Jeder Landeseinwohner genießt der ungestörten Gewissensfreiheit! § 18 der Verfassung

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Bibliographische Detailangaben
1. Verfasser: Lindau, Jacob (VerfasserIn)
Format: Buch
Sprache:German
Veröffentlicht: Heidelberg Avenarius 1865
Ausgabe:9. Aufl.
Schlagworte:
Online-Zugang:Volltext // 2014 digitalisiert von: Universitätsbibliothek Eichstätt-Ingolstadt.
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