Verfahren zum Betreiben einer Sensoreinrichtung, Sensoreinrichtung

Die Erfindung betrifft ein Verfahren zum Betreiben einer Sensoreinrichtung (1), die zur Bestimmung einer Stoffeigenschaft eines gasförmigen und/oder flüssigen Mediums ausgebildet und in dem Medium anordenbar ist, mit zumindest einem Ultraschallsender (4) zum Erzeugen eines Ultraschallsignals, mit ei...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Hauptverfasser: Gonzalez-Baquet, Tania, Cesmeli, Levent, Weinmann, Reinold, Hofmann, Jan Michl
Format: Patent
Sprache:ger
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Beschreibung
Zusammenfassung:Die Erfindung betrifft ein Verfahren zum Betreiben einer Sensoreinrichtung (1), die zur Bestimmung einer Stoffeigenschaft eines gasförmigen und/oder flüssigen Mediums ausgebildet und in dem Medium anordenbar ist, mit zumindest einem Ultraschallsender (4) zum Erzeugen eines Ultraschallsignals, mit einem ersten Reflektor (6), der dem Ultraschallsender (4) beabstandet gegenüberliegend angeordnet ist, mit zumindest einem Ultraschallempfänger (5) zum Empfangen des an dem Reflektor (6) reflektierten Ultraschallsignals, wobei der Weg des Ultraschallsignals von dem Ultraschallsender (4) zu dem ersten Reflektor (6) und von dem ersten Reflektor zu dem Ultraschallempfänger (5) eine erste Messstrecke (MO) bildet, und mit einem zweiten Reflektor (7) zum Reflektieren des Ultraschallsignals, wobei ein Weg des Ultraschallsignals von dem Ultraschallsender (4) bis zu dem zweiten Reflektor (7) und von dem zweiten Reflektor (7) zu dem Ultraschallempfänger (5) eine zweite Messstrecke (M1) bildet, die länger oder kürzer ist als die erste Messstrecke (MO), und wobei eine erste Laufzeit (TO) des Ultraschallsignals entlang der ersten Messstrecke (MO) erfasst wird, um die Stoffeigenschaften des Mediums zu erfassen. Es ist vorgesehen, dass eine Detektionsschwelle (DS2,DS3) für das Erfassen der ersten Laufzeit (TO) und/oder der zweiten Laufzeit (T1) verändert wird, wenn die aktuell erfasste erste Laufzeit (TO) von einer zuvor erfassten ersten Laufzeit (TO_alt) über einen von einer Oszillationsperiode des Ultraschallsignals abhängigen Toleranzbereichs (Δ1) abweicht und/oder wenn die aktuell erfasste zweite Laufzeit (T1) von einer zuvor erfassten zweiten Laufzeit (T1_alt) über den ersten Toleranzbereich (Δ1) hinaus abweicht, und dass die Detektionsschwelle (DS2,DS3) beibehalten wird, wenn die jeweilige Abweichung innerhalb des Toleranzbereichs (Δ1) liegt.