Unser Demnach uns von Gemainer Lobl: Landtschafft in Bayrn verordneten Landtleuten unsern Gn. und gn. Herr[...] aufferl[...]en worden daß nach besag deß derentwegen außgefertigten Churfürstl. Mandats, so fürderlich als immer möglich die für heuriges Jahr von jedem angebawten Jochert allerley Getraidts angelegte Stewrgebürnuß noch vor Michaeli unfehlbar einzufordern und die eingebrachte Gelter zu obbedeutem Ende verwendet werden sollen ... Datum Landtshuet, den 20. Junii, Anno 1650. Christophorus Abbt zu Osterhoven. Maximilian Graf von Portia auff Obern und Nidern Lauterbach, Horneck und Meillenhoven, der Churfürstl. Durchl: In Bayrn, [et]c. Cam[m]erer und Pfleger zu Newenöttingen. Hanß Jacob Freyherr von Haunsperg, zu Newfahrn und Hechenburg, höchstgedacht Ihrer Churfürstl. Durchl. in Bayrn, [et]c. Cammerer und Hofrath, deß Fürstl. Ertzstiffts Saltzburg Cam[m]erer. Und Peter Wämpel, deß Innern Raths Burgermaister zu Landtshuet, Als Gemainer Lobl: Landtschafft in Bayrn, verordnete [La]ndtstewrer Renntambts Landtshuet

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Format: Buch
Sprache:German
Veröffentlicht: [S.l.] 1650
Schlagworte:
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