Die rechtliche Einordnung und der Umfang der Schadensersatzhaftung aus dem Abbruch von Vertragsverhandlungen
Gespeichert in:
1. Verfasser: | |
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Format: | Abschlussarbeit Elektronisch E-Book |
Sprache: | German |
Veröffentlicht: |
Frankfurt a.M.
Peter Lang GmbH, Internationaler Verlag der Wissenschaften
2017
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Ausgabe: | 1st, New ed |
Schlagworte: | |
Online-Zugang: | DE-12 URL des Erstveröffentlichers |
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Inhaltsangabe:
- Die zivilrechtliche Haftung unterliegt traditionell dem dichotomischen System von «Vertrags- und Deliktshaftung». Dieses Verständnis kann sich jedoch je nach verschiedenen Rechtsordnungen ändern, wie zum Beispiel in Deutschland oder in Korea. Vor diesem Hintergrund beschäftigt sich der Autor mit der Feststellung der rechtlichen Einordnung und des Umfangs der Schadensersatzhaftung aus dem Abbruch von Vertragsverhandlungen. Bei Vertragsverhandlungen sind trotz sogenannter Vertragsfreiheit das rechtsgeschäftsähnliche Schuldverhältnis und die sich daraus ergebende Schadensersatzhaftung vor allem gemäß § 311 Abs. 2 Nr. 1 BGB anzuerkennen. Dabei ist der Umfang des Schadensersatzes je nach Erscheinungsformen des Verhandlungsabbruchs aufgrund der Begriffe des negativen und positiven Interesses zu bestimmen