Pauschalierungen und ihre Anwendung im Steuerrecht exkl. Land- und Forstwirtschaft

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Bibliographische Detailangaben
1. Verfasser: Bardehle, Susanna (VerfasserIn)
Format: Buch
Sprache:German
Veröffentlicht: Graz dbv-Verlag [2020]
Ausgabe:2. Auflage
Schriftenreihe:Praxishandbuch
Schlagworte:
Online-Zugang:Inhaltsverzeichnis
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adam_text INHALTSVERZEICHNIS INHALTSVERZEICHNIS SEITE VORWORT 3 KAPITEL 1 GESETZLICHE BASISPAUSCHALIERUNG IN DER EINKOMMEN STEUER 1.1 WELCHE GEWINNERMITTLUNGSARTEN GIBT ES? ........................................................ 15 1.2 WELCHE MOEGLICHKEITEN DER PAUSCHALIERUNG GIBT ES? .......................................... 15 1.3 WAS BEINHALTET DAS GESETZ? .............................................................................. 16 1.3.1 WER DARF DEN GEWINN MITTELS DURCHSCHNITTSSATZES GERN § 17 ABS 1 ESTG ERMITTELN? ..................................................................................................... 16 1.3.2 WELCHE VORAUSSETZUNGEN MUESSEN ERFUELLT SEIN, UM DIE GESETZLICHE BASISPAUSCHALIERUNG ANWENDEN ZU KOENNEN? ................................................ 16 1.3.2.1 WAS IST BEI INANSPRUCHNAHME DER BASISPAUSCHALIERUNG ZU BEACHTEN? .. 16 1.3.2.2 WELCHE FRISTEN SIND BEIM WECHSEL DER GEWINNERMITTLUNGSART ZU BEACHTEN? ............................................................................................... 17 1.3.2.3 WANN MUSS DIE INANSPRUCHNAHME DER BASISPAUSCHALIERUNG BEANTRAGT WERDEN? ................................................................................................... 17 1.3.2.4 WELCHE AUFZEICHNUNGSVERPFLICHTUNGEN BESTEHEN BEI INANSPRUCHNAHME DER BASISPAUSCHALIERUNG? ....................................................................... 18 1.3.2.5 WIE WIRD DER UMSATZ BEI INANSPRUCHNAHME DER BASISPAUSCHALIERUNG ERMITTELT? ................................................................................................ 19 1.3.2.6 AUSSERGEWOEHNLICHE GESCHAEFTSFAELLE ........................................................... 20 1.3.2.7 BETRIEBSVERAEUSSERUNG ODER BETRIEBSAUFGABE ........................................... 21 1.3.2.8 LIEBHABEREI .............................................................................................. 21 1.3.3 WAS WIRD PAUSCHALIERT? ................................................................................ 21 1.3.3.1 WAS SIND BETRIEBSEINNAHMEN ISD § 17 ESTG? ......................................... 21 1.3.3.2 WAS SIND DURCHLAUFENDE POSTEN ISD § 17 ESTG? ...................................... 21 1.3.3.3 WAS SIND BETRIEBSAUSGABEN ISD § 17 ESTG? .............................................. 22 1.3.4 WIE WIRD DAS PAUSCHALE BERECHNET? ............................................................ 24 1.3.4.1 HOEHE DES DURCHSCHNITTSSATZES ................................................................ 24 1.3.4.2 WELCHE MOEGLICHKEITEN GIBT ES - UEBER DIE GESETZLICHE BASISPAUSCHALIERUNG HINAUS - DIE BETRIEBSAUSGABEN ZU PAUSCHALIEREN? .................................. 27 INHALTSVERZEICHNIS SEITE 1.3.5 WELCHE AUSGABEN DUERFEN ZUSAETZLICH ZUM PAUSCHALBETRAG ABGESETZT WERDEN? ........................................................................................................ 27 1.3.5.1 AUSGABEN FUER WAREN, HALBERZEUGNISSE, ROH- UND HILFSSTOFFE SOWIE ZUTATEN .................................................................................................... 28 1.3.5.2 AUSGABEN FUER LOEHNE SAMT LOHNNEBENKOSTEN ......................................... 29 1.3.5.3 AUSGABEN FUER FREMDLOEHNE, SOWEIT DIESE UNMITTELBAR IN LEISTUNGEN EINGEHEN, DIE DEN BETRIEBSGEGENSTAND DES UNTERNEHMENS BILDEN ....... 29 1.3.5.4 AUSGABEN FUER SOZIALVERSICHERUNGSBEITRAEGE ............................................. 30 1.3.5.5 AUSGABEN FUER REISE- UND FAHRTKOSTEN ..................................................... 30 1.3.5.6 NEUE PAUSCHALE GEWINNERMITTLUNG FUER KLEINUNTERNEHMER NACH § 17 ABS 3A ESTG (BASISPAUSCHALIERUNG) ................................................. 30 1.3.6 WELCHE FREIBETRAEGE UND PRAEMIEN KOENNEN IM RAHMEN DER GESETZLICHEN BASISPAUSCHALIERUNG GELTEND GEMACHT WERDEN? ......................................... 31 1.3.6.1 FORSCHUNGSPRAEMIE .................................................................................... 31 1.3.6.2 GEWINNFREIBETRAG ..................................................................................... 32 1.3.6.3 EXKURS: INVESTITIONSPRAEMIE (AWS) ............................................................. 32 1.3.7 WORAUF IST BEI DER BERECHNUNG DES BETRIEBSAUSGABENPAUSCHALES BEI MITUNTERNEHMERSCHAFTEN ZU ACHTEN? .......................................................... 33 1.3.8 AUSGEWAEHLTE RECHTSPRECHUNG ZUR BASISPAUSCHALIERUNG ............................. 35 1.3.8.1 SCHAETZUNG MANGELS AUFZEICHNUNGEN UND BASISPAUSCHALIERUNG ............... 35 1.3.8.2 FREIWILLIGE BUCHFUEHRUNG NEBEN ANWENDUNG DER PAUSCHALIERUNGS VERORDNUNG .............................................................................. 35 1.3.8.3 NICHT NACHGEWIESENE BETRIEBSAUSGABEN ................................................. 36 1.3.8.4 ZUFLUSSZEITPUNKT DES GESCHAEFTSFUEHRERENTGELTS - INANSPRUCHNAHME BASISPAUSCHALIERUNG EINES MEHRHEITSGESELLSCHAFTERS ............................ 36 1.3.9 FALLBEISPIELE ZUR GESETZLICHEN BASISPAUSCHALIERUNG (§ 17 ESTG) .................. 37 1.3.10 WELCHES FORMULAR IST AUSZUFUELLEN? .............................................................. 39 KAPITEL 2 GESETZLICHE BASISPAUSCHALIERUNG UST 2.1 WELCHE MOEGLICHKEITEN DER PAUSCHALIERUNG GIBT ES? ......................................... 43 2.2 WAS BEINHALTET DAS GESETZ? ............................................................................... 43 2.2.1 WER DARF DIE VORSTEUERPAUSCHALIERUNG NACH DURCHSCHNITTSSAETZEN GERN § 14 USTG ANWENDEN? .......................................................................... 43 2.2.2 WELCHE VORAUSSETZUNGEN MUESSEN ERFUELLT SEIN, UM DIE PAUSCHALIERUNGSVO ANWENDEN ZU KOENNEN? ................................................................................. 43 6 INHALTSVERZEICHNIS SEITE 2.2.2.1 WAS IST BEI DER ERSTMALIGEN INANSPRUCHNAHME DER BASISPAUSCHALIERUNG ZU BEACHTEN? ........................................................................................... 44 2.2.3 WAS WIRD PAUSCHALIERT? ............................................................................... 44 2.2.3.1 WIE WIRD DER GESAMTUMSATZ GERN § 17 ABS 5 USTG ERMITTELT? .............. 45 2.2.4 WIE ERFOLGT DIE BERECHNUNG DER PAUSCHALEN VORSTEUER? ............................ 45 2.2.4.1 WELCHE VORSTEUERN KOENNEN ZUSAETZLICH ZUM PAUSCHALBETRAG ABGEZOGEN WERDEN? ................................................................................................... 45 2.2.4.2 WANN ERFOLGT EINE VORSTEUERBERICHTIGUNG? ........................................... 46 2.2.4.3 WELCHE MOEGLICHKEITEN GIBT ES - UEBER DIE GESETZLICHE BASISPAUSCHALIERUNG HINAUS - DIE VORSTEUER ZU PAUSCHALIEREN? .............................................. 46 2.2.5 WIE LANGE IST DER STEUERPFLICHTIGE AN DIE PAUSCHALIERUNG GEBUNDEN? ........ 47 2.2.6 WELCHE AUFZEICHNUNGSVERPFLICHTUNG BESTEHT? ............................................. 47 2.3 FALLBEISPIEL ZUR GESETZLICHEN BASISPAUSCHALIERUNG (§ 14 USTG) ......................... 48 2.4 WELCHES FORMULAR IST AUSZUFUELLEN? ................................................................... 49 2.5 WELCHE WECHSELSEITIGEN BEZIEHUNGEN GIBT ES ZWISCHEN DER UMSATZSTEUER- UND DER EINKOMMENSTEUERPAUSCHALIERUNG? ..................................................... 52 2.5.1 WODURCH UNTERSCHEIDET SICH DAS BRUTTO- VON DEM NETTOSYSTEM IM RAHMEN DER GEWINNERMITTLUNG NACH § 4 ABS 3 ESTG? ............................................... 52 2.5.2 WELCHE KONSEQUENZEN ERGEBEN SICH FUER DIE GEWINNERMITTLUNG NACH § 4 ABS 3 ESTG IN ABHAENGIGKEIT VON DER JEWEILS ANGEWANDTEN PAUSCHALIERUNGSKOMBINATION? .................................................................... 53 2.6 GRUNDSAETZE DER PAUSCHALIERUNG ........................................................................ 55 2.7 FALLBEISPIEL ZUR GESETZLICHEN BASISPAUSCHALIERUNG (KOMBINATION § 17 ESTG UND §14 USTG) .......................................................................................................... 56 KAPITEL 3 VERORDNUNGSPAUSCHALIERUNGEN - ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN (BETRIEBLICHE EINKUNFTSARTEN) 3.1 WAS BEINHALTET DIE VERORDNUNGSERMAECHTIGUNG GERN § 17 ESTG? ...................... 58 3.1.1 WIE LAUTET DER GESETZESTEXT DER VERORDNUNGSERMAECHTIGUNG GERN § 17 ESTG? 58 3.1.2 WELCHE SPEZIELLEN VO-BRANCHENPAUSCHALIERUNGEN GIBT ES? ........................ 59 3.1.3 WIE STEHEN DIE EINZELNEN PAUSCHALIERUNGSVERORDNUNGEN ZUEINANDER? ...... 59 3.1.4 WIE IST DIE SACHLICHE UND ZEITLICHE REICHWEITE DER PAUSCHALIERUNGEN GEREGELT? ...................................................................................................... 59 3.1.4.1 BETRIEBSBEZOGENES WAHLRECHT ................................................................ 59 3.1.4.2 BINDUNGSFRISTEN ...................................................................................... 60 7 INHALTSVERZEICHNIS SEITE 3.1.5 WELCHE VORAUSSETZUNGEN MUESSEN ERFUELLT SEIN, UM DIE PAUSCHALIERUNGSVERORDNUNGEN ANWENDEN ZU KOENNEN? ............................... 60 3.1.5.1 KEINE BUCHFUEHRUNGSPFLICHT UND KEINE FREIWILLIGE BUCHFUEHRUNG .............. 60 3.1.5.2 NICHTUEBERSCHREITEN VON UMSATZGRENZEN ................................................ 60 3.1.5.3 BEILAGE ..................................................................................................... 61 3.1.6 WANN MUSS DIE INANSPRUCHNAHME EINER PAUSCHALIERUNG BEKANNTGEGEBEN WERDEN? ........................................................................................................ 61 3.1.7 WELCHE GEWINNERMITTLUNGSART LIEGT BEI INANSPRUCHNAHME EINER PAUSCHALIERUNG VOR? ...................................................................................... 62 3.1.7.1 BEMESSUNGSGRUNDLAGE UND GEWINNERMITTLUNG ....................................... 62 3.1.7.2 WECHSEL ZWISCHEN EINNAHMEN-AUSGABEN-RECHNUNG UND PAUSCHALIERUNG 62 3.1.7.3 WECHSEL ZWISCHEN BILANZIERUNG UND PAUSCHALIERUNG ............................... 63 3.1.7.4 AUSSERGEWOEHNLICHE GESCHAEFTSFAELLE ............................................................ 63 3.1.7.5 BETRIEBSVERAEUSSERUNG ODER BETRIEBSAUFGABE ........................................... 63 3.1.7.6 LIEBHABEREI .............................................................................................. 63 3.1.8 WAS SIND BETRIEBSEINNAHMEN UND BETRIEBSAUSGABEN IM SINNE DER VERORDNUNGEN? ............................................................................................. 64 3.1.8.1 BETRIEBSEINNAHMEN ................................................................................. 64 3.1.8.2 BETRIEBSAUSGABEN .................................................................................... 65 3.1.9 WELCHE FREIBETRAEGE UND PRAEMIEN KOENNEN IM RAHMEN DER VERORDNUNGSPAUSCHALIERUNG GELTEND GEMACHT WERDEN? ............................ 65 3.1.9.1 FORSCHUNGSPRAEMIE ................................................................................... 65 3.1.9.2 GEWINNFREIBETRAG ..................................................................................... 66 3.1.10 MITUNTERNEHMERSCHAFTEN ............................................................................. 66 3.1.11 WELCHE AUFZEICHNUNGSPFLICHTEN MUSS MAN IM RAHMEN DER PAUSCHALIERUNG BEACHTEN? ..................................................................................................... 66 3.2 WAS BEINHALTET DIE VERORDNUNGSERMAECHTIGUNG GERN § 14 USTG? ................... 67 3.2.1 WIE LAUTET DER GESETZESTEXT DER VERORDNUNGSERMAECHTIGUNG GERN § 14 USTG? 67 3.2.2 WELCHE PAUSCHALIERUNGSVERORDNUNGEN BEINHALTEN EINE VORSTEUERPAUSCHALIERUNG? ............................................................................ 68 3.2.3 WIE HOCH SIND DIE JEWEILS MASSGEBENDEN UMSATZGRENZEN? ........................ 68 3.2.4 WANN MUSS DIE INANSPRUCHNAHME DER VORSTEUERPAUSCHALIERUNG BEKANNTGEGEBEN WERDEN? ............................................................................ 69 3.2.5 WANN MUSS DIE INANSPRUCHNAHME DER VORSTEUERPAUSCHALIERUNG WIDERRUFEN WERDEN? .................................................................................... 69 3.2.6 WELCHE AUFZEICHNUNGSPFLICHTEN MUSS MAN IM RAHMEN DER PAUSCHALIERUNG BEACHTEN? ..................................................................................................... 70 8 INHALTSVERZEICHNIS SEITE KAPITEL 4 PAUSCHALIERUNG FUER NICHT BUCHFUEHRENDE GEWERBETREI BENDE SOWIE FUER BESTIMMTE GRUPPEN VON UNTERNEHMEN 4.1 WAS BEINHALTET DIE VERORDNUNG BEZUEGLICH DER BETRIEBSAUSGABEN PAUSCHALIERUNG? ...................................................................................... 71 4.1.1 WER DARF DIE VO UEBER DIE PAUSCHALIERUNG FUER NICHTBUCHFUEHRENDE GEWERBETREIBENDE ANWENDEN? ................................................................... 71 4.1.2 WELCHE VORAUSSETZUNGEN MUESSEN ERFUELLT SEIN, UM DIE PAUSCHALIERUNGSVO ANWENDEN ZU KOENNEN? ................................................................................. 71 4.1.3 WAS WIRD PAUSCHALIERT? ............................................................................... 72 4.1.4 WIE WIRD DAS PAUSCHALE BERECHNET? ............................................................ 73 4.1.5 WIE LANGE IST DER STEUERPFLICHTIGE AN DIE PAUSCHALIERUNG GEBUNDEN? ........ 75 4.2 FALLBEISPIEL ZUR VERORDNUNG UEBER DIE AUFSTELLUNG VON DURCHSCHNITTSSAETZEN FUER DIE ERMITTLUNG DES GEWINNES BEI NICHTBUCHFUEHRENDEN GEWERBETREIBENDEN (BGBL 55/1990) .................................................................................................. 75 4.3 WAS BEINHALTET DIE VERORDNUNG BEZUEGLICH DER VORSTEUERPAUSCHALIERUNG? ...... 76 4.3.1 WER DARF DIE VORSTEUER AUF GRUNDLAGE DIESER VERORDNUNG PAUSCHALIEREN? . 76 4.3.2 WELCHE BESTIMMUNGEN GELTEN FUER FREIBERUFLICH TAETIGE UNTERNEHMER? ....... 76 4.3.2.1 WELCHE VORAUSSETZUNGEN MUESSEN ERFUELLT SEIN, UM DIE PAUSCHALIERUNGSVO ANWENDEN ZU KOENNEN? ........................................................................... 76 4.3.2.2 WAS WIRD PAUSCHALIERT? ........................................................................... 77 4.3.2.3 WIE WIRD DAS PAUSCHALE BERECHNET? ...................................................... 77 4.3.3 WELCHE BESTIMMUNGEN GELTEN FUER NICHTBUCHFUEHRENDE HANDELS- UND GEWERBETREIBENDE? ..................................................................................... 78 4.3.3.1 WELCHE VORAUSSETZUNGEN MUESSEN ERFUELLT SEIN, UM DIE PAUSCHALIERUNGSVO ANWENDEN ZU KOENNEN? ........................................................................... 78 4.3.3.2 WAS WIRD PAUSCHALIERT? ........................................................................... 79 4.3.3.3 WIE WIRD DAS PAUSCHALE BERECHNET? ...................................................... 79 KAPITEL 5 GASTGEWERBEPAUSCHALIERUNG 5.1 WAS BEINHALTET DIE VERORDNUNG? ...................................................................... 81 5.1.1 WER DARF DIE VO UEBER DIE PAUSCHALIERUNG FUER GASTGEWERBE ANWENDEN? ... 81 5.1.1.1 WANN IST EINE GEWERBEBERECHTIGUNG FUER DAS GASTGEWERBE NACH § 111 GEWO ERFORDERLICH? ................................................................................. 81 5.1.1.2 WANN IST EIN BEFAEHIGUNGSNACHWEIS FUER DAS GASTGEWERBE NACH § 111 GEWO NICHT ERFORDERLICH? ....................................................................... 81 9 INHALTSVERZEICHNIS SEITE 5.1.1.3 WELCHE ABGRENZUNG IN HINBLICK AUF ANWENDBARKEIT DIESER VERORDNUNG IST IM ZUSAMMENHANG MIT DER BEHERBERGUNG ZU BEACHTEN? . 82 5.1.2 WELCHE VORAUSSETZUNGEN MUESSEN ERFUELLT SEIN, UM DIE PAUSCHALIERUNGSVO ANWENDEN ZU KOENNEN? ................................................................................. 82 5.1.3 WAS WIRD PAUSCHALIERT? ................................................................................ 83 5.1.4 WIE WIRD DAS PAUSCHALE BERECHNET? ............................................................ 84 5.1.4.1 WIE WIRD DAS GRUNDPAUSCHALE (§ 3) BERECHNET? ...................................... 85 5.1.4.2 WIE WIRD DAS MOBILITAETSPAUSCHALE (§ 4) BERECHNET? ............................... 86 5.1.4.3 WIE WIRD DAS ENERGIE- UND RAUMPAUSCHALE (§ 5) BERECHNET? ................. 87 5.1.4.4 UEBERSICHT UEBER DIE PAUSCHALIEN (RZ 4306 ESTR 2000) ............................... 87 5.1.5 WIE LANGE IST DER STEUERPFLICHTIGE AN DIE PAUSCHALIERUNG GEBUNDEN? ........ 88 5.1.6 WIE ERFOLGT DIE VEREINFACHTE FUEHRUNG DES WARENEINGANGSBUCHES? ........... 89 5.2 FALLBEISPIEL ZUR GASTGEWERBEPAUSCHALIERUNGSVERORDNUNG 2013 ....................... 90 KAPITEL 6 PAUSCHALIERUNG FUER LEBENSMITTELEINZEL- UND GEMISCHT WARENHANDLUNG 6.1 WAS BEINHALTET DIE VERORDNUNG? ...................................................................... 98 6.1.1 WER DARF DIE VO UEBER DIE PAUSCHALIERUNG FUER LEBENSMITTELEINZEL- UND GEMISCHTWARENHANDLUNG ANWENDEN? .......................................................... 98 6.1.1.1 WER IST *LEBENSMITTELEINZEL- ODER GEMISCHTWARENHAENDLER ? ............... 98 6.1.2 WELCHE VORAUSSETZUNGEN MUESSEN ERFUELLT SEIN, UM DIE PAUSCHALIERUNGSVO ANWENDEN ZU KOENNEN? ................................................................................ 101 6.1.2.1 WELCHE VORAUSSETZUNGEN MUESSEN BEI BETRIEBSEROEFFNUNG BZW BEI EINZELRECHTSNACHFOLGE ERFUELLT WERDEN? ................................................. 101 6.1.2.2 WELCHE BESTIMMUNGEN GELTEN BEI VORHANDENSEIN EINES BRANCHEN FREMDEN TEILBETRIEBES? ......................................................................... 102 6.1.3 WAS WIRD PAUSCHALIERT? ............................................................................... 103 6.1.4 WIE WIRD DAS PAUSCHALE BERECHNET? ........................................................... 104 6.1.5 WIE LANGE IST DER STEUERPFLICHTIGE AN DIE PAUSCHALIERUNG GEBUNDEN? ....... 104 6.1.6 WIE ERFOLGT DIE EINFACHE FUEHRUNG DES WARENEINGANGSBUCHES? ................. 104 6.1.7 WIE ERFOLGT DIE BERECHNUNG DER PAUSCHALEN VORSTEUER? ........................... 105 6.1.8 WELCHE AUFZEICHNUNGSVERPFLICHTUNG BESTEHT? .......................................... 106 6.1.8.1 WAS IST BEI DEN EINNAHMEN AUFZUZEICHNEN? ......................................... 106 6.8.1.2 WAS IST BEI DEN AUSGABEN AUFZUZEICHNEN? ............................................ 106 10 INHALTSVERZEICHNIS SEITE 6.2 FALLBEISPIEL ZUR LEBENSMITTELEINZEL- ODER GEMISCHTWARENHAENDLER PAUSCHALIERUNGSVERORDNUNG (BGBL II 228/1999) .................................... 106 KAPITEL 7 DROGISTENPAUSCHALIERUNG 7.1 WAS BEINHALTET DIE VERORDNUNG? .................................................................... 108 7.1.1 WER DARF DIE VO UEBER DIE PAUSCHALIERUNG FUER DROGISTEN ANWENDEN? ........ 108 7.1.1.1 WAS IST EIN *DROGERIEBETRIEB IM SINNE DIESER VO? ............................. 108 7.1.2 WELCHE VORAUSSETZUNGEN MUESSEN ERFUELLT SEIN, UM DIE PAUSCHALIERUNGSVO ANWENDEN ZU KOENNEN? ............................................................................... 108 7.1.3 WAS WIRD PAUSCHALIERT? .............................................................................. 109 7.1.4 WIE WIRD DAS PAUSCHALE BERECHNET? ........................................................... 109 7.1.5 WIE LANGE IST DER STEUERPFLICHTIGE AN DIE PAUSCHALIERUNG GEBUNDEN? ....... 110 7.1.6 WIE ERFOLGT DIE FUEHRUNG DES WARENEINGANGSBUCHES? ................................ 110 7.1.7 WIE ERFOLGT DIE BERECHNUNG DER PAUSCHALEN VORSTEUER? .......................... 110 7.2 FALLBEISPIEL ZUR DROGISTENPAUSCHALIERUNGS-VO (BGBL II 229/1999) .................. 111 KAPITEL 8 HANDELSVERTRETERPAUSCHALIERUNG 8.1 WAS BEINHALTET DIE VERORDNUNG? .................................................................... 114 8.1.1 WER DARF DIE VO UEBER DIE PAUSCHALIERUNG FUER HANDELSVERTRETER ANWENDEN? 114 8.1.1.1 WER IST *HANDELSVERTRETER IM SINNE DIESER VO? .................................. 114 8.1.2 WELCHE VORAUSSETZUNGEN MUESSEN ERFUELLT SEIN, UM DIE PAUSCHALIERUNGSVO ANWENDEN ZU KOENNEN? ................................................................................ 115 116 116 116 117 117 117 MEHRERE TAETIGKEITEN IM SELBEN BETRIEB ....................................... MITUNTERNEHMERSCHAFTEN ............................................................ WAS WIRD PAUSCHALIERT? WIE WIRD DAS BETRIEBSAUSGABENPAUSCHALE BERECHNET? .................... WIE LANGE IST DER STEUERPFLICHTIGE AN DIE PAUSCHALIERUNG GEBUNDEN? WIE WIRD DAS VORSTEUER-PAUSCHALE BERECHNET? ............................... 8.1.2.1 8.1.2.2 8.1.3 8.1.4 8.1.5 8.1.6 8.2 AUSGEWAEHLTE RECHTSPRECHUNG ZUR HANDELSVERTRETERPAUSCHALIERUNGSVO ........ 118 8.2.1 LAGERRAEUMLICHKEITEN .................................................................................... 118 8.2.2 GESELLSCHAFTER-GESCHAEFTSFUEHRER MIT VERTRETERTAETIGKEIT ............................. 118 8.2.3 VERMITTLUNG VON ZEITUNGSINSERATEN ............................................................ 119 8.3 FALLBEISPIELE ZUR HANDELSVERTRETERPAUSCHALIERUNGSVO (BGBL II 95/2000) ....... 119 11 INHALTSVERZEICHNIS SEITE KAPITEL 9 KUENSTLER- UND SCHRIFTSTELLERPAUSCHALIERUNG 9.1 WAS BEINHALTET DIE VERORDNUNG? ..................................................................... 124 9.1.1 WER DARF DIE VO UEBER DIE PAUSCHALIERUNG FUER KUENSTLER ANWENDEN? .......... 124 9.1.1.1 WER IST KUENSTLER BZW SCHRIFTSTELLER IM SINNE DIESER VO? ....................... 124 9.1.2 WELCHE VORAUSSETZUNGEN MUESSEN ERFUELLT SEIN, UM DIE PAUSCHALIERUNGSVO ANWENDEN ZU KOENNEN? ................................................................................ 125 9.1.2.1 AUSSCHLUSS GERN §3 DER VERORDNUNG ..................................................... 125 9.1.3 WAS WIRD PAUSCHALIERT? ............................................................................... 127 9.1.3.1 MEHRERE TAETIGKEITEN ............................................................................... 128 9.1.3.2 VERHAELTNIS ZUR WERBUNGSKOSTENPAUSCHALIERUNG ................................... 128 9.1.4 WIE WIRD DAS PAUSCHALE BERECHNET? ........................................................... 129 9.1.5 WIE LANGE IST DER STEUERPFLICHTIGE AN DIE PAUSCHALIERUNG GEBUNDEN? ........ 129 9.1.6 WIE WIRD DAS VORSTEUER-PAUSCHALE BERECHNET? ......................................... 129 9.2 FALLBEISPIEL ZUR KUENSTLER- UND SCHRIFTSTELLERPAUSCHALIERUNGSVO (BGBL II 417/2000) ............................................................................................. 130 KAPITEL 10 SPORTLERPAUSCHALIERUNG 10.1 WAS BEINHALTET DIE VERORDNUNG? ..................................................................... 133 10.1.1 WER DARF DIE VO UEBER DIE PAUSCHALIERUNG FUER SPORTLER ANWENDEN? .......... 133 10.1.1.1 WER IST *SPORTLER IM SINNE DIESER VO? ................................................. 133 10.1.2 WELCHE VORAUSSETZUNGEN MUESSEN ERFUELLT SEIN, UM DIE PAUSCHALIERUNGSVO ANWENDEN ZU KOENNEN? ................................................................................ 133 10.1.2.1 WIE WIRD DAS VERHAELTNIS DER IN- UND AUSLANDSAUFTRITTE ERMITTELT? ....... 134 10.1.3 WAS WIRD PAUSCHALIERT? ............................................................................... 135 10.1.4 WIE WIRD DAS PAUSCHALE BERECHNET? ........................................................... 135 10.1.4.1 WORAUF IST BEI DER BERECHNUNG DES PAUSCHALBETRAGES ZU ACHTEN? ....... 135 10.1.4.2 WIE HOCH IST DER MAXIMAL GELTEND ZU MACHENDE GEWINNFREIBETRAG? ... 136 10.1.5 WIE LANGE IST DER STEUERPFLICHTIGE AN DIE PAUSCHALIERUNG GEBUNDEN? ....... 136 10.2 WIE SIND EINNAHMEN AUS DER SICHT DES USTG ZU VERSTEUERN? ......................... 137 KAPITEL 11 WERBUNGSKOSTENPAUSCHALIERUNG 11.1 WAS BEINHALTET DIE VERORDNUNG? .................................................................... 138 11.1.1 WER DARF DIE VO UEBER DIE PAUSCHALIERUNG VON WERBUNGSKOSTEN ANWENDEN? ..................................................................................... 138 12 INHALTSVERZEICHNIS SEITE 11.1.1.1 WAS WIRD IN DIESER VERORDNUNG GEREGELT? ............................................. 138 11.1.2 WIE WIRD DAS PAUSCHALE BERECHNET? ........................................................... 138 11.1.2.1 WAS IST DIE BEMESSUNGSGRUNDLAGE FUER DEN PAUSCHBETRAG? .................. 138 11.1.2.2 WIE WIRKEN SICH ERHALTENE KOSTENERSAETZE AUF DEN PAUSCHBETRAG AUS? . 139 11.1.2.3 GILT DER JAHRESHOECHSTBETRAG AUCH FUER KUERZERE UNTERJAEHRIGE TAETIGKEITEN? 139 11.1.2.4 DUERFEN NEBEN DEN PAUSCHBETRAEGEN AUCH ZUSAETZLICHE WERBUNGSKOSTEN BERUECKSICHTIGT WERDEN? ......................................................................... 140 11.1.3 WELCHE BERUFSGRUPPEN DUERFEN DIE WERBUNGSKOSTENPAUSCHALIERUNG IN WELCHER HOEHE IN ANSPRUCH NEHMEN? ......................................................... 140 11.1.3.1 ARTISTEN .................................................................................................. 141 11.1.3.2 FILMSCHAUSPIELER UND BUEHNENANGEHOERIGE ............................................. 141 11.1.3.3 FERNSEHSCHAFFENDE, DIE REGELMAESSIG (MEHRMALS IM MONAT) AUF DEM BILDSCHIRM ERSCHEINEN ........................................................................... 142 11.1.3.4 JOURNALISTEN ............................................................................................ 142 11.1.3.5 MUSIKER .................................................................................................. 145 11.1.3.6 FORSTARBEITER, FOERSTER IM REVIERDIENST UND BERUFSJAEGER IM REVIERDIENST . 145 11.1.3.7 HAUSBESORGER ......................................................................................... 146 11.1.3.8 HEIMARBEITER ......................................................................................... 147 11.1.3.9 VERTRETER ................................................................................................ 148 11.1.3.10 MITGLIEDER EINER STADT-, GEMEINDE- ODER ORTSVERTRETUNG ..................... 150 11.1.3.11 EXPATRIATES .............................................................................................. 154 11.1.4 INWIEFERN IST DIE PAUSCHALIERUNG FUER ARBEITNEHMER MIT ERWEITERTEM TAETIGKEITSUMFANGANWENDBAR? ................................................................... 155 11.1.5 WELCHE MOEGLICHKEITEN HAT DER STEUERPFLICHTIGE, WENN ER ZEITGLEICH EINE TAETIGKEIT IN SELBSTAENDIGER UND NICHTSELBSTAENDIGER ART AUSUEBT? .................. 156 11.1.6 WIE ERFOLGT DIE BERUECKSICHTIGUNG DES WERBUNGSKOSTENPAUSCHALES? ........ 157 11.1.7 WIE LANGE IST DER STEUERPFLICHTIGE AN DIE PAUSCHALIERUNG GEBUNDEN? ....... 157 KAPITEL 12 SONSTIGE PAUSCHALIERUNGSFORMEN 12.1 TAGESMUETTER ..................................................................................................... 158 12.1.1 WIE HOCH IST DAS BETRIEBSAUSGABENPAUSCHALE BEI SELBSTAENDIGER TAETIGKEIT? 158 12.1.2 WIE HOCH IST DAS WERBUNGSKOSTENPAUSCHALE BEI NICHTSELBSTAENDIGER TAETIGKEIT? ..................................................................................................... 159 12.2 PFLEGETAETIGKEIT (BETREUUNG) .............................................................................. 160 12.2.1 WIE HOCH IST DAS BETRIEBSAUSGABENPAUSCHALE BEI SELBSTAENDIGER TAETIGKEIT? 160 13 INHALTSVERZEICHNIS SEITE 12.3 VERMIETUNG ...................................................................................................... 160 12.3.1 WIE HOCH IST DAS WERBUNGSKOSTENPAUSCHALE BEI VERMIETUNG VON ZIMMERN ODER APPARTEMENTS MIT FRUEHSTUECK MIT NICHT MEHR ALS ZEHN FREMDENBETTEN? 161 12.3.2 WIE HOCH IST DAS WERBUNGSKOSTENPAUSCHALE BEI KURZFRISTIGER VERMIETUNG VON FUENF MIT KOCHGELEGENHEITEN AUSGESTATTETEN APPARTEMENTS .............. 161 ANHANG QUELLENVERZEICHNIS .................................................................................................. 163 PARAGRAFENVERZEICHNIS .............................................................................................. 164 STICHWORTVERZEICHNIS ................................................................................................ 167 14
adam_txt INHALTSVERZEICHNIS INHALTSVERZEICHNIS SEITE VORWORT 3 KAPITEL 1 GESETZLICHE BASISPAUSCHALIERUNG IN DER EINKOMMEN STEUER 1.1 WELCHE GEWINNERMITTLUNGSARTEN GIBT ES? . 15 1.2 WELCHE MOEGLICHKEITEN DER PAUSCHALIERUNG GIBT ES? . 15 1.3 WAS BEINHALTET DAS GESETZ? . 16 1.3.1 WER DARF DEN GEWINN MITTELS DURCHSCHNITTSSATZES GERN § 17 ABS 1 ESTG ERMITTELN? . 16 1.3.2 WELCHE VORAUSSETZUNGEN MUESSEN ERFUELLT SEIN, UM DIE GESETZLICHE BASISPAUSCHALIERUNG ANWENDEN ZU KOENNEN? . 16 1.3.2.1 WAS IST BEI INANSPRUCHNAHME DER BASISPAUSCHALIERUNG ZU BEACHTEN? . 16 1.3.2.2 WELCHE FRISTEN SIND BEIM WECHSEL DER GEWINNERMITTLUNGSART ZU BEACHTEN? . 17 1.3.2.3 WANN MUSS DIE INANSPRUCHNAHME DER BASISPAUSCHALIERUNG BEANTRAGT WERDEN? . 17 1.3.2.4 WELCHE AUFZEICHNUNGSVERPFLICHTUNGEN BESTEHEN BEI INANSPRUCHNAHME DER BASISPAUSCHALIERUNG? . 18 1.3.2.5 WIE WIRD DER UMSATZ BEI INANSPRUCHNAHME DER BASISPAUSCHALIERUNG ERMITTELT? . 19 1.3.2.6 AUSSERGEWOEHNLICHE GESCHAEFTSFAELLE . 20 1.3.2.7 BETRIEBSVERAEUSSERUNG ODER BETRIEBSAUFGABE . 21 1.3.2.8 LIEBHABEREI . 21 1.3.3 WAS WIRD PAUSCHALIERT? . 21 1.3.3.1 WAS SIND BETRIEBSEINNAHMEN ISD § 17 ESTG? . 21 1.3.3.2 WAS SIND DURCHLAUFENDE POSTEN ISD § 17 ESTG? . 21 1.3.3.3 WAS SIND BETRIEBSAUSGABEN ISD § 17 ESTG? . 22 1.3.4 WIE WIRD DAS PAUSCHALE BERECHNET? . 24 1.3.4.1 HOEHE DES DURCHSCHNITTSSATZES . 24 1.3.4.2 WELCHE MOEGLICHKEITEN GIBT ES - UEBER DIE GESETZLICHE BASISPAUSCHALIERUNG HINAUS - DIE BETRIEBSAUSGABEN ZU PAUSCHALIEREN? . 27 INHALTSVERZEICHNIS SEITE 1.3.5 WELCHE AUSGABEN DUERFEN ZUSAETZLICH ZUM PAUSCHALBETRAG ABGESETZT WERDEN? . 27 1.3.5.1 AUSGABEN FUER WAREN, HALBERZEUGNISSE, ROH- UND HILFSSTOFFE SOWIE ZUTATEN . 28 1.3.5.2 AUSGABEN FUER LOEHNE SAMT LOHNNEBENKOSTEN . 29 1.3.5.3 AUSGABEN FUER FREMDLOEHNE, SOWEIT DIESE UNMITTELBAR IN LEISTUNGEN EINGEHEN, DIE DEN BETRIEBSGEGENSTAND DES UNTERNEHMENS BILDEN . 29 1.3.5.4 AUSGABEN FUER SOZIALVERSICHERUNGSBEITRAEGE . 30 1.3.5.5 AUSGABEN FUER REISE- UND FAHRTKOSTEN . 30 1.3.5.6 NEUE PAUSCHALE GEWINNERMITTLUNG FUER KLEINUNTERNEHMER NACH § 17 ABS 3A ESTG (BASISPAUSCHALIERUNG) . 30 1.3.6 WELCHE FREIBETRAEGE UND PRAEMIEN KOENNEN IM RAHMEN DER GESETZLICHEN BASISPAUSCHALIERUNG GELTEND GEMACHT WERDEN? . 31 1.3.6.1 FORSCHUNGSPRAEMIE . 31 1.3.6.2 GEWINNFREIBETRAG . 32 1.3.6.3 EXKURS: INVESTITIONSPRAEMIE (AWS) . 32 1.3.7 WORAUF IST BEI DER BERECHNUNG DES BETRIEBSAUSGABENPAUSCHALES BEI MITUNTERNEHMERSCHAFTEN ZU ACHTEN? . 33 1.3.8 AUSGEWAEHLTE RECHTSPRECHUNG ZUR BASISPAUSCHALIERUNG . 35 1.3.8.1 SCHAETZUNG MANGELS AUFZEICHNUNGEN UND BASISPAUSCHALIERUNG . 35 1.3.8.2 FREIWILLIGE BUCHFUEHRUNG NEBEN ANWENDUNG DER PAUSCHALIERUNGS VERORDNUNG . 35 1.3.8.3 NICHT NACHGEWIESENE BETRIEBSAUSGABEN . 36 1.3.8.4 ZUFLUSSZEITPUNKT DES GESCHAEFTSFUEHRERENTGELTS - INANSPRUCHNAHME BASISPAUSCHALIERUNG EINES MEHRHEITSGESELLSCHAFTERS . 36 1.3.9 FALLBEISPIELE ZUR GESETZLICHEN BASISPAUSCHALIERUNG (§ 17 ESTG) . 37 1.3.10 WELCHES FORMULAR IST AUSZUFUELLEN? . 39 KAPITEL 2 GESETZLICHE BASISPAUSCHALIERUNG UST 2.1 WELCHE MOEGLICHKEITEN DER PAUSCHALIERUNG GIBT ES? . 43 2.2 WAS BEINHALTET DAS GESETZ? . 43 2.2.1 WER DARF DIE VORSTEUERPAUSCHALIERUNG NACH DURCHSCHNITTSSAETZEN GERN § 14 USTG ANWENDEN? . 43 2.2.2 WELCHE VORAUSSETZUNGEN MUESSEN ERFUELLT SEIN, UM DIE PAUSCHALIERUNGSVO ANWENDEN ZU KOENNEN? . 43 6 INHALTSVERZEICHNIS SEITE 2.2.2.1 WAS IST BEI DER ERSTMALIGEN INANSPRUCHNAHME DER BASISPAUSCHALIERUNG ZU BEACHTEN? . 44 2.2.3 WAS WIRD PAUSCHALIERT? . 44 2.2.3.1 WIE WIRD DER GESAMTUMSATZ GERN § 17 ABS 5 USTG ERMITTELT? . 45 2.2.4 WIE ERFOLGT DIE BERECHNUNG DER PAUSCHALEN VORSTEUER? . 45 2.2.4.1 WELCHE VORSTEUERN KOENNEN ZUSAETZLICH ZUM PAUSCHALBETRAG ABGEZOGEN WERDEN? . 45 2.2.4.2 WANN ERFOLGT EINE VORSTEUERBERICHTIGUNG? . 46 2.2.4.3 WELCHE MOEGLICHKEITEN GIBT ES - UEBER DIE GESETZLICHE BASISPAUSCHALIERUNG HINAUS - DIE VORSTEUER ZU PAUSCHALIEREN? . 46 2.2.5 WIE LANGE IST DER STEUERPFLICHTIGE AN DIE PAUSCHALIERUNG GEBUNDEN? . 47 2.2.6 WELCHE AUFZEICHNUNGSVERPFLICHTUNG BESTEHT? . 47 2.3 FALLBEISPIEL ZUR GESETZLICHEN BASISPAUSCHALIERUNG (§ 14 USTG) . 48 2.4 WELCHES FORMULAR IST AUSZUFUELLEN? . 49 2.5 WELCHE WECHSELSEITIGEN BEZIEHUNGEN GIBT ES ZWISCHEN DER UMSATZSTEUER- UND DER EINKOMMENSTEUERPAUSCHALIERUNG? . 52 2.5.1 WODURCH UNTERSCHEIDET SICH DAS BRUTTO- VON DEM NETTOSYSTEM IM RAHMEN DER GEWINNERMITTLUNG NACH § 4 ABS 3 ESTG? . 52 2.5.2 WELCHE KONSEQUENZEN ERGEBEN SICH FUER DIE GEWINNERMITTLUNG NACH § 4 ABS 3 ESTG IN ABHAENGIGKEIT VON DER JEWEILS ANGEWANDTEN PAUSCHALIERUNGSKOMBINATION? . 53 2.6 GRUNDSAETZE DER PAUSCHALIERUNG . 55 2.7 FALLBEISPIEL ZUR GESETZLICHEN BASISPAUSCHALIERUNG (KOMBINATION § 17 ESTG UND §14 USTG) . 56 KAPITEL 3 VERORDNUNGSPAUSCHALIERUNGEN - ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN (BETRIEBLICHE EINKUNFTSARTEN) 3.1 WAS BEINHALTET DIE VERORDNUNGSERMAECHTIGUNG GERN § 17 ESTG? . 58 3.1.1 WIE LAUTET DER GESETZESTEXT DER VERORDNUNGSERMAECHTIGUNG GERN § 17 ESTG? 58 3.1.2 WELCHE SPEZIELLEN VO-BRANCHENPAUSCHALIERUNGEN GIBT ES? . 59 3.1.3 WIE STEHEN DIE EINZELNEN PAUSCHALIERUNGSVERORDNUNGEN ZUEINANDER? . 59 3.1.4 WIE IST DIE SACHLICHE UND ZEITLICHE REICHWEITE DER PAUSCHALIERUNGEN GEREGELT? . 59 3.1.4.1 BETRIEBSBEZOGENES WAHLRECHT . 59 3.1.4.2 BINDUNGSFRISTEN . 60 7 INHALTSVERZEICHNIS SEITE 3.1.5 WELCHE VORAUSSETZUNGEN MUESSEN ERFUELLT SEIN, UM DIE PAUSCHALIERUNGSVERORDNUNGEN ANWENDEN ZU KOENNEN? . 60 3.1.5.1 KEINE BUCHFUEHRUNGSPFLICHT UND KEINE FREIWILLIGE BUCHFUEHRUNG . 60 3.1.5.2 NICHTUEBERSCHREITEN VON UMSATZGRENZEN . 60 3.1.5.3 BEILAGE . 61 3.1.6 WANN MUSS DIE INANSPRUCHNAHME EINER PAUSCHALIERUNG BEKANNTGEGEBEN WERDEN? . 61 3.1.7 WELCHE GEWINNERMITTLUNGSART LIEGT BEI INANSPRUCHNAHME EINER PAUSCHALIERUNG VOR? . 62 3.1.7.1 BEMESSUNGSGRUNDLAGE UND GEWINNERMITTLUNG . 62 3.1.7.2 WECHSEL ZWISCHEN EINNAHMEN-AUSGABEN-RECHNUNG UND PAUSCHALIERUNG 62 3.1.7.3 WECHSEL ZWISCHEN BILANZIERUNG UND PAUSCHALIERUNG . 63 3.1.7.4 AUSSERGEWOEHNLICHE GESCHAEFTSFAELLE . 63 3.1.7.5 BETRIEBSVERAEUSSERUNG ODER BETRIEBSAUFGABE . 63 3.1.7.6 LIEBHABEREI . 63 3.1.8 WAS SIND BETRIEBSEINNAHMEN UND BETRIEBSAUSGABEN IM SINNE DER VERORDNUNGEN? . 64 3.1.8.1 BETRIEBSEINNAHMEN . 64 3.1.8.2 BETRIEBSAUSGABEN . 65 3.1.9 WELCHE FREIBETRAEGE UND PRAEMIEN KOENNEN IM RAHMEN DER VERORDNUNGSPAUSCHALIERUNG GELTEND GEMACHT WERDEN? . 65 3.1.9.1 FORSCHUNGSPRAEMIE . 65 3.1.9.2 GEWINNFREIBETRAG . 66 3.1.10 MITUNTERNEHMERSCHAFTEN . 66 3.1.11 WELCHE AUFZEICHNUNGSPFLICHTEN MUSS MAN IM RAHMEN DER PAUSCHALIERUNG BEACHTEN? . 66 3.2 WAS BEINHALTET DIE VERORDNUNGSERMAECHTIGUNG GERN § 14 USTG? . 67 3.2.1 WIE LAUTET DER GESETZESTEXT DER VERORDNUNGSERMAECHTIGUNG GERN § 14 USTG? 67 3.2.2 WELCHE PAUSCHALIERUNGSVERORDNUNGEN BEINHALTEN EINE VORSTEUERPAUSCHALIERUNG? . 68 3.2.3 WIE HOCH SIND DIE JEWEILS MASSGEBENDEN UMSATZGRENZEN? . 68 3.2.4 WANN MUSS DIE INANSPRUCHNAHME DER VORSTEUERPAUSCHALIERUNG BEKANNTGEGEBEN WERDEN? . 69 3.2.5 WANN MUSS DIE INANSPRUCHNAHME DER VORSTEUERPAUSCHALIERUNG WIDERRUFEN WERDEN? . 69 3.2.6 WELCHE AUFZEICHNUNGSPFLICHTEN MUSS MAN IM RAHMEN DER PAUSCHALIERUNG BEACHTEN? . 70 8 INHALTSVERZEICHNIS SEITE KAPITEL 4 PAUSCHALIERUNG FUER NICHT BUCHFUEHRENDE GEWERBETREI BENDE SOWIE FUER BESTIMMTE GRUPPEN VON UNTERNEHMEN 4.1 WAS BEINHALTET DIE VERORDNUNG BEZUEGLICH DER BETRIEBSAUSGABEN PAUSCHALIERUNG? . 71 4.1.1 WER DARF DIE VO UEBER DIE PAUSCHALIERUNG FUER NICHTBUCHFUEHRENDE GEWERBETREIBENDE ANWENDEN? . 71 4.1.2 WELCHE VORAUSSETZUNGEN MUESSEN ERFUELLT SEIN, UM DIE PAUSCHALIERUNGSVO ANWENDEN ZU KOENNEN? . 71 4.1.3 WAS WIRD PAUSCHALIERT? . 72 4.1.4 WIE WIRD DAS PAUSCHALE BERECHNET? . 73 4.1.5 WIE LANGE IST DER STEUERPFLICHTIGE AN DIE PAUSCHALIERUNG GEBUNDEN? . 75 4.2 FALLBEISPIEL ZUR VERORDNUNG UEBER DIE AUFSTELLUNG VON DURCHSCHNITTSSAETZEN FUER DIE ERMITTLUNG DES GEWINNES BEI NICHTBUCHFUEHRENDEN GEWERBETREIBENDEN (BGBL 55/1990) . 75 4.3 WAS BEINHALTET DIE VERORDNUNG BEZUEGLICH DER VORSTEUERPAUSCHALIERUNG? . 76 4.3.1 WER DARF DIE VORSTEUER AUF GRUNDLAGE DIESER VERORDNUNG PAUSCHALIEREN? . 76 4.3.2 WELCHE BESTIMMUNGEN GELTEN FUER FREIBERUFLICH TAETIGE UNTERNEHMER? . 76 4.3.2.1 WELCHE VORAUSSETZUNGEN MUESSEN ERFUELLT SEIN, UM DIE PAUSCHALIERUNGSVO ANWENDEN ZU KOENNEN? . 76 4.3.2.2 WAS WIRD PAUSCHALIERT? . 77 4.3.2.3 WIE WIRD DAS PAUSCHALE BERECHNET? . 77 4.3.3 WELCHE BESTIMMUNGEN GELTEN FUER NICHTBUCHFUEHRENDE HANDELS- UND GEWERBETREIBENDE? . 78 4.3.3.1 WELCHE VORAUSSETZUNGEN MUESSEN ERFUELLT SEIN, UM DIE PAUSCHALIERUNGSVO ANWENDEN ZU KOENNEN? . 78 4.3.3.2 WAS WIRD PAUSCHALIERT? . 79 4.3.3.3 WIE WIRD DAS PAUSCHALE BERECHNET? . 79 KAPITEL 5 GASTGEWERBEPAUSCHALIERUNG 5.1 WAS BEINHALTET DIE VERORDNUNG? . 81 5.1.1 WER DARF DIE VO UEBER DIE PAUSCHALIERUNG FUER GASTGEWERBE ANWENDEN? . 81 5.1.1.1 WANN IST EINE GEWERBEBERECHTIGUNG FUER DAS GASTGEWERBE NACH § 111 GEWO ERFORDERLICH? . 81 5.1.1.2 WANN IST EIN BEFAEHIGUNGSNACHWEIS FUER DAS GASTGEWERBE NACH § 111 GEWO NICHT ERFORDERLICH? . 81 9 INHALTSVERZEICHNIS SEITE 5.1.1.3 WELCHE ABGRENZUNG IN HINBLICK AUF ANWENDBARKEIT DIESER VERORDNUNG IST IM ZUSAMMENHANG MIT DER BEHERBERGUNG ZU BEACHTEN? . 82 5.1.2 WELCHE VORAUSSETZUNGEN MUESSEN ERFUELLT SEIN, UM DIE PAUSCHALIERUNGSVO ANWENDEN ZU KOENNEN? . 82 5.1.3 WAS WIRD PAUSCHALIERT? . 83 5.1.4 WIE WIRD DAS PAUSCHALE BERECHNET? . 84 5.1.4.1 WIE WIRD DAS GRUNDPAUSCHALE (§ 3) BERECHNET? . 85 5.1.4.2 WIE WIRD DAS MOBILITAETSPAUSCHALE (§ 4) BERECHNET? . 86 5.1.4.3 WIE WIRD DAS ENERGIE- UND RAUMPAUSCHALE (§ 5) BERECHNET? . 87 5.1.4.4 UEBERSICHT UEBER DIE PAUSCHALIEN (RZ 4306 ESTR 2000) . 87 5.1.5 WIE LANGE IST DER STEUERPFLICHTIGE AN DIE PAUSCHALIERUNG GEBUNDEN? . 88 5.1.6 WIE ERFOLGT DIE VEREINFACHTE FUEHRUNG DES WARENEINGANGSBUCHES? . 89 5.2 FALLBEISPIEL ZUR GASTGEWERBEPAUSCHALIERUNGSVERORDNUNG 2013 . 90 KAPITEL 6 PAUSCHALIERUNG FUER LEBENSMITTELEINZEL- UND GEMISCHT WARENHANDLUNG 6.1 WAS BEINHALTET DIE VERORDNUNG? . 98 6.1.1 WER DARF DIE VO UEBER DIE PAUSCHALIERUNG FUER LEBENSMITTELEINZEL- UND GEMISCHTWARENHANDLUNG ANWENDEN? . 98 6.1.1.1 WER IST *LEBENSMITTELEINZEL- ODER GEMISCHTWARENHAENDLER"? . 98 6.1.2 WELCHE VORAUSSETZUNGEN MUESSEN ERFUELLT SEIN, UM DIE PAUSCHALIERUNGSVO ANWENDEN ZU KOENNEN? . 101 6.1.2.1 WELCHE VORAUSSETZUNGEN MUESSEN BEI BETRIEBSEROEFFNUNG BZW BEI EINZELRECHTSNACHFOLGE ERFUELLT WERDEN? . 101 6.1.2.2 WELCHE BESTIMMUNGEN GELTEN BEI VORHANDENSEIN EINES BRANCHEN FREMDEN TEILBETRIEBES? . 102 6.1.3 WAS WIRD PAUSCHALIERT? . 103 6.1.4 WIE WIRD DAS PAUSCHALE BERECHNET? . 104 6.1.5 WIE LANGE IST DER STEUERPFLICHTIGE AN DIE PAUSCHALIERUNG GEBUNDEN? . 104 6.1.6 WIE ERFOLGT DIE EINFACHE FUEHRUNG DES WARENEINGANGSBUCHES? . 104 6.1.7 WIE ERFOLGT DIE BERECHNUNG DER PAUSCHALEN VORSTEUER? . 105 6.1.8 WELCHE AUFZEICHNUNGSVERPFLICHTUNG BESTEHT? . 106 6.1.8.1 WAS IST BEI DEN EINNAHMEN AUFZUZEICHNEN? . 106 6.8.1.2 WAS IST BEI DEN AUSGABEN AUFZUZEICHNEN? . 106 10 INHALTSVERZEICHNIS SEITE 6.2 FALLBEISPIEL ZUR LEBENSMITTELEINZEL- ODER GEMISCHTWARENHAENDLER PAUSCHALIERUNGSVERORDNUNG (BGBL II 228/1999) . 106 KAPITEL 7 DROGISTENPAUSCHALIERUNG 7.1 WAS BEINHALTET DIE VERORDNUNG? . 108 7.1.1 WER DARF DIE VO UEBER DIE PAUSCHALIERUNG FUER DROGISTEN ANWENDEN? . 108 7.1.1.1 WAS IST EIN *DROGERIEBETRIEB" IM SINNE DIESER VO? . 108 7.1.2 WELCHE VORAUSSETZUNGEN MUESSEN ERFUELLT SEIN, UM DIE PAUSCHALIERUNGSVO ANWENDEN ZU KOENNEN? . 108 7.1.3 WAS WIRD PAUSCHALIERT? . 109 7.1.4 WIE WIRD DAS PAUSCHALE BERECHNET? . 109 7.1.5 WIE LANGE IST DER STEUERPFLICHTIGE AN DIE PAUSCHALIERUNG GEBUNDEN? . 110 7.1.6 WIE ERFOLGT DIE FUEHRUNG DES WARENEINGANGSBUCHES? . 110 7.1.7 WIE ERFOLGT DIE BERECHNUNG DER PAUSCHALEN VORSTEUER? . 110 7.2 FALLBEISPIEL ZUR DROGISTENPAUSCHALIERUNGS-VO (BGBL II 229/1999) . 111 KAPITEL 8 HANDELSVERTRETERPAUSCHALIERUNG 8.1 WAS BEINHALTET DIE VERORDNUNG? . 114 8.1.1 WER DARF DIE VO UEBER DIE PAUSCHALIERUNG FUER HANDELSVERTRETER ANWENDEN? 114 8.1.1.1 WER IST *HANDELSVERTRETER" IM SINNE DIESER VO? . 114 8.1.2 WELCHE VORAUSSETZUNGEN MUESSEN ERFUELLT SEIN, UM DIE PAUSCHALIERUNGSVO ANWENDEN ZU KOENNEN? . 115 116 116 116 117 117 117 MEHRERE TAETIGKEITEN IM SELBEN BETRIEB . MITUNTERNEHMERSCHAFTEN . WAS WIRD PAUSCHALIERT? WIE WIRD DAS BETRIEBSAUSGABENPAUSCHALE BERECHNET? . WIE LANGE IST DER STEUERPFLICHTIGE AN DIE PAUSCHALIERUNG GEBUNDEN? WIE WIRD DAS VORSTEUER-PAUSCHALE BERECHNET? . 8.1.2.1 8.1.2.2 8.1.3 8.1.4 8.1.5 8.1.6 8.2 AUSGEWAEHLTE RECHTSPRECHUNG ZUR HANDELSVERTRETERPAUSCHALIERUNGSVO . 118 8.2.1 LAGERRAEUMLICHKEITEN . 118 8.2.2 GESELLSCHAFTER-GESCHAEFTSFUEHRER MIT VERTRETERTAETIGKEIT . 118 8.2.3 VERMITTLUNG VON ZEITUNGSINSERATEN . 119 8.3 FALLBEISPIELE ZUR HANDELSVERTRETERPAUSCHALIERUNGSVO (BGBL II 95/2000) . 119 11 INHALTSVERZEICHNIS SEITE KAPITEL 9 KUENSTLER- UND SCHRIFTSTELLERPAUSCHALIERUNG 9.1 WAS BEINHALTET DIE VERORDNUNG? . 124 9.1.1 WER DARF DIE VO UEBER DIE PAUSCHALIERUNG FUER KUENSTLER ANWENDEN? . 124 9.1.1.1 WER IST KUENSTLER BZW SCHRIFTSTELLER IM SINNE DIESER VO? . 124 9.1.2 WELCHE VORAUSSETZUNGEN MUESSEN ERFUELLT SEIN, UM DIE PAUSCHALIERUNGSVO ANWENDEN ZU KOENNEN? . 125 9.1.2.1 AUSSCHLUSS GERN §3 DER VERORDNUNG . 125 9.1.3 WAS WIRD PAUSCHALIERT? . 127 9.1.3.1 MEHRERE TAETIGKEITEN . 128 9.1.3.2 VERHAELTNIS ZUR WERBUNGSKOSTENPAUSCHALIERUNG . 128 9.1.4 WIE WIRD DAS PAUSCHALE BERECHNET? . 129 9.1.5 WIE LANGE IST DER STEUERPFLICHTIGE AN DIE PAUSCHALIERUNG GEBUNDEN? . 129 9.1.6 WIE WIRD DAS VORSTEUER-PAUSCHALE BERECHNET? . 129 9.2 FALLBEISPIEL ZUR KUENSTLER- UND SCHRIFTSTELLERPAUSCHALIERUNGSVO (BGBL II 417/2000) . 130 KAPITEL 10 SPORTLERPAUSCHALIERUNG 10.1 WAS BEINHALTET DIE VERORDNUNG? . 133 10.1.1 WER DARF DIE VO UEBER DIE PAUSCHALIERUNG FUER SPORTLER ANWENDEN? . 133 10.1.1.1 WER IST *SPORTLER" IM SINNE DIESER VO? . 133 10.1.2 WELCHE VORAUSSETZUNGEN MUESSEN ERFUELLT SEIN, UM DIE PAUSCHALIERUNGSVO ANWENDEN ZU KOENNEN? . 133 10.1.2.1 WIE WIRD DAS VERHAELTNIS DER IN- UND AUSLANDSAUFTRITTE ERMITTELT? . 134 10.1.3 WAS WIRD PAUSCHALIERT? . 135 10.1.4 WIE WIRD DAS PAUSCHALE BERECHNET? . 135 10.1.4.1 WORAUF IST BEI DER BERECHNUNG DES PAUSCHALBETRAGES ZU ACHTEN? . 135 10.1.4.2 WIE HOCH IST DER MAXIMAL GELTEND ZU MACHENDE GEWINNFREIBETRAG? . 136 10.1.5 WIE LANGE IST DER STEUERPFLICHTIGE AN DIE PAUSCHALIERUNG GEBUNDEN? . 136 10.2 WIE SIND EINNAHMEN AUS DER SICHT DES USTG ZU VERSTEUERN? . 137 KAPITEL 11 WERBUNGSKOSTENPAUSCHALIERUNG 11.1 WAS BEINHALTET DIE VERORDNUNG? . 138 11.1.1 WER DARF DIE VO UEBER DIE PAUSCHALIERUNG VON WERBUNGSKOSTEN ANWENDEN? . 138 12 INHALTSVERZEICHNIS SEITE 11.1.1.1 WAS WIRD IN DIESER VERORDNUNG GEREGELT? . 138 11.1.2 WIE WIRD DAS PAUSCHALE BERECHNET? . 138 11.1.2.1 WAS IST DIE BEMESSUNGSGRUNDLAGE FUER DEN PAUSCHBETRAG? . 138 11.1.2.2 WIE WIRKEN SICH ERHALTENE KOSTENERSAETZE AUF DEN PAUSCHBETRAG AUS? . 139 11.1.2.3 GILT DER JAHRESHOECHSTBETRAG AUCH FUER KUERZERE UNTERJAEHRIGE TAETIGKEITEN? 139 11.1.2.4 DUERFEN NEBEN DEN PAUSCHBETRAEGEN AUCH ZUSAETZLICHE WERBUNGSKOSTEN BERUECKSICHTIGT WERDEN? . 140 11.1.3 WELCHE BERUFSGRUPPEN DUERFEN DIE WERBUNGSKOSTENPAUSCHALIERUNG IN WELCHER HOEHE IN ANSPRUCH NEHMEN? . 140 11.1.3.1 ARTISTEN . 141 11.1.3.2 FILMSCHAUSPIELER UND BUEHNENANGEHOERIGE . 141 11.1.3.3 FERNSEHSCHAFFENDE, DIE REGELMAESSIG (MEHRMALS IM MONAT) AUF DEM BILDSCHIRM ERSCHEINEN . 142 11.1.3.4 JOURNALISTEN . 142 11.1.3.5 MUSIKER . 145 11.1.3.6 FORSTARBEITER, FOERSTER IM REVIERDIENST UND BERUFSJAEGER IM REVIERDIENST . 145 11.1.3.7 HAUSBESORGER . 146 11.1.3.8 HEIMARBEITER . 147 11.1.3.9 VERTRETER . 148 11.1.3.10 MITGLIEDER EINER STADT-, GEMEINDE- ODER ORTSVERTRETUNG . 150 11.1.3.11 EXPATRIATES . 154 11.1.4 INWIEFERN IST DIE PAUSCHALIERUNG FUER ARBEITNEHMER MIT ERWEITERTEM TAETIGKEITSUMFANGANWENDBAR? . 155 11.1.5 WELCHE MOEGLICHKEITEN HAT DER STEUERPFLICHTIGE, WENN ER ZEITGLEICH EINE TAETIGKEIT IN SELBSTAENDIGER UND NICHTSELBSTAENDIGER ART AUSUEBT? . 156 11.1.6 WIE ERFOLGT DIE BERUECKSICHTIGUNG DES WERBUNGSKOSTENPAUSCHALES? . 157 11.1.7 WIE LANGE IST DER STEUERPFLICHTIGE AN DIE PAUSCHALIERUNG GEBUNDEN? . 157 KAPITEL 12 SONSTIGE PAUSCHALIERUNGSFORMEN 12.1 TAGESMUETTER . 158 12.1.1 WIE HOCH IST DAS BETRIEBSAUSGABENPAUSCHALE BEI SELBSTAENDIGER TAETIGKEIT? 158 12.1.2 WIE HOCH IST DAS WERBUNGSKOSTENPAUSCHALE BEI NICHTSELBSTAENDIGER TAETIGKEIT? . 159 12.2 PFLEGETAETIGKEIT (BETREUUNG) . 160 12.2.1 WIE HOCH IST DAS BETRIEBSAUSGABENPAUSCHALE BEI SELBSTAENDIGER TAETIGKEIT? 160 13 INHALTSVERZEICHNIS SEITE 12.3 VERMIETUNG . 160 12.3.1 WIE HOCH IST DAS WERBUNGSKOSTENPAUSCHALE BEI VERMIETUNG VON ZIMMERN ODER APPARTEMENTS MIT FRUEHSTUECK MIT NICHT MEHR ALS ZEHN FREMDENBETTEN? 161 12.3.2 WIE HOCH IST DAS WERBUNGSKOSTENPAUSCHALE BEI KURZFRISTIGER VERMIETUNG VON FUENF MIT KOCHGELEGENHEITEN AUSGESTATTETEN APPARTEMENTS . 161 ANHANG QUELLENVERZEICHNIS . 163 PARAGRAFENVERZEICHNIS . 164 STICHWORTVERZEICHNIS . 167 14
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