Aufklärung bei Neulandmethode (Netzimplantat bei Senkungsoperation): BGB §§280, 823, 249, 253

Zusammenfassung Wählt der Arzt eine Neulandmethode, hat er den Patienten über diesen Umstand sowie über die alternativen Behandlungsmethoden aufzuklären. Es bedarf einer besonderen Aufklärung über die Neulandmethode, wenn diese noch keine Standardmethode darstellt. Bei einem neuen Operationsverfahre...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Medizinrecht 2018-06, Vol.36 (6), p.409-412
1. Verfasser: OLG Hamm, Urt. v. 23.1.2018 – 26 U 76/17 (LG Siegen)
Format: Artikel
Sprache:ger
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Online-Zugang:Volltext
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Beschreibung
Zusammenfassung:Zusammenfassung Wählt der Arzt eine Neulandmethode, hat er den Patienten über diesen Umstand sowie über die alternativen Behandlungsmethoden aufzuklären. Es bedarf einer besonderen Aufklärung über die Neulandmethode, wenn diese noch keine Standardmethode darstellt. Bei einem neuen Operationsverfahren (Netzimplantat bei Senkungsoperation) ist die Patientin ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass unbekannte Komplikationen auftreten können. Bei Auftreten einer persistierenden Schmerzhaftigkeit der Scheide, kann ein Schmerzgeld von 35.000,– € angemessen sein.
ISSN:0723-8886
1433-8629
DOI:10.1007/s00350-018-4940-x