BGH, 16. 3. 2006 — III ZR 152/05. Anscheinsvollmacht bei Telekommunikationsdienstleistungen?
Die Entscheidung des BGH zur vertraglichen Einstandspflicht des Anschlussinhabers für die Annahme sog. R-Gespräche durch unbefugte Dritte ist nicht nur praktisch, sondern auch dogmatisch hoch bedeutsam. Der BGH präzisiert den Tatbestand der sog. Anscheinsvollmacht und schränkt so deren allgemeinen A...
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Veröffentlicht in: | Juristenzeitung 2006-11, Vol.61 (21), p.1073-1080 |
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1. Verfasser: | |
Format: | Artikel |
Sprache: | ger |
Schlagworte: | |
Online-Zugang: | Volltext |
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Zusammenfassung: | Die Entscheidung des BGH zur vertraglichen Einstandspflicht des Anschlussinhabers für die Annahme sog. R-Gespräche durch unbefugte Dritte ist nicht nur praktisch, sondern auch dogmatisch hoch bedeutsam. Der BGH präzisiert den Tatbestand der sog. Anscheinsvollmacht und schränkt so deren allgemeinen Anwendungsbereich ein. Im Gegenzug schafft er allerdings ein Sonderrecht für den Bereich der Telekommunikationsdienstleistungen. Thomas Lobinger (JZ 2006, 1076) kritisiert das als einen — auch methodisch fehlerhaft begründeten — dogmatischen Rückschritt. |
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ISSN: | 0022-6882 1868-7067 |