Pauschalierungen und ihre Anwendung im Steuerrecht exkl. Land- und Forstwirtschaft
Gespeichert in:
1. Verfasser: | |
---|---|
Format: | Buch |
Sprache: | German |
Veröffentlicht: |
Graz
dbv-Verlag
[2020]
|
Ausgabe: | 2. Auflage |
Schriftenreihe: | Praxishandbuch
|
Schlagworte: | |
Online-Zugang: | Inhaltsverzeichnis |
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adam_text | INHALTSVERZEICHNIS
INHALTSVERZEICHNIS
SEITE
VORWORT
3
KAPITEL
1
GESETZLICHE
BASISPAUSCHALIERUNG
IN
DER
EINKOMMEN
STEUER
1.1
WELCHE
GEWINNERMITTLUNGSARTEN
GIBT
ES?
........................................................
15
1.2
WELCHE
MOEGLICHKEITEN
DER
PAUSCHALIERUNG
GIBT
ES?
..........................................
15
1.3
WAS
BEINHALTET
DAS
GESETZ?
..............................................................................
16
1.3.1
WER
DARF
DEN
GEWINN
MITTELS
DURCHSCHNITTSSATZES
GERN
§
17
ABS
1
ESTG
ERMITTELN?
.....................................................................................................
16
1.3.2
WELCHE
VORAUSSETZUNGEN
MUESSEN
ERFUELLT
SEIN,
UM
DIE
GESETZLICHE
BASISPAUSCHALIERUNG
ANWENDEN
ZU
KOENNEN?
................................................
16
1.3.2.1
WAS
IST
BEI
INANSPRUCHNAHME
DER
BASISPAUSCHALIERUNG
ZU
BEACHTEN?
..
16
1.3.2.2
WELCHE
FRISTEN
SIND
BEIM
WECHSEL
DER
GEWINNERMITTLUNGSART
ZU
BEACHTEN?
...............................................................................................
17
1.3.2.3
WANN
MUSS
DIE
INANSPRUCHNAHME
DER
BASISPAUSCHALIERUNG
BEANTRAGT
WERDEN?
...................................................................................................
17
1.3.2.4
WELCHE
AUFZEICHNUNGSVERPFLICHTUNGEN
BESTEHEN
BEI
INANSPRUCHNAHME
DER
BASISPAUSCHALIERUNG?
.......................................................................
18
1.3.2.5
WIE
WIRD
DER
UMSATZ
BEI
INANSPRUCHNAHME
DER
BASISPAUSCHALIERUNG
ERMITTELT?
................................................................................................
19
1.3.2.6
AUSSERGEWOEHNLICHE
GESCHAEFTSFAELLE
...........................................................
20
1.3.2.7
BETRIEBSVERAEUSSERUNG
ODER
BETRIEBSAUFGABE
...........................................
21
1.3.2.8
LIEBHABEREI
..............................................................................................
21
1.3.3
WAS
WIRD
PAUSCHALIERT?
................................................................................
21
1.3.3.1
WAS
SIND
BETRIEBSEINNAHMEN
ISD
§
17
ESTG?
.........................................
21
1.3.3.2
WAS
SIND
DURCHLAUFENDE
POSTEN
ISD
§
17
ESTG?
......................................
21
1.3.3.3
WAS
SIND
BETRIEBSAUSGABEN
ISD
§
17
ESTG?
..............................................
22
1.3.4
WIE
WIRD
DAS
PAUSCHALE
BERECHNET?
............................................................
24
1.3.4.1
HOEHE
DES
DURCHSCHNITTSSATZES
................................................................
24
1.3.4.2
WELCHE
MOEGLICHKEITEN
GIBT
ES
-
UEBER
DIE
GESETZLICHE
BASISPAUSCHALIERUNG
HINAUS
-
DIE
BETRIEBSAUSGABEN
ZU
PAUSCHALIEREN?
..................................
27
INHALTSVERZEICHNIS
SEITE
1.3.5
WELCHE
AUSGABEN
DUERFEN
ZUSAETZLICH
ZUM
PAUSCHALBETRAG
ABGESETZT
WERDEN?
........................................................................................................
27
1.3.5.1
AUSGABEN
FUER
WAREN,
HALBERZEUGNISSE,
ROH-
UND
HILFSSTOFFE
SOWIE
ZUTATEN
....................................................................................................
28
1.3.5.2
AUSGABEN
FUER
LOEHNE
SAMT
LOHNNEBENKOSTEN
.........................................
29
1.3.5.3
AUSGABEN
FUER
FREMDLOEHNE,
SOWEIT
DIESE
UNMITTELBAR
IN
LEISTUNGEN
EINGEHEN,
DIE
DEN
BETRIEBSGEGENSTAND
DES
UNTERNEHMENS
BILDEN
.......
29
1.3.5.4
AUSGABEN
FUER
SOZIALVERSICHERUNGSBEITRAEGE
.............................................
30
1.3.5.5
AUSGABEN
FUER
REISE-
UND
FAHRTKOSTEN
.....................................................
30
1.3.5.6
NEUE
PAUSCHALE
GEWINNERMITTLUNG
FUER
KLEINUNTERNEHMER
NACH
§
17
ABS
3A
ESTG
(BASISPAUSCHALIERUNG)
.................................................
30
1.3.6
WELCHE
FREIBETRAEGE
UND
PRAEMIEN
KOENNEN
IM
RAHMEN
DER
GESETZLICHEN
BASISPAUSCHALIERUNG
GELTEND
GEMACHT
WERDEN?
.........................................
31
1.3.6.1
FORSCHUNGSPRAEMIE
....................................................................................
31
1.3.6.2
GEWINNFREIBETRAG
.....................................................................................
32
1.3.6.3
EXKURS:
INVESTITIONSPRAEMIE
(AWS)
.............................................................
32
1.3.7
WORAUF
IST
BEI
DER
BERECHNUNG
DES
BETRIEBSAUSGABENPAUSCHALES
BEI
MITUNTERNEHMERSCHAFTEN
ZU
ACHTEN?
..........................................................
33
1.3.8
AUSGEWAEHLTE
RECHTSPRECHUNG
ZUR
BASISPAUSCHALIERUNG
.............................
35
1.3.8.1
SCHAETZUNG
MANGELS
AUFZEICHNUNGEN
UND
BASISPAUSCHALIERUNG
...............
35
1.3.8.2
FREIWILLIGE
BUCHFUEHRUNG
NEBEN
ANWENDUNG
DER
PAUSCHALIERUNGS
VERORDNUNG
..............................................................................
35
1.3.8.3
NICHT
NACHGEWIESENE
BETRIEBSAUSGABEN
.................................................
36
1.3.8.4
ZUFLUSSZEITPUNKT
DES
GESCHAEFTSFUEHRERENTGELTS
-
INANSPRUCHNAHME
BASISPAUSCHALIERUNG
EINES
MEHRHEITSGESELLSCHAFTERS
............................
36
1.3.9
FALLBEISPIELE
ZUR
GESETZLICHEN
BASISPAUSCHALIERUNG
(§
17
ESTG)
..................
37
1.3.10
WELCHES
FORMULAR
IST
AUSZUFUELLEN?
..............................................................
39
KAPITEL
2
GESETZLICHE
BASISPAUSCHALIERUNG
UST
2.1
WELCHE
MOEGLICHKEITEN
DER
PAUSCHALIERUNG
GIBT
ES?
.........................................
43
2.2
WAS
BEINHALTET
DAS
GESETZ?
...............................................................................
43
2.2.1
WER
DARF
DIE
VORSTEUERPAUSCHALIERUNG
NACH
DURCHSCHNITTSSAETZEN
GERN
§
14
USTG
ANWENDEN?
..........................................................................
43
2.2.2
WELCHE
VORAUSSETZUNGEN
MUESSEN
ERFUELLT
SEIN,
UM
DIE
PAUSCHALIERUNGSVO
ANWENDEN
ZU
KOENNEN?
.................................................................................
43
6
INHALTSVERZEICHNIS
SEITE
2.2.2.1
WAS
IST
BEI
DER
ERSTMALIGEN
INANSPRUCHNAHME
DER
BASISPAUSCHALIERUNG
ZU
BEACHTEN?
...........................................................................................
44
2.2.3
WAS
WIRD
PAUSCHALIERT?
...............................................................................
44
2.2.3.1
WIE
WIRD
DER
GESAMTUMSATZ
GERN
§
17
ABS
5
USTG
ERMITTELT?
..............
45
2.2.4
WIE
ERFOLGT
DIE
BERECHNUNG
DER
PAUSCHALEN
VORSTEUER?
............................
45
2.2.4.1
WELCHE
VORSTEUERN
KOENNEN
ZUSAETZLICH
ZUM
PAUSCHALBETRAG
ABGEZOGEN
WERDEN?
...................................................................................................
45
2.2.4.2
WANN
ERFOLGT
EINE
VORSTEUERBERICHTIGUNG?
...........................................
46
2.2.4.3
WELCHE
MOEGLICHKEITEN
GIBT
ES
-
UEBER
DIE
GESETZLICHE
BASISPAUSCHALIERUNG
HINAUS
-
DIE
VORSTEUER
ZU
PAUSCHALIEREN?
..............................................
46
2.2.5
WIE
LANGE
IST
DER
STEUERPFLICHTIGE
AN
DIE
PAUSCHALIERUNG
GEBUNDEN?
........
47
2.2.6
WELCHE
AUFZEICHNUNGSVERPFLICHTUNG
BESTEHT?
.............................................
47
2.3
FALLBEISPIEL
ZUR
GESETZLICHEN
BASISPAUSCHALIERUNG
(§
14
USTG)
.........................
48
2.4
WELCHES
FORMULAR
IST
AUSZUFUELLEN?
...................................................................
49
2.5
WELCHE
WECHSELSEITIGEN
BEZIEHUNGEN
GIBT
ES
ZWISCHEN
DER
UMSATZSTEUER-
UND
DER
EINKOMMENSTEUERPAUSCHALIERUNG?
.....................................................
52
2.5.1
WODURCH
UNTERSCHEIDET
SICH
DAS
BRUTTO-
VON
DEM
NETTOSYSTEM
IM
RAHMEN
DER
GEWINNERMITTLUNG
NACH
§
4
ABS
3
ESTG?
...............................................
52
2.5.2
WELCHE
KONSEQUENZEN
ERGEBEN
SICH
FUER
DIE
GEWINNERMITTLUNG
NACH
§
4
ABS
3
ESTG
IN
ABHAENGIGKEIT
VON
DER
JEWEILS
ANGEWANDTEN
PAUSCHALIERUNGSKOMBINATION?
....................................................................
53
2.6
GRUNDSAETZE
DER
PAUSCHALIERUNG
........................................................................
55
2.7
FALLBEISPIEL
ZUR
GESETZLICHEN
BASISPAUSCHALIERUNG
(KOMBINATION
§
17
ESTG
UND
§14
USTG)
..........................................................................................................
56
KAPITEL
3
VERORDNUNGSPAUSCHALIERUNGEN
-
ALLGEMEINE
BESTIMMUNGEN
(BETRIEBLICHE
EINKUNFTSARTEN)
3.1
WAS
BEINHALTET
DIE
VERORDNUNGSERMAECHTIGUNG
GERN
§
17
ESTG?
......................
58
3.1.1
WIE
LAUTET
DER
GESETZESTEXT
DER
VERORDNUNGSERMAECHTIGUNG
GERN
§
17
ESTG?
58
3.1.2
WELCHE
SPEZIELLEN
VO-BRANCHENPAUSCHALIERUNGEN
GIBT
ES?
........................
59
3.1.3
WIE
STEHEN
DIE
EINZELNEN
PAUSCHALIERUNGSVERORDNUNGEN
ZUEINANDER?
......
59
3.1.4
WIE
IST
DIE
SACHLICHE
UND
ZEITLICHE
REICHWEITE
DER
PAUSCHALIERUNGEN
GEREGELT?
......................................................................................................
59
3.1.4.1
BETRIEBSBEZOGENES
WAHLRECHT
................................................................
59
3.1.4.2
BINDUNGSFRISTEN
......................................................................................
60
7
INHALTSVERZEICHNIS
SEITE
3.1.5
WELCHE
VORAUSSETZUNGEN
MUESSEN
ERFUELLT
SEIN,
UM
DIE
PAUSCHALIERUNGSVERORDNUNGEN
ANWENDEN
ZU
KOENNEN?
...............................
60
3.1.5.1
KEINE
BUCHFUEHRUNGSPFLICHT
UND
KEINE
FREIWILLIGE
BUCHFUEHRUNG
..............
60
3.1.5.2
NICHTUEBERSCHREITEN
VON
UMSATZGRENZEN
................................................
60
3.1.5.3
BEILAGE
.....................................................................................................
61
3.1.6
WANN
MUSS
DIE
INANSPRUCHNAHME
EINER
PAUSCHALIERUNG
BEKANNTGEGEBEN
WERDEN?
........................................................................................................
61
3.1.7
WELCHE
GEWINNERMITTLUNGSART
LIEGT
BEI
INANSPRUCHNAHME
EINER
PAUSCHALIERUNG
VOR?
......................................................................................
62
3.1.7.1
BEMESSUNGSGRUNDLAGE
UND
GEWINNERMITTLUNG
.......................................
62
3.1.7.2
WECHSEL
ZWISCHEN
EINNAHMEN-AUSGABEN-RECHNUNG
UND
PAUSCHALIERUNG
62
3.1.7.3
WECHSEL
ZWISCHEN
BILANZIERUNG
UND
PAUSCHALIERUNG
...............................
63
3.1.7.4
AUSSERGEWOEHNLICHE
GESCHAEFTSFAELLE
............................................................
63
3.1.7.5
BETRIEBSVERAEUSSERUNG
ODER
BETRIEBSAUFGABE
...........................................
63
3.1.7.6
LIEBHABEREI
..............................................................................................
63
3.1.8
WAS
SIND
BETRIEBSEINNAHMEN
UND
BETRIEBSAUSGABEN
IM
SINNE
DER
VERORDNUNGEN?
.............................................................................................
64
3.1.8.1
BETRIEBSEINNAHMEN
.................................................................................
64
3.1.8.2
BETRIEBSAUSGABEN
....................................................................................
65
3.1.9
WELCHE
FREIBETRAEGE
UND
PRAEMIEN
KOENNEN
IM
RAHMEN
DER
VERORDNUNGSPAUSCHALIERUNG
GELTEND
GEMACHT
WERDEN?
............................
65
3.1.9.1
FORSCHUNGSPRAEMIE
...................................................................................
65
3.1.9.2
GEWINNFREIBETRAG
.....................................................................................
66
3.1.10
MITUNTERNEHMERSCHAFTEN
.............................................................................
66
3.1.11
WELCHE
AUFZEICHNUNGSPFLICHTEN
MUSS
MAN
IM
RAHMEN
DER
PAUSCHALIERUNG
BEACHTEN?
.....................................................................................................
66
3.2
WAS
BEINHALTET
DIE
VERORDNUNGSERMAECHTIGUNG
GERN
§
14
USTG?
...................
67
3.2.1
WIE
LAUTET
DER
GESETZESTEXT
DER
VERORDNUNGSERMAECHTIGUNG
GERN
§
14
USTG?
67
3.2.2
WELCHE
PAUSCHALIERUNGSVERORDNUNGEN
BEINHALTEN
EINE
VORSTEUERPAUSCHALIERUNG?
............................................................................
68
3.2.3
WIE
HOCH
SIND
DIE
JEWEILS
MASSGEBENDEN
UMSATZGRENZEN?
........................
68
3.2.4
WANN
MUSS
DIE
INANSPRUCHNAHME
DER
VORSTEUERPAUSCHALIERUNG
BEKANNTGEGEBEN
WERDEN?
............................................................................
69
3.2.5
WANN
MUSS
DIE
INANSPRUCHNAHME
DER
VORSTEUERPAUSCHALIERUNG
WIDERRUFEN
WERDEN?
....................................................................................
69
3.2.6
WELCHE
AUFZEICHNUNGSPFLICHTEN
MUSS
MAN
IM
RAHMEN
DER
PAUSCHALIERUNG
BEACHTEN?
.....................................................................................................
70
8
INHALTSVERZEICHNIS
SEITE
KAPITEL
4
PAUSCHALIERUNG
FUER
NICHT
BUCHFUEHRENDE
GEWERBETREI
BENDE
SOWIE
FUER
BESTIMMTE
GRUPPEN
VON
UNTERNEHMEN
4.1
WAS
BEINHALTET
DIE
VERORDNUNG
BEZUEGLICH
DER
BETRIEBSAUSGABEN
PAUSCHALIERUNG?
......................................................................................
71
4.1.1
WER
DARF
DIE
VO
UEBER
DIE
PAUSCHALIERUNG
FUER
NICHTBUCHFUEHRENDE
GEWERBETREIBENDE
ANWENDEN?
...................................................................
71
4.1.2
WELCHE
VORAUSSETZUNGEN
MUESSEN
ERFUELLT
SEIN,
UM
DIE
PAUSCHALIERUNGSVO
ANWENDEN
ZU
KOENNEN?
.................................................................................
71
4.1.3
WAS
WIRD
PAUSCHALIERT?
...............................................................................
72
4.1.4 WIE
WIRD
DAS
PAUSCHALE
BERECHNET?
............................................................
73
4.1.5
WIE
LANGE
IST
DER STEUERPFLICHTIGE
AN
DIE
PAUSCHALIERUNG
GEBUNDEN?
........
75
4.2
FALLBEISPIEL
ZUR
VERORDNUNG
UEBER
DIE
AUFSTELLUNG
VON
DURCHSCHNITTSSAETZEN
FUER
DIE
ERMITTLUNG
DES
GEWINNES
BEI
NICHTBUCHFUEHRENDEN
GEWERBETREIBENDEN
(BGBL
55/1990)
..................................................................................................
75
4.3
WAS
BEINHALTET
DIE
VERORDNUNG
BEZUEGLICH
DER
VORSTEUERPAUSCHALIERUNG?
......
76
4.3.1
WER
DARF
DIE
VORSTEUER
AUF
GRUNDLAGE
DIESER
VERORDNUNG
PAUSCHALIEREN?
.
76
4.3.2
WELCHE
BESTIMMUNGEN
GELTEN
FUER
FREIBERUFLICH
TAETIGE
UNTERNEHMER?
.......
76
4.3.2.1
WELCHE
VORAUSSETZUNGEN
MUESSEN
ERFUELLT
SEIN,
UM
DIE
PAUSCHALIERUNGSVO
ANWENDEN
ZU
KOENNEN?
...........................................................................
76
4.3.2.2
WAS
WIRD
PAUSCHALIERT?
...........................................................................
77
4.3.2.3
WIE
WIRD
DAS
PAUSCHALE
BERECHNET?
......................................................
77
4.3.3
WELCHE
BESTIMMUNGEN
GELTEN
FUER
NICHTBUCHFUEHRENDE
HANDELS-
UND
GEWERBETREIBENDE?
.....................................................................................
78
4.3.3.1
WELCHE
VORAUSSETZUNGEN
MUESSEN
ERFUELLT
SEIN,
UM
DIE
PAUSCHALIERUNGSVO
ANWENDEN
ZU
KOENNEN?
...........................................................................
78
4.3.3.2
WAS
WIRD
PAUSCHALIERT?
...........................................................................
79
4.3.3.3
WIE
WIRD
DAS
PAUSCHALE
BERECHNET?
......................................................
79
KAPITEL
5
GASTGEWERBEPAUSCHALIERUNG
5.1
WAS
BEINHALTET
DIE
VERORDNUNG?
......................................................................
81
5.1.1
WER
DARF
DIE
VO
UEBER
DIE
PAUSCHALIERUNG
FUER
GASTGEWERBE
ANWENDEN?
...
81
5.1.1.1
WANN
IST
EINE
GEWERBEBERECHTIGUNG
FUER
DAS
GASTGEWERBE
NACH
§
111
GEWO
ERFORDERLICH?
.................................................................................
81
5.1.1.2
WANN
IST
EIN
BEFAEHIGUNGSNACHWEIS
FUER
DAS
GASTGEWERBE
NACH
§
111
GEWO
NICHT
ERFORDERLICH?
.......................................................................
81
9
INHALTSVERZEICHNIS
SEITE
5.1.1.3
WELCHE
ABGRENZUNG
IN
HINBLICK
AUF
ANWENDBARKEIT
DIESER
VERORDNUNG
IST
IM
ZUSAMMENHANG
MIT
DER
BEHERBERGUNG
ZU
BEACHTEN?
.
82
5.1.2
WELCHE
VORAUSSETZUNGEN
MUESSEN
ERFUELLT
SEIN,
UM
DIE
PAUSCHALIERUNGSVO
ANWENDEN
ZU
KOENNEN?
.................................................................................
82
5.1.3
WAS
WIRD
PAUSCHALIERT?
................................................................................
83
5.1.4
WIE
WIRD
DAS
PAUSCHALE
BERECHNET?
............................................................
84
5.1.4.1
WIE
WIRD
DAS
GRUNDPAUSCHALE
(§
3)
BERECHNET?
......................................
85
5.1.4.2
WIE
WIRD
DAS
MOBILITAETSPAUSCHALE
(§
4)
BERECHNET?
...............................
86
5.1.4.3
WIE
WIRD
DAS
ENERGIE-
UND
RAUMPAUSCHALE
(§
5)
BERECHNET?
.................
87
5.1.4.4
UEBERSICHT
UEBER
DIE
PAUSCHALIEN
(RZ
4306
ESTR
2000)
...............................
87
5.1.5
WIE
LANGE
IST
DER
STEUERPFLICHTIGE
AN
DIE
PAUSCHALIERUNG
GEBUNDEN?
........
88
5.1.6
WIE
ERFOLGT
DIE
VEREINFACHTE
FUEHRUNG
DES
WARENEINGANGSBUCHES?
...........
89
5.2
FALLBEISPIEL
ZUR
GASTGEWERBEPAUSCHALIERUNGSVERORDNUNG
2013
.......................
90
KAPITEL
6
PAUSCHALIERUNG
FUER
LEBENSMITTELEINZEL-
UND
GEMISCHT
WARENHANDLUNG
6.1
WAS
BEINHALTET
DIE
VERORDNUNG?
......................................................................
98
6.1.1
WER
DARF
DIE
VO
UEBER
DIE
PAUSCHALIERUNG
FUER
LEBENSMITTELEINZEL-
UND
GEMISCHTWARENHANDLUNG
ANWENDEN?
..........................................................
98
6.1.1.1
WER
IST
*LEBENSMITTELEINZEL-
ODER
GEMISCHTWARENHAENDLER ?
...............
98
6.1.2
WELCHE
VORAUSSETZUNGEN
MUESSEN
ERFUELLT
SEIN,
UM
DIE
PAUSCHALIERUNGSVO
ANWENDEN
ZU
KOENNEN?
................................................................................
101
6.1.2.1
WELCHE
VORAUSSETZUNGEN
MUESSEN
BEI
BETRIEBSEROEFFNUNG
BZW
BEI
EINZELRECHTSNACHFOLGE
ERFUELLT
WERDEN?
.................................................
101
6.1.2.2
WELCHE
BESTIMMUNGEN
GELTEN
BEI
VORHANDENSEIN
EINES
BRANCHEN
FREMDEN
TEILBETRIEBES?
.........................................................................
102
6.1.3
WAS
WIRD
PAUSCHALIERT?
...............................................................................
103
6.1.4
WIE
WIRD
DAS
PAUSCHALE
BERECHNET?
...........................................................
104
6.1.5
WIE
LANGE
IST
DER
STEUERPFLICHTIGE
AN
DIE
PAUSCHALIERUNG
GEBUNDEN?
.......
104
6.1.6
WIE
ERFOLGT
DIE
EINFACHE
FUEHRUNG
DES
WARENEINGANGSBUCHES?
.................
104
6.1.7
WIE
ERFOLGT
DIE
BERECHNUNG
DER
PAUSCHALEN
VORSTEUER?
...........................
105
6.1.8
WELCHE
AUFZEICHNUNGSVERPFLICHTUNG
BESTEHT?
..........................................
106
6.1.8.1
WAS
IST
BEI
DEN
EINNAHMEN
AUFZUZEICHNEN?
.........................................
106
6.8.1.2
WAS
IST
BEI
DEN
AUSGABEN
AUFZUZEICHNEN?
............................................
106
10
INHALTSVERZEICHNIS
SEITE
6.2
FALLBEISPIEL
ZUR
LEBENSMITTELEINZEL-
ODER
GEMISCHTWARENHAENDLER
PAUSCHALIERUNGSVERORDNUNG
(BGBL
II
228/1999)
....................................
106
KAPITEL
7
DROGISTENPAUSCHALIERUNG
7.1
WAS
BEINHALTET
DIE
VERORDNUNG?
....................................................................
108
7.1.1
WER
DARF
DIE
VO
UEBER
DIE
PAUSCHALIERUNG
FUER
DROGISTEN
ANWENDEN?
........
108
7.1.1.1
WAS
IST
EIN
*DROGERIEBETRIEB
IM
SINNE
DIESER
VO?
.............................
108
7.1.2
WELCHE
VORAUSSETZUNGEN
MUESSEN
ERFUELLT
SEIN,
UM
DIE
PAUSCHALIERUNGSVO
ANWENDEN
ZU
KOENNEN?
...............................................................................
108
7.1.3
WAS
WIRD
PAUSCHALIERT?
..............................................................................
109
7.1.4
WIE
WIRD
DAS
PAUSCHALE
BERECHNET?
...........................................................
109
7.1.5
WIE
LANGE
IST
DER
STEUERPFLICHTIGE
AN
DIE
PAUSCHALIERUNG
GEBUNDEN?
.......
110
7.1.6
WIE
ERFOLGT
DIE
FUEHRUNG
DES
WARENEINGANGSBUCHES?
................................
110
7.1.7
WIE
ERFOLGT
DIE
BERECHNUNG
DER
PAUSCHALEN
VORSTEUER?
..........................
110
7.2
FALLBEISPIEL
ZUR
DROGISTENPAUSCHALIERUNGS-VO
(BGBL
II
229/1999)
..................
111
KAPITEL
8
HANDELSVERTRETERPAUSCHALIERUNG
8.1
WAS
BEINHALTET
DIE
VERORDNUNG?
....................................................................
114
8.1.1
WER
DARF
DIE
VO
UEBER
DIE
PAUSCHALIERUNG
FUER
HANDELSVERTRETER
ANWENDEN?
114
8.1.1.1
WER
IST
*HANDELSVERTRETER
IM
SINNE
DIESER
VO?
..................................
114
8.1.2
WELCHE
VORAUSSETZUNGEN
MUESSEN
ERFUELLT
SEIN,
UM
DIE
PAUSCHALIERUNGSVO
ANWENDEN
ZU
KOENNEN?
................................................................................
115
116
116
116
117
117
117
MEHRERE
TAETIGKEITEN
IM
SELBEN
BETRIEB
.......................................
MITUNTERNEHMERSCHAFTEN
............................................................
WAS
WIRD
PAUSCHALIERT?
WIE
WIRD
DAS
BETRIEBSAUSGABENPAUSCHALE
BERECHNET?
....................
WIE
LANGE
IST
DER STEUERPFLICHTIGE
AN
DIE
PAUSCHALIERUNG
GEBUNDEN?
WIE
WIRD
DAS
VORSTEUER-PAUSCHALE
BERECHNET?
...............................
8.1.2.1
8.1.2.2
8.1.3
8.1.4
8.1.5
8.1.6
8.2
AUSGEWAEHLTE
RECHTSPRECHUNG
ZUR
HANDELSVERTRETERPAUSCHALIERUNGSVO
........
118
8.2.1
LAGERRAEUMLICHKEITEN
....................................................................................
118
8.2.2
GESELLSCHAFTER-GESCHAEFTSFUEHRER
MIT
VERTRETERTAETIGKEIT
.............................
118
8.2.3
VERMITTLUNG
VON
ZEITUNGSINSERATEN
............................................................
119
8.3
FALLBEISPIELE
ZUR
HANDELSVERTRETERPAUSCHALIERUNGSVO
(BGBL
II
95/2000)
.......
119
11
INHALTSVERZEICHNIS
SEITE
KAPITEL
9
KUENSTLER-
UND
SCHRIFTSTELLERPAUSCHALIERUNG
9.1
WAS
BEINHALTET
DIE
VERORDNUNG?
.....................................................................
124
9.1.1
WER
DARF
DIE
VO
UEBER
DIE
PAUSCHALIERUNG
FUER
KUENSTLER
ANWENDEN?
..........
124
9.1.1.1
WER
IST
KUENSTLER
BZW
SCHRIFTSTELLER
IM
SINNE
DIESER
VO?
.......................
124
9.1.2
WELCHE
VORAUSSETZUNGEN
MUESSEN
ERFUELLT
SEIN,
UM
DIE
PAUSCHALIERUNGSVO
ANWENDEN
ZU
KOENNEN?
................................................................................
125
9.1.2.1
AUSSCHLUSS
GERN
§3
DER
VERORDNUNG
.....................................................
125
9.1.3
WAS
WIRD
PAUSCHALIERT?
...............................................................................
127
9.1.3.1
MEHRERE
TAETIGKEITEN
...............................................................................
128
9.1.3.2
VERHAELTNIS
ZUR
WERBUNGSKOSTENPAUSCHALIERUNG
...................................
128
9.1.4
WIE
WIRD
DAS
PAUSCHALE
BERECHNET?
...........................................................
129
9.1.5
WIE
LANGE
IST
DER
STEUERPFLICHTIGE
AN
DIE
PAUSCHALIERUNG
GEBUNDEN?
........
129
9.1.6
WIE
WIRD
DAS
VORSTEUER-PAUSCHALE
BERECHNET?
.........................................
129
9.2
FALLBEISPIEL
ZUR
KUENSTLER-
UND
SCHRIFTSTELLERPAUSCHALIERUNGSVO
(BGBL
II
417/2000)
.............................................................................................
130
KAPITEL
10
SPORTLERPAUSCHALIERUNG
10.1
WAS
BEINHALTET
DIE
VERORDNUNG?
.....................................................................
133
10.1.1
WER
DARF
DIE
VO
UEBER
DIE
PAUSCHALIERUNG
FUER
SPORTLER
ANWENDEN?
..........
133
10.1.1.1
WER
IST
*SPORTLER
IM
SINNE
DIESER
VO?
.................................................
133
10.1.2
WELCHE
VORAUSSETZUNGEN
MUESSEN
ERFUELLT
SEIN,
UM
DIE
PAUSCHALIERUNGSVO
ANWENDEN
ZU
KOENNEN?
................................................................................
133
10.1.2.1
WIE
WIRD
DAS
VERHAELTNIS
DER
IN-
UND
AUSLANDSAUFTRITTE
ERMITTELT?
.......
134
10.1.3
WAS
WIRD
PAUSCHALIERT?
...............................................................................
135
10.1.4
WIE
WIRD
DAS
PAUSCHALE
BERECHNET?
...........................................................
135
10.1.4.1
WORAUF
IST
BEI
DER
BERECHNUNG
DES
PAUSCHALBETRAGES
ZU
ACHTEN?
.......
135
10.1.4.2
WIE
HOCH
IST
DER
MAXIMAL
GELTEND
ZU
MACHENDE
GEWINNFREIBETRAG?
...
136
10.1.5
WIE
LANGE
IST
DER
STEUERPFLICHTIGE
AN
DIE
PAUSCHALIERUNG
GEBUNDEN?
.......
136
10.2
WIE
SIND
EINNAHMEN
AUS
DER
SICHT
DES
USTG
ZU
VERSTEUERN?
.........................
137
KAPITEL
11
WERBUNGSKOSTENPAUSCHALIERUNG
11.1
WAS
BEINHALTET
DIE
VERORDNUNG?
....................................................................
138
11.1.1
WER
DARF
DIE
VO
UEBER
DIE
PAUSCHALIERUNG
VON
WERBUNGSKOSTEN
ANWENDEN?
.....................................................................................
138
12
INHALTSVERZEICHNIS
SEITE
11.1.1.1
WAS
WIRD
IN
DIESER
VERORDNUNG
GEREGELT?
.............................................
138
11.1.2
WIE
WIRD
DAS
PAUSCHALE
BERECHNET?
...........................................................
138
11.1.2.1
WAS
IST
DIE
BEMESSUNGSGRUNDLAGE
FUER
DEN
PAUSCHBETRAG?
..................
138
11.1.2.2
WIE
WIRKEN
SICH
ERHALTENE
KOSTENERSAETZE
AUF
DEN
PAUSCHBETRAG
AUS?
.
139
11.1.2.3
GILT
DER
JAHRESHOECHSTBETRAG
AUCH
FUER
KUERZERE
UNTERJAEHRIGE
TAETIGKEITEN?
139
11.1.2.4
DUERFEN
NEBEN
DEN
PAUSCHBETRAEGEN
AUCH
ZUSAETZLICHE
WERBUNGSKOSTEN
BERUECKSICHTIGT
WERDEN?
.........................................................................
140
11.1.3
WELCHE
BERUFSGRUPPEN
DUERFEN
DIE
WERBUNGSKOSTENPAUSCHALIERUNG
IN
WELCHER
HOEHE
IN
ANSPRUCH
NEHMEN?
.........................................................
140
11.1.3.1
ARTISTEN
..................................................................................................
141
11.1.3.2
FILMSCHAUSPIELER
UND
BUEHNENANGEHOERIGE
.............................................
141
11.1.3.3
FERNSEHSCHAFFENDE,
DIE
REGELMAESSIG
(MEHRMALS
IM
MONAT)
AUF
DEM
BILDSCHIRM
ERSCHEINEN
...........................................................................
142
11.1.3.4
JOURNALISTEN
............................................................................................
142
11.1.3.5
MUSIKER
..................................................................................................
145
11.1.3.6
FORSTARBEITER,
FOERSTER
IM
REVIERDIENST
UND
BERUFSJAEGER
IM
REVIERDIENST
.
145
11.1.3.7
HAUSBESORGER
.........................................................................................
146
11.1.3.8
HEIMARBEITER
.........................................................................................
147
11.1.3.9
VERTRETER
................................................................................................
148
11.1.3.10
MITGLIEDER
EINER
STADT-,
GEMEINDE-
ODER
ORTSVERTRETUNG
.....................
150
11.1.3.11
EXPATRIATES
..............................................................................................
154
11.1.4
INWIEFERN
IST
DIE
PAUSCHALIERUNG
FUER
ARBEITNEHMER
MIT
ERWEITERTEM
TAETIGKEITSUMFANGANWENDBAR?
...................................................................
155
11.1.5
WELCHE
MOEGLICHKEITEN
HAT
DER
STEUERPFLICHTIGE,
WENN
ER
ZEITGLEICH
EINE
TAETIGKEIT
IN
SELBSTAENDIGER
UND
NICHTSELBSTAENDIGER
ART
AUSUEBT?
..................
156
11.1.6
WIE
ERFOLGT
DIE
BERUECKSICHTIGUNG
DES
WERBUNGSKOSTENPAUSCHALES?
........
157
11.1.7
WIE
LANGE
IST
DER
STEUERPFLICHTIGE
AN
DIE
PAUSCHALIERUNG
GEBUNDEN?
.......
157
KAPITEL
12
SONSTIGE
PAUSCHALIERUNGSFORMEN
12.1
TAGESMUETTER
.....................................................................................................
158
12.1.1
WIE
HOCH
IST
DAS
BETRIEBSAUSGABENPAUSCHALE
BEI
SELBSTAENDIGER
TAETIGKEIT?
158
12.1.2
WIE
HOCH
IST
DAS
WERBUNGSKOSTENPAUSCHALE
BEI
NICHTSELBSTAENDIGER
TAETIGKEIT?
.....................................................................................................
159
12.2
PFLEGETAETIGKEIT
(BETREUUNG)
..............................................................................
160
12.2.1
WIE
HOCH
IST
DAS
BETRIEBSAUSGABENPAUSCHALE
BEI
SELBSTAENDIGER
TAETIGKEIT?
160
13
INHALTSVERZEICHNIS
SEITE
12.3
VERMIETUNG
......................................................................................................
160
12.3.1
WIE
HOCH
IST
DAS
WERBUNGSKOSTENPAUSCHALE
BEI
VERMIETUNG
VON
ZIMMERN
ODER
APPARTEMENTS
MIT
FRUEHSTUECK
MIT
NICHT
MEHR
ALS
ZEHN
FREMDENBETTEN?
161
12.3.2
WIE
HOCH
IST
DAS
WERBUNGSKOSTENPAUSCHALE
BEI
KURZFRISTIGER
VERMIETUNG
VON
FUENF
MIT
KOCHGELEGENHEITEN
AUSGESTATTETEN
APPARTEMENTS
..............
161
ANHANG
QUELLENVERZEICHNIS
..................................................................................................
163
PARAGRAFENVERZEICHNIS
..............................................................................................
164
STICHWORTVERZEICHNIS
................................................................................................
167
14
|
adam_txt |
INHALTSVERZEICHNIS
INHALTSVERZEICHNIS
SEITE
VORWORT
3
KAPITEL
1
GESETZLICHE
BASISPAUSCHALIERUNG
IN
DER
EINKOMMEN
STEUER
1.1
WELCHE
GEWINNERMITTLUNGSARTEN
GIBT
ES?
.
15
1.2
WELCHE
MOEGLICHKEITEN
DER
PAUSCHALIERUNG
GIBT
ES?
.
15
1.3
WAS
BEINHALTET
DAS
GESETZ?
.
16
1.3.1
WER
DARF
DEN
GEWINN
MITTELS
DURCHSCHNITTSSATZES
GERN
§
17
ABS
1
ESTG
ERMITTELN?
.
16
1.3.2
WELCHE
VORAUSSETZUNGEN
MUESSEN
ERFUELLT
SEIN,
UM
DIE
GESETZLICHE
BASISPAUSCHALIERUNG
ANWENDEN
ZU
KOENNEN?
.
16
1.3.2.1
WAS
IST
BEI
INANSPRUCHNAHME
DER
BASISPAUSCHALIERUNG
ZU
BEACHTEN?
.
16
1.3.2.2
WELCHE
FRISTEN
SIND
BEIM
WECHSEL
DER
GEWINNERMITTLUNGSART
ZU
BEACHTEN?
.
17
1.3.2.3
WANN
MUSS
DIE
INANSPRUCHNAHME
DER
BASISPAUSCHALIERUNG
BEANTRAGT
WERDEN?
.
17
1.3.2.4
WELCHE
AUFZEICHNUNGSVERPFLICHTUNGEN
BESTEHEN
BEI
INANSPRUCHNAHME
DER
BASISPAUSCHALIERUNG?
.
18
1.3.2.5
WIE
WIRD
DER
UMSATZ
BEI
INANSPRUCHNAHME
DER
BASISPAUSCHALIERUNG
ERMITTELT?
.
19
1.3.2.6
AUSSERGEWOEHNLICHE
GESCHAEFTSFAELLE
.
20
1.3.2.7
BETRIEBSVERAEUSSERUNG
ODER
BETRIEBSAUFGABE
.
21
1.3.2.8
LIEBHABEREI
.
21
1.3.3
WAS
WIRD
PAUSCHALIERT?
.
21
1.3.3.1
WAS
SIND
BETRIEBSEINNAHMEN
ISD
§
17
ESTG?
.
21
1.3.3.2
WAS
SIND
DURCHLAUFENDE
POSTEN
ISD
§
17
ESTG?
.
21
1.3.3.3
WAS
SIND
BETRIEBSAUSGABEN
ISD
§
17
ESTG?
.
22
1.3.4
WIE
WIRD
DAS
PAUSCHALE
BERECHNET?
.
24
1.3.4.1
HOEHE
DES
DURCHSCHNITTSSATZES
.
24
1.3.4.2
WELCHE
MOEGLICHKEITEN
GIBT
ES
-
UEBER
DIE
GESETZLICHE
BASISPAUSCHALIERUNG
HINAUS
-
DIE
BETRIEBSAUSGABEN
ZU
PAUSCHALIEREN?
.
27
INHALTSVERZEICHNIS
SEITE
1.3.5
WELCHE
AUSGABEN
DUERFEN
ZUSAETZLICH
ZUM
PAUSCHALBETRAG
ABGESETZT
WERDEN?
.
27
1.3.5.1
AUSGABEN
FUER
WAREN,
HALBERZEUGNISSE,
ROH-
UND
HILFSSTOFFE
SOWIE
ZUTATEN
.
28
1.3.5.2
AUSGABEN
FUER
LOEHNE
SAMT
LOHNNEBENKOSTEN
.
29
1.3.5.3
AUSGABEN
FUER
FREMDLOEHNE,
SOWEIT
DIESE
UNMITTELBAR
IN
LEISTUNGEN
EINGEHEN,
DIE
DEN
BETRIEBSGEGENSTAND
DES
UNTERNEHMENS
BILDEN
.
29
1.3.5.4
AUSGABEN
FUER
SOZIALVERSICHERUNGSBEITRAEGE
.
30
1.3.5.5
AUSGABEN
FUER
REISE-
UND
FAHRTKOSTEN
.
30
1.3.5.6
NEUE
PAUSCHALE
GEWINNERMITTLUNG
FUER
KLEINUNTERNEHMER
NACH
§
17
ABS
3A
ESTG
(BASISPAUSCHALIERUNG)
.
30
1.3.6
WELCHE
FREIBETRAEGE
UND
PRAEMIEN
KOENNEN
IM
RAHMEN
DER
GESETZLICHEN
BASISPAUSCHALIERUNG
GELTEND
GEMACHT
WERDEN?
.
31
1.3.6.1
FORSCHUNGSPRAEMIE
.
31
1.3.6.2
GEWINNFREIBETRAG
.
32
1.3.6.3
EXKURS:
INVESTITIONSPRAEMIE
(AWS)
.
32
1.3.7
WORAUF
IST
BEI
DER
BERECHNUNG
DES
BETRIEBSAUSGABENPAUSCHALES
BEI
MITUNTERNEHMERSCHAFTEN
ZU
ACHTEN?
.
33
1.3.8
AUSGEWAEHLTE
RECHTSPRECHUNG
ZUR
BASISPAUSCHALIERUNG
.
35
1.3.8.1
SCHAETZUNG
MANGELS
AUFZEICHNUNGEN
UND
BASISPAUSCHALIERUNG
.
35
1.3.8.2
FREIWILLIGE
BUCHFUEHRUNG
NEBEN
ANWENDUNG
DER
PAUSCHALIERUNGS
VERORDNUNG
.
35
1.3.8.3
NICHT
NACHGEWIESENE
BETRIEBSAUSGABEN
.
36
1.3.8.4
ZUFLUSSZEITPUNKT
DES
GESCHAEFTSFUEHRERENTGELTS
-
INANSPRUCHNAHME
BASISPAUSCHALIERUNG
EINES
MEHRHEITSGESELLSCHAFTERS
.
36
1.3.9
FALLBEISPIELE
ZUR
GESETZLICHEN
BASISPAUSCHALIERUNG
(§
17
ESTG)
.
37
1.3.10
WELCHES
FORMULAR
IST
AUSZUFUELLEN?
.
39
KAPITEL
2
GESETZLICHE
BASISPAUSCHALIERUNG
UST
2.1
WELCHE
MOEGLICHKEITEN
DER
PAUSCHALIERUNG
GIBT
ES?
.
43
2.2
WAS
BEINHALTET
DAS
GESETZ?
.
43
2.2.1
WER
DARF
DIE
VORSTEUERPAUSCHALIERUNG
NACH
DURCHSCHNITTSSAETZEN
GERN
§
14
USTG
ANWENDEN?
.
43
2.2.2
WELCHE
VORAUSSETZUNGEN
MUESSEN
ERFUELLT
SEIN,
UM
DIE
PAUSCHALIERUNGSVO
ANWENDEN
ZU
KOENNEN?
.
43
6
INHALTSVERZEICHNIS
SEITE
2.2.2.1
WAS
IST
BEI
DER
ERSTMALIGEN
INANSPRUCHNAHME
DER
BASISPAUSCHALIERUNG
ZU
BEACHTEN?
.
44
2.2.3
WAS
WIRD
PAUSCHALIERT?
.
44
2.2.3.1
WIE
WIRD
DER
GESAMTUMSATZ
GERN
§
17
ABS
5
USTG
ERMITTELT?
.
45
2.2.4
WIE
ERFOLGT
DIE
BERECHNUNG
DER
PAUSCHALEN
VORSTEUER?
.
45
2.2.4.1
WELCHE
VORSTEUERN
KOENNEN
ZUSAETZLICH
ZUM
PAUSCHALBETRAG
ABGEZOGEN
WERDEN?
.
45
2.2.4.2
WANN
ERFOLGT
EINE
VORSTEUERBERICHTIGUNG?
.
46
2.2.4.3
WELCHE
MOEGLICHKEITEN
GIBT
ES
-
UEBER
DIE
GESETZLICHE
BASISPAUSCHALIERUNG
HINAUS
-
DIE
VORSTEUER
ZU
PAUSCHALIEREN?
.
46
2.2.5
WIE
LANGE
IST
DER
STEUERPFLICHTIGE
AN
DIE
PAUSCHALIERUNG
GEBUNDEN?
.
47
2.2.6
WELCHE
AUFZEICHNUNGSVERPFLICHTUNG
BESTEHT?
.
47
2.3
FALLBEISPIEL
ZUR
GESETZLICHEN
BASISPAUSCHALIERUNG
(§
14
USTG)
.
48
2.4
WELCHES
FORMULAR
IST
AUSZUFUELLEN?
.
49
2.5
WELCHE
WECHSELSEITIGEN
BEZIEHUNGEN
GIBT
ES
ZWISCHEN
DER
UMSATZSTEUER-
UND
DER
EINKOMMENSTEUERPAUSCHALIERUNG?
.
52
2.5.1
WODURCH
UNTERSCHEIDET
SICH
DAS
BRUTTO-
VON
DEM
NETTOSYSTEM
IM
RAHMEN
DER
GEWINNERMITTLUNG
NACH
§
4
ABS
3
ESTG?
.
52
2.5.2
WELCHE
KONSEQUENZEN
ERGEBEN
SICH
FUER
DIE
GEWINNERMITTLUNG
NACH
§
4
ABS
3
ESTG
IN
ABHAENGIGKEIT
VON
DER
JEWEILS
ANGEWANDTEN
PAUSCHALIERUNGSKOMBINATION?
.
53
2.6
GRUNDSAETZE
DER
PAUSCHALIERUNG
.
55
2.7
FALLBEISPIEL
ZUR
GESETZLICHEN
BASISPAUSCHALIERUNG
(KOMBINATION
§
17
ESTG
UND
§14
USTG)
.
56
KAPITEL
3
VERORDNUNGSPAUSCHALIERUNGEN
-
ALLGEMEINE
BESTIMMUNGEN
(BETRIEBLICHE
EINKUNFTSARTEN)
3.1
WAS
BEINHALTET
DIE
VERORDNUNGSERMAECHTIGUNG
GERN
§
17
ESTG?
.
58
3.1.1
WIE
LAUTET
DER
GESETZESTEXT
DER
VERORDNUNGSERMAECHTIGUNG
GERN
§
17
ESTG?
58
3.1.2
WELCHE
SPEZIELLEN
VO-BRANCHENPAUSCHALIERUNGEN
GIBT
ES?
.
59
3.1.3
WIE
STEHEN
DIE
EINZELNEN
PAUSCHALIERUNGSVERORDNUNGEN
ZUEINANDER?
.
59
3.1.4
WIE
IST
DIE
SACHLICHE
UND
ZEITLICHE
REICHWEITE
DER
PAUSCHALIERUNGEN
GEREGELT?
.
59
3.1.4.1
BETRIEBSBEZOGENES
WAHLRECHT
.
59
3.1.4.2
BINDUNGSFRISTEN
.
60
7
INHALTSVERZEICHNIS
SEITE
3.1.5
WELCHE
VORAUSSETZUNGEN
MUESSEN
ERFUELLT
SEIN,
UM
DIE
PAUSCHALIERUNGSVERORDNUNGEN
ANWENDEN
ZU
KOENNEN?
.
60
3.1.5.1
KEINE
BUCHFUEHRUNGSPFLICHT
UND
KEINE
FREIWILLIGE
BUCHFUEHRUNG
.
60
3.1.5.2
NICHTUEBERSCHREITEN
VON
UMSATZGRENZEN
.
60
3.1.5.3
BEILAGE
.
61
3.1.6
WANN
MUSS
DIE
INANSPRUCHNAHME
EINER
PAUSCHALIERUNG
BEKANNTGEGEBEN
WERDEN?
.
61
3.1.7
WELCHE
GEWINNERMITTLUNGSART
LIEGT
BEI
INANSPRUCHNAHME
EINER
PAUSCHALIERUNG
VOR?
.
62
3.1.7.1
BEMESSUNGSGRUNDLAGE
UND
GEWINNERMITTLUNG
.
62
3.1.7.2
WECHSEL
ZWISCHEN
EINNAHMEN-AUSGABEN-RECHNUNG
UND
PAUSCHALIERUNG
62
3.1.7.3
WECHSEL
ZWISCHEN
BILANZIERUNG
UND
PAUSCHALIERUNG
.
63
3.1.7.4
AUSSERGEWOEHNLICHE
GESCHAEFTSFAELLE
.
63
3.1.7.5
BETRIEBSVERAEUSSERUNG
ODER
BETRIEBSAUFGABE
.
63
3.1.7.6
LIEBHABEREI
.
63
3.1.8
WAS
SIND
BETRIEBSEINNAHMEN
UND
BETRIEBSAUSGABEN
IM
SINNE
DER
VERORDNUNGEN?
.
64
3.1.8.1
BETRIEBSEINNAHMEN
.
64
3.1.8.2
BETRIEBSAUSGABEN
.
65
3.1.9
WELCHE
FREIBETRAEGE
UND
PRAEMIEN
KOENNEN
IM
RAHMEN
DER
VERORDNUNGSPAUSCHALIERUNG
GELTEND
GEMACHT
WERDEN?
.
65
3.1.9.1
FORSCHUNGSPRAEMIE
.
65
3.1.9.2
GEWINNFREIBETRAG
.
66
3.1.10
MITUNTERNEHMERSCHAFTEN
.
66
3.1.11
WELCHE
AUFZEICHNUNGSPFLICHTEN
MUSS
MAN
IM
RAHMEN
DER
PAUSCHALIERUNG
BEACHTEN?
.
66
3.2
WAS
BEINHALTET
DIE
VERORDNUNGSERMAECHTIGUNG
GERN
§
14
USTG?
.
67
3.2.1
WIE
LAUTET
DER
GESETZESTEXT
DER
VERORDNUNGSERMAECHTIGUNG
GERN
§
14
USTG?
67
3.2.2
WELCHE
PAUSCHALIERUNGSVERORDNUNGEN
BEINHALTEN
EINE
VORSTEUERPAUSCHALIERUNG?
.
68
3.2.3
WIE
HOCH
SIND
DIE
JEWEILS
MASSGEBENDEN
UMSATZGRENZEN?
.
68
3.2.4
WANN
MUSS
DIE
INANSPRUCHNAHME
DER
VORSTEUERPAUSCHALIERUNG
BEKANNTGEGEBEN
WERDEN?
.
69
3.2.5
WANN
MUSS
DIE
INANSPRUCHNAHME
DER
VORSTEUERPAUSCHALIERUNG
WIDERRUFEN
WERDEN?
.
69
3.2.6
WELCHE
AUFZEICHNUNGSPFLICHTEN
MUSS
MAN
IM
RAHMEN
DER
PAUSCHALIERUNG
BEACHTEN?
.
70
8
INHALTSVERZEICHNIS
SEITE
KAPITEL
4
PAUSCHALIERUNG
FUER
NICHT
BUCHFUEHRENDE
GEWERBETREI
BENDE
SOWIE
FUER
BESTIMMTE
GRUPPEN
VON
UNTERNEHMEN
4.1
WAS
BEINHALTET
DIE
VERORDNUNG
BEZUEGLICH
DER
BETRIEBSAUSGABEN
PAUSCHALIERUNG?
.
71
4.1.1
WER
DARF
DIE
VO
UEBER
DIE
PAUSCHALIERUNG
FUER
NICHTBUCHFUEHRENDE
GEWERBETREIBENDE
ANWENDEN?
.
71
4.1.2
WELCHE
VORAUSSETZUNGEN
MUESSEN
ERFUELLT
SEIN,
UM
DIE
PAUSCHALIERUNGSVO
ANWENDEN
ZU
KOENNEN?
.
71
4.1.3
WAS
WIRD
PAUSCHALIERT?
.
72
4.1.4 WIE
WIRD
DAS
PAUSCHALE
BERECHNET?
.
73
4.1.5
WIE
LANGE
IST
DER STEUERPFLICHTIGE
AN
DIE
PAUSCHALIERUNG
GEBUNDEN?
.
75
4.2
FALLBEISPIEL
ZUR
VERORDNUNG
UEBER
DIE
AUFSTELLUNG
VON
DURCHSCHNITTSSAETZEN
FUER
DIE
ERMITTLUNG
DES
GEWINNES
BEI
NICHTBUCHFUEHRENDEN
GEWERBETREIBENDEN
(BGBL
55/1990)
.
75
4.3
WAS
BEINHALTET
DIE
VERORDNUNG
BEZUEGLICH
DER
VORSTEUERPAUSCHALIERUNG?
.
76
4.3.1
WER
DARF
DIE
VORSTEUER
AUF
GRUNDLAGE
DIESER
VERORDNUNG
PAUSCHALIEREN?
.
76
4.3.2
WELCHE
BESTIMMUNGEN
GELTEN
FUER
FREIBERUFLICH
TAETIGE
UNTERNEHMER?
.
76
4.3.2.1
WELCHE
VORAUSSETZUNGEN
MUESSEN
ERFUELLT
SEIN,
UM
DIE
PAUSCHALIERUNGSVO
ANWENDEN
ZU
KOENNEN?
.
76
4.3.2.2
WAS
WIRD
PAUSCHALIERT?
.
77
4.3.2.3
WIE
WIRD
DAS
PAUSCHALE
BERECHNET?
.
77
4.3.3
WELCHE
BESTIMMUNGEN
GELTEN
FUER
NICHTBUCHFUEHRENDE
HANDELS-
UND
GEWERBETREIBENDE?
.
78
4.3.3.1
WELCHE
VORAUSSETZUNGEN
MUESSEN
ERFUELLT
SEIN,
UM
DIE
PAUSCHALIERUNGSVO
ANWENDEN
ZU
KOENNEN?
.
78
4.3.3.2
WAS
WIRD
PAUSCHALIERT?
.
79
4.3.3.3
WIE
WIRD
DAS
PAUSCHALE
BERECHNET?
.
79
KAPITEL
5
GASTGEWERBEPAUSCHALIERUNG
5.1
WAS
BEINHALTET
DIE
VERORDNUNG?
.
81
5.1.1
WER
DARF
DIE
VO
UEBER
DIE
PAUSCHALIERUNG
FUER
GASTGEWERBE
ANWENDEN?
.
81
5.1.1.1
WANN
IST
EINE
GEWERBEBERECHTIGUNG
FUER
DAS
GASTGEWERBE
NACH
§
111
GEWO
ERFORDERLICH?
.
81
5.1.1.2
WANN
IST
EIN
BEFAEHIGUNGSNACHWEIS
FUER
DAS
GASTGEWERBE
NACH
§
111
GEWO
NICHT
ERFORDERLICH?
.
81
9
INHALTSVERZEICHNIS
SEITE
5.1.1.3
WELCHE
ABGRENZUNG
IN
HINBLICK
AUF
ANWENDBARKEIT
DIESER
VERORDNUNG
IST
IM
ZUSAMMENHANG
MIT
DER
BEHERBERGUNG
ZU
BEACHTEN?
.
82
5.1.2
WELCHE
VORAUSSETZUNGEN
MUESSEN
ERFUELLT
SEIN,
UM
DIE
PAUSCHALIERUNGSVO
ANWENDEN
ZU
KOENNEN?
.
82
5.1.3
WAS
WIRD
PAUSCHALIERT?
.
83
5.1.4
WIE
WIRD
DAS
PAUSCHALE
BERECHNET?
.
84
5.1.4.1
WIE
WIRD
DAS
GRUNDPAUSCHALE
(§
3)
BERECHNET?
.
85
5.1.4.2
WIE
WIRD
DAS
MOBILITAETSPAUSCHALE
(§
4)
BERECHNET?
.
86
5.1.4.3
WIE
WIRD
DAS
ENERGIE-
UND
RAUMPAUSCHALE
(§
5)
BERECHNET?
.
87
5.1.4.4
UEBERSICHT
UEBER
DIE
PAUSCHALIEN
(RZ
4306
ESTR
2000)
.
87
5.1.5
WIE
LANGE
IST
DER
STEUERPFLICHTIGE
AN
DIE
PAUSCHALIERUNG
GEBUNDEN?
.
88
5.1.6
WIE
ERFOLGT
DIE
VEREINFACHTE
FUEHRUNG
DES
WARENEINGANGSBUCHES?
.
89
5.2
FALLBEISPIEL
ZUR
GASTGEWERBEPAUSCHALIERUNGSVERORDNUNG
2013
.
90
KAPITEL
6
PAUSCHALIERUNG
FUER
LEBENSMITTELEINZEL-
UND
GEMISCHT
WARENHANDLUNG
6.1
WAS
BEINHALTET
DIE
VERORDNUNG?
.
98
6.1.1
WER
DARF
DIE
VO
UEBER
DIE
PAUSCHALIERUNG
FUER
LEBENSMITTELEINZEL-
UND
GEMISCHTWARENHANDLUNG
ANWENDEN?
.
98
6.1.1.1
WER
IST
*LEBENSMITTELEINZEL-
ODER
GEMISCHTWARENHAENDLER"?
.
98
6.1.2
WELCHE
VORAUSSETZUNGEN
MUESSEN
ERFUELLT
SEIN,
UM
DIE
PAUSCHALIERUNGSVO
ANWENDEN
ZU
KOENNEN?
.
101
6.1.2.1
WELCHE
VORAUSSETZUNGEN
MUESSEN
BEI
BETRIEBSEROEFFNUNG
BZW
BEI
EINZELRECHTSNACHFOLGE
ERFUELLT
WERDEN?
.
101
6.1.2.2
WELCHE
BESTIMMUNGEN
GELTEN
BEI
VORHANDENSEIN
EINES
BRANCHEN
FREMDEN
TEILBETRIEBES?
.
102
6.1.3
WAS
WIRD
PAUSCHALIERT?
.
103
6.1.4
WIE
WIRD
DAS
PAUSCHALE
BERECHNET?
.
104
6.1.5
WIE
LANGE
IST
DER
STEUERPFLICHTIGE
AN
DIE
PAUSCHALIERUNG
GEBUNDEN?
.
104
6.1.6
WIE
ERFOLGT
DIE
EINFACHE
FUEHRUNG
DES
WARENEINGANGSBUCHES?
.
104
6.1.7
WIE
ERFOLGT
DIE
BERECHNUNG
DER
PAUSCHALEN
VORSTEUER?
.
105
6.1.8
WELCHE
AUFZEICHNUNGSVERPFLICHTUNG
BESTEHT?
.
106
6.1.8.1
WAS
IST
BEI
DEN
EINNAHMEN
AUFZUZEICHNEN?
.
106
6.8.1.2
WAS
IST
BEI
DEN
AUSGABEN
AUFZUZEICHNEN?
.
106
10
INHALTSVERZEICHNIS
SEITE
6.2
FALLBEISPIEL
ZUR
LEBENSMITTELEINZEL-
ODER
GEMISCHTWARENHAENDLER
PAUSCHALIERUNGSVERORDNUNG
(BGBL
II
228/1999)
.
106
KAPITEL
7
DROGISTENPAUSCHALIERUNG
7.1
WAS
BEINHALTET
DIE
VERORDNUNG?
.
108
7.1.1
WER
DARF
DIE
VO
UEBER
DIE
PAUSCHALIERUNG
FUER
DROGISTEN
ANWENDEN?
.
108
7.1.1.1
WAS
IST
EIN
*DROGERIEBETRIEB"
IM
SINNE
DIESER
VO?
.
108
7.1.2
WELCHE
VORAUSSETZUNGEN
MUESSEN
ERFUELLT
SEIN,
UM
DIE
PAUSCHALIERUNGSVO
ANWENDEN
ZU
KOENNEN?
.
108
7.1.3
WAS
WIRD
PAUSCHALIERT?
.
109
7.1.4
WIE
WIRD
DAS
PAUSCHALE
BERECHNET?
.
109
7.1.5
WIE
LANGE
IST
DER
STEUERPFLICHTIGE
AN
DIE
PAUSCHALIERUNG
GEBUNDEN?
.
110
7.1.6
WIE
ERFOLGT
DIE
FUEHRUNG
DES
WARENEINGANGSBUCHES?
.
110
7.1.7
WIE
ERFOLGT
DIE
BERECHNUNG
DER
PAUSCHALEN
VORSTEUER?
.
110
7.2
FALLBEISPIEL
ZUR
DROGISTENPAUSCHALIERUNGS-VO
(BGBL
II
229/1999)
.
111
KAPITEL
8
HANDELSVERTRETERPAUSCHALIERUNG
8.1
WAS
BEINHALTET
DIE
VERORDNUNG?
.
114
8.1.1
WER
DARF
DIE
VO
UEBER
DIE
PAUSCHALIERUNG
FUER
HANDELSVERTRETER
ANWENDEN?
114
8.1.1.1
WER
IST
*HANDELSVERTRETER"
IM
SINNE
DIESER
VO?
.
114
8.1.2
WELCHE
VORAUSSETZUNGEN
MUESSEN
ERFUELLT
SEIN,
UM
DIE
PAUSCHALIERUNGSVO
ANWENDEN
ZU
KOENNEN?
.
115
116
116
116
117
117
117
MEHRERE
TAETIGKEITEN
IM
SELBEN
BETRIEB
.
MITUNTERNEHMERSCHAFTEN
.
WAS
WIRD
PAUSCHALIERT?
WIE
WIRD
DAS
BETRIEBSAUSGABENPAUSCHALE
BERECHNET?
.
WIE
LANGE
IST
DER STEUERPFLICHTIGE
AN
DIE
PAUSCHALIERUNG
GEBUNDEN?
WIE
WIRD
DAS
VORSTEUER-PAUSCHALE
BERECHNET?
.
8.1.2.1
8.1.2.2
8.1.3
8.1.4
8.1.5
8.1.6
8.2
AUSGEWAEHLTE
RECHTSPRECHUNG
ZUR
HANDELSVERTRETERPAUSCHALIERUNGSVO
.
118
8.2.1
LAGERRAEUMLICHKEITEN
.
118
8.2.2
GESELLSCHAFTER-GESCHAEFTSFUEHRER
MIT
VERTRETERTAETIGKEIT
.
118
8.2.3
VERMITTLUNG
VON
ZEITUNGSINSERATEN
.
119
8.3
FALLBEISPIELE
ZUR
HANDELSVERTRETERPAUSCHALIERUNGSVO
(BGBL
II
95/2000)
.
119
11
INHALTSVERZEICHNIS
SEITE
KAPITEL
9
KUENSTLER-
UND
SCHRIFTSTELLERPAUSCHALIERUNG
9.1
WAS
BEINHALTET
DIE
VERORDNUNG?
.
124
9.1.1
WER
DARF
DIE
VO
UEBER
DIE
PAUSCHALIERUNG
FUER
KUENSTLER
ANWENDEN?
.
124
9.1.1.1
WER
IST
KUENSTLER
BZW
SCHRIFTSTELLER
IM
SINNE
DIESER
VO?
.
124
9.1.2
WELCHE
VORAUSSETZUNGEN
MUESSEN
ERFUELLT
SEIN,
UM
DIE
PAUSCHALIERUNGSVO
ANWENDEN
ZU
KOENNEN?
.
125
9.1.2.1
AUSSCHLUSS
GERN
§3
DER
VERORDNUNG
.
125
9.1.3
WAS
WIRD
PAUSCHALIERT?
.
127
9.1.3.1
MEHRERE
TAETIGKEITEN
.
128
9.1.3.2
VERHAELTNIS
ZUR
WERBUNGSKOSTENPAUSCHALIERUNG
.
128
9.1.4
WIE
WIRD
DAS
PAUSCHALE
BERECHNET?
.
129
9.1.5
WIE
LANGE
IST
DER
STEUERPFLICHTIGE
AN
DIE
PAUSCHALIERUNG
GEBUNDEN?
.
129
9.1.6
WIE
WIRD
DAS
VORSTEUER-PAUSCHALE
BERECHNET?
.
129
9.2
FALLBEISPIEL
ZUR
KUENSTLER-
UND
SCHRIFTSTELLERPAUSCHALIERUNGSVO
(BGBL
II
417/2000)
.
130
KAPITEL
10
SPORTLERPAUSCHALIERUNG
10.1
WAS
BEINHALTET
DIE
VERORDNUNG?
.
133
10.1.1
WER
DARF
DIE
VO
UEBER
DIE
PAUSCHALIERUNG
FUER
SPORTLER
ANWENDEN?
.
133
10.1.1.1
WER
IST
*SPORTLER"
IM
SINNE
DIESER
VO?
.
133
10.1.2
WELCHE
VORAUSSETZUNGEN
MUESSEN
ERFUELLT
SEIN,
UM
DIE
PAUSCHALIERUNGSVO
ANWENDEN
ZU
KOENNEN?
.
133
10.1.2.1
WIE
WIRD
DAS
VERHAELTNIS
DER
IN-
UND
AUSLANDSAUFTRITTE
ERMITTELT?
.
134
10.1.3
WAS
WIRD
PAUSCHALIERT?
.
135
10.1.4
WIE
WIRD
DAS
PAUSCHALE
BERECHNET?
.
135
10.1.4.1
WORAUF
IST
BEI
DER
BERECHNUNG
DES
PAUSCHALBETRAGES
ZU
ACHTEN?
.
135
10.1.4.2
WIE
HOCH
IST
DER
MAXIMAL
GELTEND
ZU
MACHENDE
GEWINNFREIBETRAG?
.
136
10.1.5
WIE
LANGE
IST
DER
STEUERPFLICHTIGE
AN
DIE
PAUSCHALIERUNG
GEBUNDEN?
.
136
10.2
WIE
SIND
EINNAHMEN
AUS
DER
SICHT
DES
USTG
ZU
VERSTEUERN?
.
137
KAPITEL
11
WERBUNGSKOSTENPAUSCHALIERUNG
11.1
WAS
BEINHALTET
DIE
VERORDNUNG?
.
138
11.1.1
WER
DARF
DIE
VO
UEBER
DIE
PAUSCHALIERUNG
VON
WERBUNGSKOSTEN
ANWENDEN?
.
138
12
INHALTSVERZEICHNIS
SEITE
11.1.1.1
WAS
WIRD
IN
DIESER
VERORDNUNG
GEREGELT?
.
138
11.1.2
WIE
WIRD
DAS
PAUSCHALE
BERECHNET?
.
138
11.1.2.1
WAS
IST
DIE
BEMESSUNGSGRUNDLAGE
FUER
DEN
PAUSCHBETRAG?
.
138
11.1.2.2
WIE
WIRKEN
SICH
ERHALTENE
KOSTENERSAETZE
AUF
DEN
PAUSCHBETRAG
AUS?
.
139
11.1.2.3
GILT
DER
JAHRESHOECHSTBETRAG
AUCH
FUER
KUERZERE
UNTERJAEHRIGE
TAETIGKEITEN?
139
11.1.2.4
DUERFEN
NEBEN
DEN
PAUSCHBETRAEGEN
AUCH
ZUSAETZLICHE
WERBUNGSKOSTEN
BERUECKSICHTIGT
WERDEN?
.
140
11.1.3
WELCHE
BERUFSGRUPPEN
DUERFEN
DIE
WERBUNGSKOSTENPAUSCHALIERUNG
IN
WELCHER
HOEHE
IN
ANSPRUCH
NEHMEN?
.
140
11.1.3.1
ARTISTEN
.
141
11.1.3.2
FILMSCHAUSPIELER
UND
BUEHNENANGEHOERIGE
.
141
11.1.3.3
FERNSEHSCHAFFENDE,
DIE
REGELMAESSIG
(MEHRMALS
IM
MONAT)
AUF
DEM
BILDSCHIRM
ERSCHEINEN
.
142
11.1.3.4
JOURNALISTEN
.
142
11.1.3.5
MUSIKER
.
145
11.1.3.6
FORSTARBEITER,
FOERSTER
IM
REVIERDIENST
UND
BERUFSJAEGER
IM
REVIERDIENST
.
145
11.1.3.7
HAUSBESORGER
.
146
11.1.3.8
HEIMARBEITER
.
147
11.1.3.9
VERTRETER
.
148
11.1.3.10
MITGLIEDER
EINER
STADT-,
GEMEINDE-
ODER
ORTSVERTRETUNG
.
150
11.1.3.11
EXPATRIATES
.
154
11.1.4
INWIEFERN
IST
DIE
PAUSCHALIERUNG
FUER
ARBEITNEHMER
MIT
ERWEITERTEM
TAETIGKEITSUMFANGANWENDBAR?
.
155
11.1.5
WELCHE
MOEGLICHKEITEN
HAT
DER
STEUERPFLICHTIGE,
WENN
ER
ZEITGLEICH
EINE
TAETIGKEIT
IN
SELBSTAENDIGER
UND
NICHTSELBSTAENDIGER
ART
AUSUEBT?
.
156
11.1.6
WIE
ERFOLGT
DIE
BERUECKSICHTIGUNG
DES
WERBUNGSKOSTENPAUSCHALES?
.
157
11.1.7
WIE
LANGE
IST
DER
STEUERPFLICHTIGE
AN
DIE
PAUSCHALIERUNG
GEBUNDEN?
.
157
KAPITEL
12
SONSTIGE
PAUSCHALIERUNGSFORMEN
12.1
TAGESMUETTER
.
158
12.1.1
WIE
HOCH
IST
DAS
BETRIEBSAUSGABENPAUSCHALE
BEI
SELBSTAENDIGER
TAETIGKEIT?
158
12.1.2
WIE
HOCH
IST
DAS
WERBUNGSKOSTENPAUSCHALE
BEI
NICHTSELBSTAENDIGER
TAETIGKEIT?
.
159
12.2
PFLEGETAETIGKEIT
(BETREUUNG)
.
160
12.2.1
WIE
HOCH
IST
DAS
BETRIEBSAUSGABENPAUSCHALE
BEI
SELBSTAENDIGER
TAETIGKEIT?
160
13
INHALTSVERZEICHNIS
SEITE
12.3
VERMIETUNG
.
160
12.3.1
WIE
HOCH
IST
DAS
WERBUNGSKOSTENPAUSCHALE
BEI
VERMIETUNG
VON
ZIMMERN
ODER
APPARTEMENTS
MIT
FRUEHSTUECK
MIT
NICHT
MEHR
ALS
ZEHN
FREMDENBETTEN?
161
12.3.2
WIE
HOCH
IST
DAS
WERBUNGSKOSTENPAUSCHALE
BEI
KURZFRISTIGER
VERMIETUNG
VON
FUENF
MIT
KOCHGELEGENHEITEN
AUSGESTATTETEN
APPARTEMENTS
.
161
ANHANG
QUELLENVERZEICHNIS
.
163
PARAGRAFENVERZEICHNIS
.
164
STICHWORTVERZEICHNIS
.
167
14 |
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spelling | Bardehle, Susanna Verfasser (DE-588)1226822037 aut Pauschalierungen und ihre Anwendung im Steuerrecht exkl. Land- und Forstwirtschaft Susanna Bardehle 2. Auflage Graz dbv-Verlag [2020] 172 Seiten Diagramme txt rdacontent n rdamedia nc rdacarrier Praxishandbuch Einkommensteuerrecht (DE-588)4070699-0 gnd rswk-swf Pauschbesteuerung (DE-588)4173577-8 gnd rswk-swf Umsatzsteuerrecht (DE-588)4114557-4 gnd rswk-swf Österreich (DE-588)4043271-3 gnd rswk-swf Werbekostenpauschalierung Österreich pauschale Gewinnermittlung Pauschalierungen Österreich (DE-588)4043271-3 g Pauschbesteuerung (DE-588)4173577-8 s Umsatzsteuerrecht (DE-588)4114557-4 s Einkommensteuerrecht (DE-588)4070699-0 s DE-604 Erscheint auch als Online-Ausgabe 978-3-7041-2132-5 DNB Datenaustausch application/pdf http://bvbr.bib-bvb.de:8991/F?func=service&doc_library=BVB01&local_base=BVB01&doc_number=032348089&sequence=000001&line_number=0001&func_code=DB_RECORDS&service_type=MEDIA Inhaltsverzeichnis |
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