Architectura Martialis: Das ist, Außführliches Bedencken, vber das, zu dem Geschütz vnd Waffen gehörige Gebäw Darinnen für das Erste eygentlich zuvernemmen, In was gestalt ein wolgeordnetes Zeug- oder Rüst-Hauß, sampt deß Zeuges notwendigen Behaltnussen auffzubawen: Auch wie dasselbige mit Geschütz, Waffen, vnd Rüstungen solle außgestaffieret werde[n]. Zum Andern, Wie durch ein Newes Instrument der Salpeter zuprobiren: Beneben etlichen Nutzlichen Zugwercken, Kriegswagen, Granaten, vnd Bockstucken ... Zum Dritten, mit was richtigkeit ein Zeugwartt sein jhme anvertrawtes Geschütz vnd Munition, bey guter Rechnung vnd ordentlicher Buchhaltung, in rühmlicher obacht verwalten solle
von: Furttenbach, Joseph 1591-1667
Veröffentlicht: (1630)