Reglement, Und Verordnung: Wornach des Durchläuchtigsten Fürstens und Herrn, Herrn Carl Philipp Pfalz-Graffen bey Rhein, Des Heiligen Römischen Reichs Ertz-Schatzmeistern und Churfürsten in Bayern zu Gülich, Cleve, und Berg Herzogen, Fürsten zu Mörß, Grassen zu Beldentz, Sponnheim, der Marck, und Ravensburg, Herrn zu Ravenstein [et]c. [et]c. Sambtliche Commandirende- und jeglichen Officiers der Grenadiers und Infanterie-Regimenter sich Inzukunfft zu richten, und durchgehendes ohnfehlbar zu geleben haben Mannheim den 15. Februarii 1740
Gespeichert in:
Körperschaft: | |
---|---|
Weitere Verfasser: | |
Format: | Buch |
Sprache: | German |
Veröffentlicht: |
Mannheim
gedruckt in der Churfürstlichen Hoff-Buchdruckerey, durch Mathiam Oberholtzer
[1740]
|
Schlagworte: | |
Online-Zugang: | kostenfrei kostenfrei |
Tags: |
Tag hinzufügen
Keine Tags, Fügen Sie den ersten Tag hinzu!
|
Wegen Wartungsarbeiten nicht verfügbar
Unser Bibliotheksverwaltungssystem ist momentan wegen Wartungsarbeiten nicht verfügbar.
Bestandes- und Verfügbarkeitsinformationen können momentan leider nicht angezeigt werden. Wir entschuldigen uns für die Umstände und stehen für weitere Fragen gerne zur Verfügung:
Online
kostenfreikostenfrei