Obnuntiatio: Terminus der römischen Augurallehre; römische Beamte mußten während der amtlichen Handlung auf neue zufällige Zeichen (auspicia oblativa) achten; wurden ungünstige Zeichen gemeldet, dann durfte nichts unternommen, Begonnenes mußte aufgegeben werden; diese Meldung war die O., die in ihren Wirkungen der tribunizischen Interzession vergleichbar, im öffentlichen Leben der Römer eine nicht geringe Bedeutung erlangte; Übersicht: 1. Verwendung der O. in der politischen Praxis; 2. Anfänge der O.; 3. Die magistratische Spectio; 4. Tribunen erhalten durch die Lex Ogulnia das Auspicium; 5. Gesetzliche Regelung der O. durch die Lex Aelia Fufia (Mitte des 2. Jhdts.); 6. Geschichte der O. seit der Lex Aelia Fufia; 7. Komplizierte Rechtslage durch die Lex Clodia (im J. 58); 8. Während Caesars Herrschaft ruhte die O. vollkommen; 9. Ältere Literatur
von: Weinstock, Stefan 1901-1971
Veröffentlicht: (1937)