Montesquieu - ein Überwinder des Naturrechtsdenkens? Zum Rechtsdenken im Esprit des lois
Zusammenfassung Die Literatur zum Naturrechtsdenken Montesquieus (die nur gelegentlich dessen Differenzierung zwischen - häufig - lois de nature und - selten - droit naturel beachtet) kennt drei Meinungen: 1. Er fundiere seine Konzeption des Naturrechts in Metaphysik (Goyard-Fabre), 2. er beschränke...
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Veröffentlicht in: | Der Staat 2008-01, Vol.47 (3), p.411-427 |
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Format: | Artikel |
Sprache: | ger |
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Die Literatur zum Naturrechtsdenken Montesquieus (die nur gelegentlich dessen Differenzierung zwischen - häufig - lois de nature und - selten - droit naturel beachtet) kennt drei Meinungen: 1. Er fundiere seine Konzeption des Naturrechts in Metaphysik (Goyard-Fabre), 2. er beschränke sich auf die empirisch zu erfassende Natur der Sache und könne daher als Überwinder des (metaphysischen) Naturrechtsdenkens gelten (Radbruch), 3. er schwanke zwischen beiden Auffassungen unentschieden hin und her (Kondylis). Im Kontext des Esprit des lois läßt sich zeigen, daß Montesquieu über verschiedene Zugänge zum Naturrecht verfügt, die er je nach Sachbereich spezifisch ausfaltet: vorpositive natürliche Gesetze" (lois de nature) werden aus dem Wesen des göttlichen Schöpfers und insofern metaphysisch" begründet, moralische Grundpflichten werden aus der Natur des Menschen (nature humaine) und teils vernunftrechtlich, teils aus verallgemeinerter Erfahrung" begründet. Der Naturrechtsdiskurs in den Büchern 2 ff. des Esprit des lois wird im Kontext politischer Herrschaftsformen und speziell im Kontext positiver Gesetze geführt: des Völkerrechts (nature humaine als Schranke), des Familienrechts, des Strafrechts, wobei ihm hier Homosexualität als crime contre nature gilt. |
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ISSN: | 0038-884X 1865-5203 |
DOI: | 10.3790/staa.47.3.411 |