Familie, Elternschaft und Frühe Hilfen
Zusammenfassung Als Adressat_innen Früher Hilfen, d. h. von Angeboten, die auf die Förderung der elterlichen Beziehungs-, Erziehungs- und Versorgungskompetenz zielen, fasst das Nationale Zentrum Frühe Hilfen in seiner Begriffsbestimmung „insbesondere“ Eltern(teile) im Übergang in Elternschaft und El...
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Veröffentlicht in: | Soziale Passagen Journal für Empirie und Theorie Sozialer Arbeit 2015, Vol.7 (2), p.219-233 |
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1. Verfasser: | |
Format: | Artikel |
Sprache: | ger |
Schlagworte: | |
Online-Zugang: | Volltext |
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Als Adressat_innen Früher Hilfen, d. h. von Angeboten, die auf die Förderung der elterlichen Beziehungs-, Erziehungs- und Versorgungskompetenz zielen, fasst das Nationale Zentrum Frühe Hilfen in seiner Begriffsbestimmung „insbesondere“ Eltern(teile) im Übergang in Elternschaft und Eltern(teile) mit Kindern zwischen 0 und 3 Jahren in „Problemlagen“. Daher werden Frühe Hilfen in der Praxis oft als vorgelagerte Kinderschutzmaßnahmen verstanden, die (werdende) Eltern(teile) als besonders unterstützungsbedürftig markieren, denen aufgrund von Lebenslagen und -weisen Belastungen zugeschrieben werden, die, so wird unterstellt, zu einer Kindeswohlgefährdung führen können. Diesen vermeintlichen Risikofaktoren wird nun mit verhaltenspräventiven Angeboten im Sinne einer Verhinderung von Normabweichungen (bis hin zu Kindeswohlgefährdungen) und Durchsetzung von vermeintlichen Ideal-Vorstellungen von guter Elternschaft begegnet. Neben den damit einhergehenden Zuschreibungs- und Adressierungsprozessen wird die fachliche und rechtliche Verortung Früher Hilfen im Kontext der Kinder- und Jugendhilfe in diesem Beitrag (kritisch) reflektiert. |
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ISSN: | 1867-0180 1867-0199 |
DOI: | 10.1007/s12592-015-0209-7 |