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OLG Hamburg: Das einem nach § 175 StGB Verurteilten gem. § 24 I StGB erteilte Verbot, "fremde Kinder oder Jugendliche unter 21 Jahren anzusprechen, mit ihnen Umgang zu pflegen und sie in seine Wohnung mitzunehmen", verstösst nicht gegen Art. 1 GG: Anmerkung
Veröffentlicht in Juristische Rundschau
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OLG Hamburg: Das einem nach § 175 StGB Verurteilten gem. § 24 I StGB erteilte Verbot, "fremde Kinder oder Jugendliche unter 21 Jahren anzusprechen, mit ihnen Umgang zu pflegen und sie in seine Wohnung mitzunehmen", verstösst nicht gegen Art. 1 GG
Veröffentlicht in Juristische Rundschau
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Zur „Züchtigung“ fremder Kinder
Veröffentlicht in Zeitschrift für die gesamte Strafrechtswissenschaft
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