Verfahren zum Betreiben eines Antriebsstrangs
Verfahren zum Betreiben eines Antriebsstrangs (1) eines Kraftfahrzeugs, wobei der Antriebsstrang (1) ein Antriebsaggregat (2), ein Getriebe (3) und einen zwischen das Getriebe (3) und einen Abtrieb (4) geschalteten Allradverteiler (5) mit einer automatisiert betätigbaren Kupplung (15) umfasst, wobei...
Gespeichert in:
Hauptverfasser: | , |
---|---|
Format: | Patent |
Sprache: | ger |
Schlagworte: | |
Online-Zugang: | Volltext bestellen |
Tags: |
Tag hinzufügen
Keine Tags, Fügen Sie den ersten Tag hinzu!
|
Zusammenfassung: | Verfahren zum Betreiben eines Antriebsstrangs (1) eines Kraftfahrzeugs, wobei der Antriebsstrang (1) ein Antriebsaggregat (2), ein Getriebe (3) und einen zwischen das Getriebe (3) und einen Abtrieb (4) geschalteten Allradverteiler (5) mit einer automatisiert betätigbaren Kupplung (15) umfasst, wobei die Kupplung (15) des Allradverteilers (5) derart im Dauerschlupf betrieben wird, dass dieselbe ein Getriebeausgangsmoment im Sinne einer variablen Momentverteilung auf angetriebene Achsen des Abtriebs (4) aufteilt, wobei die Aufteilung des Getriebeausgangsmoments auf die angetriebenen Achsen von einer in einer Steuerungseinrichtung implementierten Allrad-Fahrstrategie derart vorgegeben wird, dass das Getriebeausgangsmoment abzüglich eines von der Allrad-Fahrstrategie vorgegebenen Sollmoments auf eine erste angetriebene Achse und das Sollmoment auf eine zweite angetriebene Achse übertragen wird, wobei dann, wenn definierte Betriebsbedingungen des Antriebsstrangs (1) erfüllt sind, eine Kupplungsüberwachungsfunktion aktiviert und das von der Allrad-Fahrstrategie vorgegebene Sollmoment durch eine Momentvorgabe der Kupplungsüberwachungsfunktion derart ersetzt wird, dass zuerst das von der Kupplung (15) auf die zweite angetriebene Achse zu übertragende Moment erhöht, anschließend konstant gehalten und darauffolgend wieder reduziert wird, wobei zumindest nach dem Erhöhen des von der Kupplung (15) auf die zweite angetriebene Achse zu übertragenden Moments und nach dem Reduzieren des von der Kupplung (15) auf die zweite angetriebene Achse zu übertragenden Moments eine Änderung einer Differenzdrehzahl zwischen den angetriebenen Achsen zugeordneten Kupplungselementen ermittelt wird, wobei dann, wenn mindestens eine der ermittelten Änderungen der Differenzdrehzahl größer als ein definierter Grenzwert ist, auf eine ordnungsgemäße Kupplung (15) geschlossen wird, wohingegen dann, wenn alle ermittelten Änderungen der Differenzdrehzahl kleiner als ein definierter Grenzwert sind, auf eine nicht ordnungsgemäße Kupplung (15) geschlossen wird, wobei die Kupplungsüberwachungsfunktion nur dann aktiviert wird und aktiviert bleibt, wenn das Getriebe (3) keinen Gangwechsel ausführt und weiterhin eine Fahrgeschwindigkeit des Antriebsstrangs (1) innerhalb eines definierten Geschwindigkeitsbereichs liegt, dadurch gekennzeichnet, dass die Kupplungsüberwachungsfunktion nur dann aktiviert wird und aktiviert bleibt wenn ein fahrdynamisches Regelsystem des Antriebsstrangs (1) aktiviert ist und |
---|