Die Pflichten des Bieters bei freiwilligen Übernahmeangeboten
Am 01.01.2002 trat das Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz (WpÜG) in Kraft, welches den Ablauf von Unternehmensübernahmen in Deutschland regelt. Ein Schwerpunkt des Gesetzes liegt auf der Normierung von Verhaltenspflichten des Bieters im Übernahmeverfahren. -- Ziel der Arbeit ist es zu prüfen, ob...
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Veröffentlicht: |
Berlin
Duncker & Humblot
2010, c2006
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