Responsum iuris sacri, das ist: beständige auß Göttlichem Wort unnd anderen Satten Gründen gezognene Antwort auff folgende diser Zeit Hochdisputirliche Seelen- unnd Gewissens-Frage I. ob der jenige, der weylund mit hoher gestaigerter Müntz bezahlet oder Gütter eyngekaufft, bey Verlust dr Seeligkeit die völlige Erstattung thun müsse? ... II. Ob einer mit gutem Gewissen begehren könne, daß mann ihme gute devalvirte Sorten ... wider geben solle

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Bibliographische Detailangaben
1. Verfasser: Christmann, Wolfgang Jakob 1597-1631 (VerfasserIn)
Format: Buch
Sprache:German
Veröffentlicht: Kempten Krause 1625
Online-Zugang:kostenfrei
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