Jacob Carl Speners Teutsches Ivs Pvblicvm oder des Heil. Röm.-Teutschen Reichs vollständige Staats-Rechts Lehre welche in XVI. Büchern Alle in dem Teutschen Iure publico sonsten zufällige, Vornehmlich, und ins besondere, die von andern Publicisten entweder gar vorbeygelassene, oder nicht nach Würden verhandelte Materien, als nahmentlich, Der Teutschen Staats-Rechte Ursprünge samt und sonders, die Politische Ermessungen des Reichs an sich selber, und dessen Actiu- und Passiu- Prætensionen; der Churfürsten, denn auch aller und ieder Geist- und Weltlicher Reichs-Stände, eigentliche Staats-Verfassungen und Gerechtsamen; die Reichs-Lehenbarkeit mit ihren ausnehmenden Befügnissen; die rechte Eigenschafft, und den Begriff der Reichs-Standschaffts- und aller Landes-Hoheitlichen Rechte; sowohl des Reichs und der Teutschen Staaten Kirchen-Gerechtsame, In bequemer Ordnung und Methode vorstellig machet: Eine vernünfftige Verbindung Der allgemeinen Reichs- und iedem T. Staat besonders zustehenden Staats-Rechte an die Hand giebet; Bey den mancherley Controuersien die Gründe beyder Theile anführet, auch prüfet, und untersuchet; sich übrigens durchaus der bündigsten Beweise befleißiget; und in Unterschiedene Theile, Denen an bequemen Orten die gehörige Register beygefüget sind, absondert
von: Spener, Jacob Carl 1684-1730
Veröffentlicht: (1723)