Klappsitz

Klappsitz (1), insbesondere für ein Kraftfahrzeug, der zwischen einer nominalen Position, in der der Sitz (1) imstande ist, einen Insassen zu empfangen, und einer geklappten Position, in der der Sitz (1) gefaltet ist, um einen Durchgang oder einen Laderaum freizumachen, beweglich ist, wobei der Sitz...

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Bibliographische Detailangaben
1. Verfasser: Hamtache, Nordine
Format: Patent
Sprache:ger
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