Trainingsgerät zur Verbesserung der Beweglichkeit der Gelenke der unteren Extremitäten von Personen
Trainingsgerät zur Verbesserung der Beweglichkeit der Gelenke einer unteren Extremität einer Person,- wobei das Trainingsgerät einen mindestens in seiner Längsrichtung auf einem Aufstellboden bewegbaren Basisträger (1) mit untenseitigen Rädern (2), Rollen oder Gleitern aufweist,- wobei das Trainings...
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Format: | Patent |
Sprache: | ger |
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Zusammenfassung: | Trainingsgerät zur Verbesserung der Beweglichkeit der Gelenke einer unteren Extremität einer Person,- wobei das Trainingsgerät einen mindestens in seiner Längsrichtung auf einem Aufstellboden bewegbaren Basisträger (1) mit untenseitigen Rädern (2), Rollen oder Gleitern aufweist,- wobei das Trainingsgerät ein Pedal (3) mit einem hinteren Fersenbett (4) und einem vorderen Riemen (5) oder einer anderen Befestigungseinrichtung zur Fixierung eines Fußes oder Schuhs (6) hieran aufweist,- wobei das Pedal (3) vorderseitig an mindestens einer Schwinge (8) schwenkbeweglich befestigt ist, die an einem im hinteren Bereich des Basisträgers (1) angeordneten und um quer zur Längsachse desselben verlaufenden Gelenk (7) am Basisträger (1) schwenkbeweglich fixiert ist,- so dass beim Vorschieben des Basisträgers (1) durch die Muskelkraft der unteren Extremität der Person das Pedal (3) zusammen mit der Schwinge (8) aufstellbar und beim Zurückziehen in die horizontale Grundstellung absenkbar ist,- wobei bei Vorwärtsbewegung des Basisträgers (1) das Pedal (3) mit der Schwinge (8) durch die Winkelverstellung des Fußes in Abhängigkeit vom Schiebeweg um einen Winkel ≤ 90° aufstellbar und beim Zurückziehen des Fu-ßes die Schwinge (8) mit dem Pedal (3) in die Grundstellung absenkbar ist und- wobei beim Verschieben des Basisträgers (1) über die Grundstellung nach hinten das Pedal (3) mit dem Fersenbett (4) in Abhängigkeit vom Schiebeweg des Basisträgers (1) um das vordere Gelenk (9) an der Schwinge (8) um einen Winkel ≤ 90° aufstellbar und durch Vorziehen des Basisträgers (1) wieder in die Grundstellung rückführbar ist. |
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