Rückfallkriminalität nach jugendstrafrechtlichen Entscheidungen
Die Autoren werfen in ihrem Beitrag die Frage auf, ob die Interventionen der Jugendstrafrechtspraxis tatsächlich ihren Zweck erreichen, nämlich "erneuten Straftaten entgegenzuwirken". Das heißt u. a.: Ist es zielführend, in den meisten Fällen im Wege der Diversion von Strafverfolgung abzus...
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Veröffentlicht in: | Recht der Jugend und des Bildungswesens 2014, Vol.61 (3), p.313-327 |
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Hauptverfasser: | , , |
Format: | Artikel |
Sprache: | ger |
Schlagworte: | |
Online-Zugang: | Volltext |
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Zusammenfassung: | Die Autoren werfen in ihrem Beitrag die Frage auf, ob die Interventionen der Jugendstrafrechtspraxis tatsächlich ihren Zweck erreichen, nämlich "erneuten Straftaten entgegenzuwirken". Das heißt u. a.: Ist es zielführend, in den meisten Fällen im Wege der Diversion von Strafverfolgung abzusehen und werden die so Behandelten tatsächlich nicht wieder straffällig? Ist es richtig, die meisten zu Jugendstrafe Verurteilten unter Bewährungsaufsicht zu stellen und bestehen diese die Bewährungsprobe? [Verspricht man sich zu Recht bessere Ergebnisse, wenn man auf Heranwachsende Jugendstrafrecht anwendet?] Während gerade hierüber herkömmliche Statistiken keine Aussagen machen können, gibt es inzwischen eine bundesweite Untersuchung zur Legalbewährung, die eine systematische Analyse der Rückfälligkeit nach strafrechtlichen Reaktionen erlaubt. Das Autorenteam legt aus dieser Untersuchung umfangreiche Daten zu den jugendstrafrechtlichen Reaktionen im Hinblick auf Rückfälligkeit bzw. Legalbewährung vor. (DIPF/Orig.). |
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ISSN: | 0034-1312 |