des Rechts
- IV. Die Rigorosität des Naturrechts
- V. Jus in infinitum
- VI. Das spezifisch deutsche Naturrechtskonzept
- VII. Die Kritik: "Todschlagsmoral"
- D. Das Schadensersatzrecht
- I. Ausgangspunkt und Terminologie
- II. Der Umfang der Schadensersatzpflicht
- 1. Der Grundsatz vollständigen Schadensersatzes
- 2. Die Schadenszurechnung
- III. Der Indemnisationszwang als erzwingbare Rechtsverteidigung post laesionem
- IV. Die strukturprägenden Wertungen jenseits des deutschen Naturrechts
- E. Einige Ergebnisse
- 4 Historische Rechtsschule, Pandektistik und Naturrecht
- A. Das Programm der Historischen Rechtsschule
- B. Die Pandektistik
- C. Das Verhältnis zum Naturrecht
- I. Die artikulierte Ablehnung des Naturrechts
- II. Die Fortwirkung des Naturrechts
- 1. Externe Fortwirkung: Naturrecht und Rechtsphilosophie im 19. Jahrhundert
- 2. Interne Fortwirkung: Das naturrechtliche Erbe
- D. Kontinuitäten und Diskontinuitäten
- I. Recht und äußerer Rechtskreis
- II. Recht und Zwang
- III. Recht und außerjuristische Wertungen
- 1. Terminologie
- 2. Das Verhältnis von Recht und Moral
- IV. Die Ausübung des Rechts
- V. Die Obligation
- 1. Die Obligation als Teil des Vermögensrechts
- 2. Die strukturelle Parallelität von Obligationenrecht und Sachenrecht
- VI. Die Tradierung dieser Wertungen
- E. Das Schadensersatzrecht
- I. Terminologie und Schadensumfang
- II. Die übergeordneten Wertungen
- III. Die Kritik am umfassenden Schadensersatz
- IV. Die Begründung in den Motiven: 249 Abs. 1 BGB
- F. Die strukturelle Parallelität des Schadensersatzrechts zum Notwehrrecht
- I. Das unbeschränkte Notwehrrecht seit dem 18. Jahrhundert
- II. Einschränkungstendenzen insbesondere seit dem 20. Jahrhundert
- 1. Der zunehmende Plausibilitätsverlust
- 2. Der heutige Rechtszustand: 32 StGB
- G. Einige Ergebnisse
- 5 Ergebnis und Ausblick
- Quellen- und Literaturverzeichnis
- I. Quellen
- II. Literatur
- Personenregister
- Sachregister