Verfahren zur risikoarmen Entschärfung von Kampfmittel im Besonderen Fliegerbomben
Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur risikoarmen Entschärfung von Kampfmittel, im Besonderem Fliegerbomben, die als Blindgänger gefunden werden. Bisher erfolgte die Entschärfung meistens durch Entfernung des Zünders vor Ort. Diese Maßnahme beinhaltet eine Gefährdung für Mensch und Material. Wenn...
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Format: | Patent |
Sprache: | ger |
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description | Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur risikoarmen Entschärfung von Kampfmittel, im Besonderem Fliegerbomben, die als Blindgänger gefunden werden. Bisher erfolgte die Entschärfung meistens durch Entfernung des Zünders vor Ort. Diese Maßnahme beinhaltet eine Gefährdung für Mensch und Material. Wenn die Entschärfung nicht möglich ist, bleibt nur die Sprengung am Fundort des Kampfmittels übrig. Diese Nachteile soll das hier beschriebene Patent beseitigen. Das zum Patent angemeldete Verfahren besteht darin, dass zwei Bohrungen (1) u. (4), unter Vermeidung von Überhitzung, im Bereich des inliegenden Sprengstoffes (3) von außen durch die Ummantelung (2) gebohrt werden. Nun ist es möglich, über die Bohrungen dem Sprengstoff mittels hoch erwärmten Dampfes oder Flüssigkeit soviel Wärme zu zuführen, dass der Sprengstoff schmilzt und als Flüssigkeit das Kampfmittel verlässt. Damit ist das Kampfmittel entschärft. |
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Bisher erfolgte die Entschärfung meistens durch Entfernung des Zünders vor Ort. Diese Maßnahme beinhaltet eine Gefährdung für Mensch und Material. Wenn die Entschärfung nicht möglich ist, bleibt nur die Sprengung am Fundort des Kampfmittels übrig. Diese Nachteile soll das hier beschriebene Patent beseitigen. Das zum Patent angemeldete Verfahren besteht darin, dass zwei Bohrungen (1) u. (4), unter Vermeidung von Überhitzung, im Bereich des inliegenden Sprengstoffes (3) von außen durch die Ummantelung (2) gebohrt werden. Nun ist es möglich, über die Bohrungen dem Sprengstoff mittels hoch erwärmten Dampfes oder Flüssigkeit soviel Wärme zu zuführen, dass der Sprengstoff schmilzt und als Flüssigkeit das Kampfmittel verlässt. 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Bisher erfolgte die Entschärfung meistens durch Entfernung des Zünders vor Ort. Diese Maßnahme beinhaltet eine Gefährdung für Mensch und Material. Wenn die Entschärfung nicht möglich ist, bleibt nur die Sprengung am Fundort des Kampfmittels übrig. Diese Nachteile soll das hier beschriebene Patent beseitigen. Das zum Patent angemeldete Verfahren besteht darin, dass zwei Bohrungen (1) u. (4), unter Vermeidung von Überhitzung, im Bereich des inliegenden Sprengstoffes (3) von außen durch die Ummantelung (2) gebohrt werden. Nun ist es möglich, über die Bohrungen dem Sprengstoff mittels hoch erwärmten Dampfes oder Flüssigkeit soviel Wärme zu zuführen, dass der Sprengstoff schmilzt und als Flüssigkeit das Kampfmittel verlässt. 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