Wir zur Churfürstlich-Pfältzischen Regierung verordnete Praesident, Vice-Praesident, Vice-Cantzler, und Räthe. [et]c. [et]c. Thuen hiermit kund, und fügen zu wissen: Nachdeme Ihro Churf. Durchl. und Herr Herr Carl Theodor, Pfaltzgraf bey Rhein, ... Unser gnädigster Herr zur Verbesserung des zeithero kundbarlich so tief versunckenen teutschen Müntz-Weesens, und zu künfftiger Abwendung der ab diesem Zerfall auf das werthe Vatterland überhaupt, und auf Ihre getreue Unterthanen insbesondere sich ergiesenden länger ohnerträglich Beschädigung Ihre in gemein-ersprießlicher Einverständnus mehrerer benachbarten Chur-Fürsten ... verkünden zu lassen gnädigst geruhet, ... So geben ist Mannheim den 1sten Junii 1765.

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Bibliographische Detailangaben
Format: Buch
Sprache:German
Veröffentlicht: [S.l.] [1765]
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Beschreibung
Beschreibung:Format: 42 x 51 cm. - Satzspiegel: 35,5 x 47,5 cm
Erscheinungsjahr nach der Datierung am Textende
Beschreibung:[1] Bl.