Klinische Ethikberatung in der außerklinischen Langzeitpflege durch den Landesverband Hospiz OÖ – Bericht der ersten 5 Jahre
Zusammenfassung Die Betreuung pflegebedürftiger alter Menschen in Senioreneinrichtungen und Altenheimen stellt deren Mitarbeiter in ihrer täglichen Arbeit immer wieder vor ethischen Fragen. Der Hospizverband Oberösterreich hat vor 5 Jahren ein klinisches Ethikkomitee eingerichtet, deren Aufgabe es i...
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Wiener medizinische Wochenschrift 2022-05, Vol.172 (7-8), p.151-156 |
---|---|
Hauptverfasser: | , , |
Format: | Artikel |
Sprache: | eng ; ger |
Schlagworte: | |
Online-Zugang: | Volltext |
Tags: |
Tag hinzufügen
Keine Tags, Fügen Sie den ersten Tag hinzu!
|
Zusammenfassung: | Zusammenfassung
Die Betreuung pflegebedürftiger alter Menschen in Senioreneinrichtungen und Altenheimen stellt deren Mitarbeiter in ihrer täglichen Arbeit immer wieder vor ethischen Fragen. Der Hospizverband Oberösterreich hat vor 5 Jahren ein klinisches Ethikkomitee eingerichtet, deren Aufgabe es ist, Mitarbeiter von außerklinischen Langzeiteinrichtungen bei ethischen Problemstellungen zu beraten und Hilfe zur Lösung gemeinsam zu erarbeiten. In dieser Zeit wurden 38 ethische Beratungen durchgeführt.
Die Anfragen kamen von 24 der 137 in Oberösterreich derzeit bestehenden Langzeiteinrichtungen. Wobei 9 Einrichtungen mehr als eine Anfrage zu einer Beratung in diesem Zeitraum stellten. Teilnehmer an den Beratungen waren einerseits Mitglieder des Behandlungsteams, wobei bei 30 der 38 Beratungen auch die/der behandelnde Ärztin/Arzt anwesend war. Von Seiten des Ethikteams des Hospizverbandes nahmen in der Regel 2 (1–3) Mitglieder teil, wobei ein Mitglied die Moderation leitete, das weitere fertigte das Protokoll an. Die häufigsten Konfliktfelder, die zu einer Beratung führten, waren (bei Mehrfachnennungen) mit über 25 % die Frage nach der Krankenhauseinweisung, gefolgt von Konflikten mit Angehörigen, die Frage der künstlichen Ernährung (einschließlich Setzen bzw. Entfernen einer PEG Sonde) und Einschränkungen der persönlichen Freiheit. Die Hälfte der involvierten Bewohner litten unter einer schweren Demenz, 80 % waren nicht mehr selbstbestimmend. Bei keinem/r der BewohnerInnen lag eine verbindliche Patientenverfügung vor. |
---|---|
ISSN: | 0043-5341 1563-258X |
DOI: | 10.1007/s10354-020-00801-x |