Der maßgebliche Ausgangszustand bei nachträglichen Legalisierungen im Kontext des Umweltrechts
Zusammenfassung In der Praxis ist es keine Seltenheit, dass Anlagen errichtet, geändert oder betrieben werden, ohne dass zuvor die hierfür erforderliche Genehmigung eingeholt wurde. Je nachdem, wie weit dieses Handeln bereits ins Werk gesetzt worden ist und um welche Art von Anlage es sich handelt,...
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Veröffentlicht in: | Natur + Recht 2020-10, Vol.42 (10), p.674-680 |
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1. Verfasser: | |
Format: | Artikel |
Sprache: | ger |
Schlagworte: | |
Online-Zugang: | Volltext |
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In der Praxis ist es keine Seltenheit, dass Anlagen errichtet, geändert oder betrieben werden, ohne dass zuvor die hierfür erforderliche Genehmigung eingeholt wurde. Je nachdem, wie weit dieses Handeln bereits ins Werk gesetzt worden ist und um welche Art von Anlage es sich handelt, sind damit auch Auswirkungen auf die Umwelt verbunden. Soll eine solche Anlage nachträglich legalisiert werden, stellt sich die Frage, von welchem Ausgangszustand dann im Genehmigungsverfahren auszugehen ist, ob also die zwischenzeitlich eingetretenen Veränderungen zu berücksichtigen oder auszublenden sind. Diese Frage wird in Literatur und Rechtsprechung nicht einheitlich beantwortet, was angesichts ihrer praktischen Bedeutsamkeit problematisch ist. Der vorliegende Beitrag gibt Antworten auf die mit der Thematik einhergehenden Rechtsfragen. |
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ISSN: | 0172-1631 1439-0515 |
DOI: | 10.1007/s10357-020-3747-5 |