Despre biserica românilor din Transilvania documente externe (1744 - 1754)

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Format: Buch
Sprache:Romanian
Veröffentlicht: Cluj-Napoca Ed. Mega 2009
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adam_text CUPRINS Α. I. Notă asupra ediţiei ....................................................................5 II. Prefaţă (Laura Standu) ............................................................... 9 III. Bibliografie. Lista abrevierilor ..............................................13 IV. Studiu introductiv (Laura Stanciu).........................................23 V. Indexul cronologic al documentelor (1701-1757)............57 VI. Regestele documentelor (1701-1757) .................................97 VII. Postfaţă. Perspectives (Keith Hitchins) ..............................339 VIII. Postfaţă. Nachwort (Ernst Christoph Suttner) ..................351 IX. Indexul documentelor. Instituţii - Persoane - Localităţi ......................................357 X. Indici (Localităţi — Persoane) .................................................479 B. DVD 1. Indexul cronologic al documentelor (1701-1757) 2. Regestele documentelor (1701-1757) 3. Documentele în imagini (1701-1757) I Bayerische j | Staatsbibliothek I NACHWORT Im Jahrzehnt von 1744, dem Jahr, in dem der dritte rumänische unierte Bischof loan Inocenţiu Micu -Юеіп sein Bistum hatte verlassen müssen, weil er wegen seines kompromisslosen Eintretens für die so¬ zialen Rechte der Siebenbürger Rumänen in schärfsten Konflikt zu den Ständen des Landes geraten war, bis zum Jahr 1754, als das Bistum in Petru Pavel Aron nach einer längeren Zeit der Ungewissheit schon wieder einen voll berechtigten Bischof besaß, kam es in der rumänischen Kirche Siebenbürgens zu Wandlungen von großem ekklesiologischem Gewicht. Denn eine Ansicht von dem, wie die Kirchenunion zu erlangen sei, die zu Beginn der Beratungen über die Union auf wenige Kreise sehr eng beschränkt war, erlangte in diesem Jahrzehnt breit gestreute Zustimmung und konnte sich nach der Mitte des 18. Jahrhunderts sogar als nahezu allgemeingültige Meinung durchsetzen. Zudem wurde in dieser Zeit noch manch weiterer Wandel eingeleitet. Die Kirchengeschichtsschreibung darf daher die vorliegende, möglichst auf Vollständigkeit angelegte Dokumentenedition für das genannte Jahrzehnt aufrichtig begrüßen — mit derselben Aufrichtigkeit, mit der dies in der vorangegangenen Darlegung Keith Hitchins aus der Sicht der Profangeschichtsschreibung tat. Das Studium der vorgelegten Dokumente erlaubt nämlich, das Heranwachsen der besagten Wandlungen bis zu einem gewissen Grad nachzuvollziehen. (Auch die nur auszugsweise Beifügung von Dokumenten aus der Zeit vorher bzw. nachher, die erfolgte, weil sich solche in denselben Archivbeständen fanden wie die Quellen zum Jahrzehnt 1744-1754, können für die Benutzer hilfreich sein, wenn diese sich der Unvollständigkeit der Sammlung bewusst bleiben.) Erstens war es im Lauf des 18. Jahrhunderts zu einem grundsätzlich Wandel im Verständnis vom Abschluss der Union gekommen. Den Jesuiten, welche die Verbindung mit den Rumänen aufgenommen hatten, war eine römische Anweisung für ihr Vorgehen mitgegeben worden, die von der römischen Congregatio de Propaganda Fide bereits 1669 formuliert worden war. Damals war die Eroberung Siebenbürgens durch Österreich nicht vorhersehbar gewesen, und jene innerösterreichischen Probleme, denen nach 1697 in der Tat viel 351 Ernst Chr. Suttner, Nachwort Einfluss auf die Ausgestaltung der Siebenbürger Kirchenunion eingeräumt werden sollte, hatten sich auf die besagte Anweisung nicht auswirken können. Vielmehr war darin den Patres nur aufgetragen worden, ihre Tätigkeit so zu gestalten, dass der Einheitsauftrag des Herrn an seine Kirche möglichst bald in Erfüllung gehe. Die Patres sollten darauf hinarbeiten, dass von den Kirchenleitungen beider Seiten das Schisma zwischen der rumänischen Kirche Siebenbürgens und der römischen Kirche für beendet erklärt werde, damit künftig beide Kirchen miteinander Gemeinschaft haben (oder, wie wir heute zu sagen pflegen: damit die beiden Schwesterkirchen untereinander die Communio aufnehmen). Verhandlungen von Kirche zu Kirche sollten sie in Gang bringen, und in den 90er Jahren des 17. Jahrhunderts hielten sie sich strikt an diese Anweisung. Sie erstrebten eine kommunitäre Einigung zwischen der rumänischen und der lateinischen Kirche. Doch Kardinal Kollonitz und Kaiser Leopold I. stellten die Bemühungen um eine Union von Anfang an auch in den Dienst sozialpolitischer und gegenreformatorischer Ziele. Sie wollten durch die Kirchenunion nicht nur die vom Herrn geforderte Einheit zwischen der Siebenbürger rumänischen und der römischen Kirche erreichen, sondern zugleich die Rumänen sozialpolitisch fördern, die katholische Kirche im protestantisch dominierten Siebenbürgen stärken und das ganze Land enger an Österreich binden. So provozierten sie bei den Ständen des Landes, die zu diesen Zielen in Gegnerschaft standen und darum nur eine möglichst kleine unierte Kirche zulassen woüten, scharfe Gegnerschaft auch zu der Idee, dass die Union in einem kommunitären Vorgang - durch einen Beschluss der Kirchenleitungen - zustande käme. Die Stände wollten nur zulassen, dass einzelne rumänische Priester und Gläubige — und zwar möglichst wenige - individuell zu einer unierten Kirche hinzutreten. Sie verwarfen den Gedanken an eine Union zweier Kirchen, die ursprünglich angestrebt worden war, und missachteten die Kirchlichkeit der Rumänen Siebenbürgens, indem sie auf diese nur wie auf Individuen blickten und nur Einzelkonversionen zu einer Union zulassen wollten. Wie sich zeigt, war das Konzept der Stände am Ende des Jahrzehnts, für welches hier die Quellen ediert sind, nahezu allgemein maßgeblich geworden: die Siebenbürger Öffentlichkeit, der Wiener Hof, die serbische Kirchenführung von Karlowitz und sogar die rumänische Kirchenleitung übernahmen es mehr und mehr, und im letzten Drittel des 18. Jahrhunderts wurde überhaupt nicht mehr nach Beschlüssen einer kirchlichen Obrigkeit gefragt, sondern nur mehr nach 352 Despre Biserica românilor ardeleni. Documente externe der Selbsteinschätzung der einzelnen Priester und Gläubigen, wenn es um ihre Zugehörigkeit oder NichtZugehörigkeit zur unierten Kirche ging. Zu einem weiteren gewichtigen Wandel am ekklesiologischen Konzept von der Union kam es, als Kardinal Kollonitz und Leopold I die Union, die zu Alba Julia in den Beratungen der Jesuiten mit der rumänischen Kirchenleitung vorbereitet worden war, in Wien von der lateinischen Seite her sanktionierten. In den Anweisungen für die Jesuiten aus den Jahr 1669 war vorgesehen, dass die erstrebte Union im Geist der Florentiner Konzilsbeschlüsse eine Einheit in Vielfalt sein sollte; dass die rumänischen Traditionen also bei der Union unverändert bleiben würden. Doch Kardinal KoUonitz verhinderte dies; er hatte kein Verständnis für eine Einheit der Kirche, die nicht zugleich Einheitlichkeit bedeutet hätte, und er machte es den Unierten zur Pflicht, sich in Theologie und Frömmigkeit den nachtridentinischen Lateinern weitestgehend anzugleichen. Dies ließ er durch das so genannte 2 leo- poldinische Diplom für die Unierten vom 16.2.1702 sogar gesetzlich verfügen. Überdies war es eine seiner Maßnahmen, dass er einen Lateiner für die unierte Kirche zum „Theologen erhob, der ihre Kirche zu beaufsichtigen und in ihr das schrittweise Implementieren der Umgestaltungen durchzusetzen hatte. Im Jahrzehnt, dem die vorliegende Publikation gilt, führte das Auftreten des Mönches Visarion Sarai den Rumänen die Umgestaltungen an ihrer „lege strămoşească deutlich zu Bewusstsein. Die in der vorliegenden Edition publizierten Quellen bezeugen, wie sehr die Empörung der Rumänen, die bereits seit längerem eingesetzt hatte, im fraglichen Jahrzehnt anwuchs. Insbesondere mehrten sich ihre Versuche, sich von der Aufsicht durch den „Theologen zu befreien. Anhand der vorgelegten Quellen lässt sich erweisen, dass nach dem Jahrzehnt 1744-1754 das allgemein verbreitete Konzept von der erforderlichen Beschaffenheit einer wirklichen Union dem Denken von Kardinal Koüonitz um vieles näher lag als den Gedankengängen, die in den römischen Anweisungen für die Jesuiten niedergelegt worden waren. Als sich im Lauf der Zeit der schwerwiegende ekklesiologische Unterschied zwischen dem, was die Jesuiten in den 90er Jahren der rumänischen Synode als Union angeboten hatten, und dem, was Kardinal Koñonitz und Leopold I. daraus machten, immer deutlicher manifestierte, wuchs unter Siebenbürgens Rumänen die Unzufriedenheit mit den Synodalbeschlüssen ihrer Kirchenleitung aus den Jahren 1697- 1700 mehr und mehr an. Es bildeten sich zwei Parteien heraus, von 353 Ernst Chr. Suttner, Nachwort denen die einen es weiterhin unverändert mit dem Bischof und mit seiner Synode hielten und als „Unierte gezählt werden konnten, die anderen hingegen auf Distanz zu ihrer IGrchenleitung gingen und sich als „nicht uniert betrachteten. Die Zahl der Letzteren wuchs, je mehr sich die Neuinterpretation der „Union durch die Österreicher und der von ihnen verursachte ekklesiologische Wandel durchsetzten. Anlässlich der Synode, die Bischof Inocenţiu Micu-Klein 1744 abhielt, ehe er zu jener Reise nach Wien aufbrach, von der er nicht mehr ins Bistum zurückkehren sollte, dokumentierte er noch ausdrücklich, dass es in Siebenbürgen für ihn trotz der Parteibildung, die im Bistum erfolgt war, eine einzige rumänische Kirche gab, und er betrachtete sich als den zuständigen Bischof für sowohl jene, die sich als „Unierte als auch für jene, die sich als „Nichtunierte verstanden; beide Parteien berief er zu seiner Synode. Doch fast gleichzeitig mit seiner Abreise brachen die Wirren aus, die mit Visarion Sarai zusammen hingen. Dieser bestärkte die Anhänglichkeit der Rumänen Siebenbürgens an ihre „kge strămoşească und verhalf damit der nichtunierten Partei zu weiterer Festigung. Zudem trug er einen Umsturz des ekklesiologischen Denkens ins Land, der sich damals weltweit anbahnte und 1755 durch einen Beschluss der griechischen Patriarchen in aller Form sanktioniert werden sollte. Aufgrund des neuen Denkens wurde jenen Kirchengemeinden, die jurisdiktìonell von den griechischen Patriarchen gesondert waren, auf einmal die Möglichkeit zur Spendung von Sakramenten und zu jeglichem Heilsdienst bestritten. Von unierter Seite antwortete ihm im folgenden Jahr Gherontie Cotore im Geist einer besonders engen nachtridentinischen Sakramentenlehre und legte dar, dass es Bischöfen und Priestern nur dann erlaubt sei, Heilsdienst zu verrichten, wenn sie in einem ausdrücklichen Gehorsamsverhältnis zum Papst stünden. Die Parteien bestritten einander von nun an, zum Heil der Seelen wirken zu können. Nachdem sich diese Auffassungen durchgesetzt hatten, war die Annahme unmöglich geworden, dass beide Parteien zu ein und derselben Kirche gehören. Mit den Siebenbürger Ständen, die in den Unierten immer schon eine neu geschaffene Sonderkirche sehen wollten und keinen kirchenamtlichen Unionsabschluss hatten gelten lassen wollen, sondern - zum Schutz ihrer eigenen sozialen Privilegien© - nach Einzelkonversionen zur Union verlangten, musste nunmehr aus ekklesiologischen Gründen allgemein eine Zweiheit der rumänischen Kirchen Siebenbürgens zur Kenntnis genommen werden. Auch der Wiener Hof musste dies einsehen, und bald nach Unserem Jahrzehnt 354 Despre Biserica românilor ardeleni. Documente externe legalisierte Maria Theresia eigene kirchliche Strukturen für die „Nichtunierten . Nachdem 1761 für sie ein Bischof eingesetzt worden war, wurde es für jedermann offensichtlich, dass in Siebenbürgen nebeneinander zwei rumänische Kirchen bestehen. Es wird Aufgabe der Kirchengeschichtsschreibung sein, die in der vorliegenden Edition gesammelten Quellen intensiv zu durchforschen, um vielleicht eruieren zu können, ab wann die Rumänen Siebenbürgens selbst zu der Überzeugung von der Existenz zweier rumänischer Kirchen, einer unierten und einer nichtunierten, gekommen sind. Ein weiterer Wandel wurde in dem behandelten Jahrzehnt eingeleitet, weil neuerdings die Anfänge des zielstrebigen Aufbaus eines Büdungswesens der unierten Rumänen, die schon auf Bischof Inocentiu Micu-Klein zurückgingen, viel Förderung fanden. Auch dies bedeutete Wandel, denn die neuen Schulen bewirkten, dass die Eliten der rumänische Unierten in die Kulturwelt Österreichs eingeführt wurden und sich im nachfolgenden Jahrhundert mehr und mehr den in Österreich verbreiteten Vorstellungen von Theologie und Frömmigkeit anpassten. Dazu wurde freilich in dem Jahrzehnt, um das es hier geht, erst mit einer Weichenstellung begonnen. Nur Bemühungen um den Aufbau des Schulwesens, aber noch keine Ergebnisse davon lassen sich aus den QueUen erheben, die in dieser Edition gesammelt sind. Doch auch dies ist ein Hinweis auf die Wichtigkeit der Jahre 1744-Î754 für die Entfaltung von Theologie und Spiritualität in der Rumänischen Unierten Kirche. Viel wurde in der vorhandenen Literatur bereits erforscht über den Beitrag, den die rumänische Kirche Siebenbürgens in dem uns betreffenden Jahrzehnt leistete zur kulturellen, nationalen und sozialpolitischen Förderung ihres Volkes. In ihrer Reichhaltigkeit erlaubt die vorliegende Quellenedition, das bereits Erkannte weiter zu überprüfen und die erlangten Einsichten zu erweitern. Auch die Kirchengeschichtsschreibung wird dabei gewinnen, denn was wichtig ist für die Entwicklung in einem Volk hat auch große Bedeutung für seine Kirche und muss beim Studium der Kirchengeschichte ausdrücklich bedacht werden. Doch eine Gemeinschaft, die sich Kirche nennt, verdient es nur dann, in der Tat Kirche genannt zu werden, wenn von ihr gezeigt werden kann, dass sie das Leben ihres Volkes nicht nur in dieser Welt förderte, sondern dass sie ihre Gläubigen zur Gottverbundenheit anleitet und sie vor allem auf das jenseitige Leben vorbereitet: dass sie Heilsdienst verrichtet Um zu erfassen, was eine 355 Ernst Chr. Suttner, Nachwort Gemeinschaft zur Kirche macht, bedarf es daher des Studiums ihrer Theologie, besonders ihrer Ekklesiologie. Es ist unseres Erachtens berechtigt zu sagen, dass bisher über die Entwicklung der Theologie bei den Rumänen des 18. Jahrhunderts allzu wenig geforscht worden ist. Deswegen erscheint uns der Hinweis angemessen, dass es kommende Forschungen braucht, welche die in dieser Edition gesammelten Quellen ausdrücklich auf den Dokumentationswert für die Theologiegeschichte befragen. Ernst Chr. Suttner 356
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