Ein Politiker muss sich mehr gefallen lassen als eine einfache Privatperson
Der Verein gegen Tierfabriken Schweiz (VgT) und dessen Präsident Erwin Kessler sel. hatten in den Jahren 2006 und 2010 den damaligen Staatsrat des Kantons Freiburg, Pascal Corminboeuf, in zwei Ausgaben der Broschüre «ACUSA-News» heftig angegriffen. Corminboeuf reichte Klage wegen widerrechtlicher Pe...
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Veröffentlicht in: | Medialex 2023-02 |
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1. Verfasser: | |
Format: | Artikel |
Sprache: | eng |
Online-Zugang: | Volltext |
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Zusammenfassung: | Der Verein gegen Tierfabriken Schweiz (VgT) und dessen Präsident Erwin Kessler sel. hatten in den Jahren 2006 und 2010 den damaligen Staatsrat des Kantons Freiburg, Pascal Corminboeuf, in zwei Ausgaben der Broschüre «ACUSA-News» heftig angegriffen. Corminboeuf reichte Klage wegen widerrechtlicher Persönlichkeitsverletzung ein. Diese wurde vom Tribunal d’arrondissement de la Broye gutgeheissen. Die dagegen erhobene Berufung wurde vom Kantonsgericht Freiburg abgewiesen, die Beschwerde an das Bundesgericht (zum grossen Teil) ebenfalls. Der EGMR stellte in seinem Entscheid Verein gegen Tierfabriken Schweiz (VgT) und Erwin Kessler gegen Schweiz, Nr. 21974/16, vom 11. Oktober 2022 einen Verstoss gegen Art. 10 EMRK fest. Die schweizerischen Gerichte hätten nicht berücksichtigt, dass sich die eingeklagten Äusserungen auf einen Politiker bezogen hätten, für den die Grenzen zulässiger Kritik weiter gesteckt seien als für einfache Privatpersonen. Die Begründung überzeugt nicht in allen Punkten. |
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ISSN: | 2504-1479 2504-1479 |
DOI: | 10.52480/ml.22.25 |