Internationaler Strafgerichtshof für Ruanda

name=IStGHR-Sitz in Arusha, Tansania}} Der Internationale Strafgerichtshof für Ruanda (kurz IStGHR; , ''TPIR''; , ''ICTR''; kinyarwanda ''Urukiko Nshinjabyaha Mpuzamahanga rwagenewe u Rwanda'') war ein durch die Resolution 955 des UN-Sicherheitsrats vom 8. November 1994 geschaffener Ad-hoc-Strafgerichtshof, der den Völkermord in Ruanda 1994 strafrechtlich aufarbeiten sollte.

Der Strafgerichtshof arbeitete in Arusha in Tansania und war bis Ende 2015 tätig. Er war das erste internationale Strafgericht, das Personen wegen Völkermord verurteilte. Außerdem erkannte er als erste Institution den Straftatbestand der Vergewaltigung zum Zweck des Völkermordes an. Insgesamt wurden 93 Personen angeklagt, 62 Personen wurden verurteilt. Die geringe Zahl der Verfahren, gemessen am Ausmaß des Völkermordes in Ruanda, löste Kritik aus.

Als gemeinsame Nachfolgeeinrichtung des IStGHR und des Internationalen Strafgerichtshofs für das ehemalige Jugoslawien (IStGHJ) fungiert seit Juli 2012 der Internationale Residualmechanismus für die Ad-hoc-Strafgerichtshöfe (MICT). Veröffentlicht in Wikipedia
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    A special bibliography

    Veröffentlicht 2012
    “… International Criminal Tribunal for Rwanda …”
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    FAW02
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    A special bibliography

    Veröffentlicht 2011
    “… International Criminal Tribunal for Rwanda …”
    FAW01
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