Die Bündelung von gleichgerichteten Ansprüchen durch Inkassozession – Geschäftsmodelle zur Prozessfinanzierung auf dem Prüfstand: Zugleich Besprechung von LG Düsseldorf, Urteil v. 17. 12. 2013 – 37 0 200/09

Das LG Düsseldorf (JZ 2014, 635, in diesem Heft) hat die Abtretungen von Schadensersatzansprüchen der Geschädigten eines Zement-Kartells zum Zweck der gebündelten prozessualen Geltendmachung für nichtig gehalten, einschließlich derjenigen, die unter Geltung des Rechtsdienstleistungsgesetzes vorgenom...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Juristenzeitung 2014-06, Vol.69 (12), p.613-622
1. Verfasser: Stadler, Astrid
Format: Artikel
Sprache:ger
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Online-Zugang:Volltext
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Beschreibung
Zusammenfassung:Das LG Düsseldorf (JZ 2014, 635, in diesem Heft) hat die Abtretungen von Schadensersatzansprüchen der Geschädigten eines Zement-Kartells zum Zweck der gebündelten prozessualen Geltendmachung für nichtig gehalten, einschließlich derjenigen, die unter Geltung des Rechtsdienstleistungsgesetzes vorgenommen wurden. Die Schwelle der Sittenwidrigkeit i.S. des § 138 BGB sollte indes im Interesse der effektiven Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen bei aufwändigen Prozessen und bei Massenschäden künftig deutlich höher angesetzt werden. Längerfristig ist zu hoffen, dass der Gesetzgeber sich des Problems der Finanzierung von Großverfahren im Rahmen eines Gesamtkonzepts für den kollektiven Rechtsschutz annimmt.
ISSN:0022-6882
1868-7067